• @Kraxe
    Mir ging es nicht um die Account-Bindung, sondern um die einseitige Änderung der AGB und dem "Wegsperren der Spiele", wenn man die neuen AGB nicht akzeptiert. Steam hatte quasi die Spielebibliothek als "Geisel" genommen, und den Zugang verwehrt, solange man die geänderten AGB nicht akzeptiert hatte.


    Das ist mir schon klar. In Europa ist sowas eigentlich nicht zulässig. Ich bin nur einen Schritt weiter gegangen. Eigentlich dürften nach der Rechtsprechung des EuGH keine Spiele Account oder konsolengebunden sein. Die Möglichkeit der Veräußerung als Eigentümer über die Spiele steht dem Spieler zu. Aber da bin ich gerade noch am Suchen? :D

  • Da gab es auch mal ein Urteil, das "gebrauchte" Lizenzen betrifft. Leider ist es nich ohne weiteres auf "Account-Bindung" anwendbar. Lizenzen ansich dürfen wohl weiterverkauft werden, aber bei der Account-Bindung ist die Vertragsgrundlage eine andere.


    http://irights.info/artikel/eu…rmationsgesellschaft/7239


    Ich hab mir das Urteil auch angesehen und dazu auch die AGB von Nintendo.


    Zitat

    2.1.1 Digitale Produkte
    2.1.1.1 Registrierung Digitaler Produkte
    Damit Sie Digitale Produkte herunterladen und nutzen können, ist es erforderlich, dass eine Lizenz für das jeweilige Digitale Produkt unter Ihrer Nintendo Network ID registriert wird. Die Lizenz für Digitale Produkte kann auf verschiedene Arten erworben werden. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit in Ihrem Land. Falls die Lizenz für ein Digitales Produkt in den Nintendo Shop-Services kostenlos angeboten wird, wird die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID registriert, nachdem Sie den jeweiligen Auftrag in den Nintendo Shop-Services erteilt haben. Wird die Lizenz für ein Digitales Produkt zum Kauf in den Nintendo Shop-Services von Nintendo oder Dritten angeboten, wird die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID registriert, nachdem Sie den jeweiligen Auftrag in den Nintendo Shop-Services erteilt und die Zahlung, wie jeweils zutreffend, an Nintendo oder an Dritte vorgenommen haben. Die Lizenz für ein Digitales Produkt kann auch außerhalb der Nintendo Shop-Services gekauft oder erworben werden. In diesem Fall werden Sie über das entsprechende Verfahren zur Registrierung der Lizenz für ein Digitales Produkt unter Ihrer Nintendo Network ID informiert. Sofern nichts anderes angegeben wird, ist die Lizenz für ein Digitales Produkt an Ihre Nintendo Network ID gebunden und erlaubt Ihnen die Nutzung des Digitalen Produkts nur auf dem Verknüpften NintendoGerät, auf welches das Digitale Produkt ursprünglich heruntergeladen wurde. Sofern nichts anderes angegeben wird, dürfen alle Nutzer, deren Nintendo Network ID auf diesem Verknüpften Nintendo-Gerät registriert wurde, das jeweilige Digitale Produkt nutzen. WICHTIG: Wenn Sie eine Lizenz für ein Digitales Produkt von Dritten erwerben, wird Nintendo lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, um es Ihnen zu ermöglichen, die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID zu registrieren. Nintendo ist jedoch weder ein Verkäufer noch eine Partei unter irgendeinem Vertrag, den Sie mit solchen Dritten schließen, und Nintendo übernimmt diesbezüglich keine Haftung.


    2.1.1.2 Lizenzen für Digitale Produkte
    Alle Digitalen Produkte, die unter Ihrer Nintendo Network ID registriert wurden, und alle Updates solcher Digitalen Produkte sind ausschließlich für die persönliche und nicht gewerbliche Nutzung auf einem Verknüpften Nintendo-Gerät und/oder über das Nintendo Network lizenziert. Digitale Produkte dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen Sie ohne das schriftliche Einverständnis von Nintendo Digitale Produkte weder verleasen oder vermieten noch irgendeinen Teil Digitaler Produkte unterlizenzieren, veröffentlichen, kopieren, verändern, anpassen, übersetzen, rückentwickeln („Reverse Engineering“), dekompilieren oder zerlegen, sofern dies nicht nach dem anwendbaren Recht ausdrücklich erlaubt ist.

