Kleiner Fehler;-)
Daher wir bitten wir um eine Einsendung
Das verstehe ich jetzt nicht. Muss ich einfach zb ein goto von der rechnung machen und euch dann per email senden mit adresse und was für ein spiel man möchte oder was?
Steht alles in den Informationen zum Gewinnspiel. Du musst die Wii U bei uns über Amazon vorbestellt haben und nach dem erhalt eine Kopie der Rechnung per E-Mail zusenden, damit du die Chance auf ein kostenloses Wii U Spiel hast.
Siehe:
http://www.ntower.de/wiiu-vorbestellen/
@Holger reicht es wenn ich ein Foto von der Rechnung mach und euch an die e-mail-adresse schick, sofern man alles lesen kann?
Hauptsache man kann was lesen
Ich hatte mich leider zu spät für einen direkten Kauf entschieden... Wollte es dann aber natürlich am ersten Tag, und dafür war der Amazon-Zug ja leider abgefahren.
Egal, hauptsache die Konsole ist da!

Aber immer her mit weiteren Gewinnspielen!
Könnt ihr nicht das Gewinnspiel in "Wii U Spiel jetzt vorbestellen und eine kostenlose Wii U gewinnen!" umbasteln? ;-)
Ich hab lieber meinen kleinen Händler unterstützt mit dem Kauf und durfte das Teil dafür 2 Tage früher haben
schöne aktion von euch!auch wenn die andern immer gewinnen
mfg
Reicht ein Screenshot der Amazon-Rechnung? Die Papierrechnung hab ich - glaube ich - schon entsorgt. Aber ich gucke nachher zu Hause noch mal danach.
ach pup, das hab ich ja völlig übersehen. Und ich hab meine Wii U bei Amazon vorbestellt und seitdem dem Release auch mehr oder minder fleißig benutzt. naja, zu spät zum mitmachen
Heißt das “sofern bereits erschienen“, dass man sich auch spiele wie Rayman, Pikmin oder Scribblenauts wünschen kann?
Kann man das Spiel jetz noch umändern?
Durch nen glücklichen Umstand is mir mein Wunschspiel bereits in die Hände gefallen...
Und welche Spiele kann man sich denn jetz überhaupt alle wünschen?
Habe keine WiiU also alles bullshit.
Wie schaut es denn nun aus mit Wunschspiel ändern?
Ich würde meins nämlich gern von New Super Mario Bros. U in Warriors Orochi 3 Hyper ändern wenn möglich, da mir ersteres, wie gesagt, bereits durch einen glücklichen Umstand in die Hände fiel.
Kann man notfalls machen, wenn der "Ausgeloste" den Wunsch hat.
Geschrieben: Sonntag, 2. Dezember 2012, 13:33