  • Ich wollte das eigentlich nur veröffentlichen, um zu zeigen, dass das damit geklärt sein sollte. Außer dass Nintendo mal anfangen sollte, diese besch**** "Konsolen"- bzw Accountbindung abzuschaffen. Es ist zwar typisch Nintendo, aber es ist nicht alles gut was Nintendo macht.

  • Da kommst du wirklich echt zu spät.


    Die Leutchen vom Steam haben gezeigt, wie dämlich PC-Spieler streng genommen sind. Man kann Menschen sehr vieles vorgaukeln, ihren Nachteil als ihren Vorteil verkaufen. Wieviele Steam-Nutzer gibt es heute? Und wie viele sind voll und ganz zufrieden mit Steam? Das nennt man hervorragendes Marketing und die Leute erstklassig für Blöd verkauft. Ein Grund, weshalb ich Steam und andere Dienste ablehne, die mir nicht das Spiel, sondern nur die Lizenz zum spielen verkaufen. Und ich spiele seit Jahren keine PC-Spiele mehr. Um genau zu sein, seit OrangeBox erschienen ist, nicht mehr.


    Auf der Konsole trifft der Fall nur im theoretischen zu. Seit der Beschwerdewelle über die Xbox One, haben die Konsolenhersteller, ja auch Sony, umgelenkt, da die Konsolennutzer wohl doch nicht so dämlich und verschlafen waren wie die PC-Nutzer, diesen Blödsinn mit der Online-Zwangsregistrierung und permanente Online-Verbindung zu haben, und zum anderen, sich nur die Lizenz zum spielen zu erwerben, bis die Server im Jahre 2022 abgeschaltet werden. Dennoch haben sie in ihre EULA für Eventualitäten alles schon vorbereitet. Einfach mal durchlesen. Genau wie die von Steam.


    Ich persönlich bin mir sicher, dass in keine 15 Jahren es soweit sein wird, dass wir keine Eigentümer mehr sind von unseren erworbenen Produkten, sondern nur noch Lizenznehmer. Und das wird mit Filme/Musik-CDs, bis hin zur vollständigen Konvertierung aller Videospielen, anfangen. Bis dahin, ein Sprichwort: Scheisse schmeckt gut - Millionen von Fliegen können sich nicht irren. Individuen werden nach und nach automatisch eliminiert.


  • Ab da brauch man schon nicht mehr weiter lesen... da einfach Falsch.
    EULA -> End User License Agreement
    Du bist ein Lizensnehmer der Software. Sie gehört dir nicht! Sonst hättest auch den Quellcode. Es geht hier übrigens nicht um Hardware!!! aber was nutzt einem diese ohne Software, daher ist ein Ablehneknopf auch sinnbefreit. Du kaufst die Hardware die dann dir gehört und gehst die EULA ein um Lizenznehmer der dazu gehörigen Software zu sein damit es eine Konsole zum Spiele spielen wird. Dies ist seit eh und je Standard bei Software. Egal bei wem.


    Das stimmt nur bedingt bzw. fast gar nicht, denn vom Produkt selber bist du Eigentümer, nur die Software auf dem Datenträger gehört dir nicht.
    Da aber das Produkt dir gehört auf dem die Software drauf ist, gehört dir quasi das ganze Produkt. Du darfst es halt nur nicht kopieren usw.
    Aber ob du jetzt deine CD wegschmeißt oder verbrennst, das bleibt dir überlassen.
    So geseheb bist du sowohl Eigentümer als auch nur Lizenznehmer in einem.




    Das kann man ganz entfernt mit ner Flasche Cola vergleichen, du darfst sie trinken, wegwerfen, ausschütten aber nicht das Ettiket abmachen, es auf ne andere Flasche kleben, limo einfüllen und es verkaufen.



    Oder besser ausgedrückt du bist nur nicht Eigentümer der Rechte der Software, das Produkt gehört aber zu 100% dir.

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