• Anscheinend hat Nintendo eingelenkt und einen sehr dunklen Pfad beschritten....
    http://gamepolitics.com/2014/1…ree-or-agree#.VD3CcxYu0aM
    Man kann demnach seine WiiU nichtmehr weiter nutzen sollte man die neuen EULA nicht akzeptieren. Ob das rechtens ist weiß ich noch nicht, aber würde mir wünschen, dass der deutsche Verbraucherbund gegen klagt, da hier nachträglich gekaufte Hardware ja nutzlos wird. Einschließlich sämtlicher gekaufter digitaler Ware.

  • oh nein, wie schlimm :P bei jedem anderen gerät is das "ablehnen" doch eh nur deko, weil man sowieso keine andere wahl hat, als zuzustimmen. wenn man das nich will, soll man halt den stecker ziehen und es dann verkaufen.... der ablehnen knopf hat auch keinen sinn, am ende muss man sowieso zustimmen.


    wer keine updates oder sowas haben will, der sollte eh gleich keine internet verbindung eingeben, weil man dafür eben zustimmen muss.
    ----
    in der eu is die eula eh nochmal ganz anders zu betrachten, weil die meisten sachen dadrin rechtlich garnich bindend sind, wie in den usa. wenn da irgendein quatsch drinsteht, der mit eu recht nich vereinbar is, dann is der sowieso wertlos, egal was man zugestimmt hat.

  • Könnt ihr beide nicht wirklich lesen? Es ist nicht normal, dass man neuen Satzungen zustimmen muss um die Hardware weiterhin nutzen zu können... Normalerweise kann man auch ablehnen und muss dann halt lediglich auf Onlinefunktionen und Patches verzichten.
    Hier ist es allerdings der Fall, dass die WiiU vollkommen unbrauchbar wird, sobald man ablehnt.
    Ihr seid vllt gewohnt die Seife auf zu heben und sämtliche Rechte über Bord zu werfen aber es gibt auch noch Menschen, die gerne als Kunden und nicht als Schwachköpfe angesehen werden wollen.
    Wer hier zustimmt gibt Nintendo das Recht alles nachträglich zu ändern ohne euch nochmal fragen zu müssen. Wenn ihr das nicht als falsch oder gefährlich anseht, dann seid ihr extrem naiv oder einfach dumm.


    Mein Geld kriegt Nintendo jedenfalls nicht mehr bis sie das ändern aber wenn der Großteil der Kunden solche Lemminge sind wie ihr, dann macht Nintendo ja alles richtig. Man merkt an euch, dass Nintendos Hauptabsatzmarkt wohl noch immer bei Kindern liegt.

  • da muss ich columbo schon irgendwie recht geben!
    hab in diesem forum schon sehr oft das gefühl, dass egal, was nintendo bzgl. dem umgang mit seinen kunden so macht, absolut nichts hinterfragt bzw. kritisch gesehen wird!
    meist wird dann halt "argumentiert" mich zwingt ja niemand dazu!

    spielt gerade:


    Switch: Hellblade: Senuas Sacrifice / Mario Kart 8 / My Time At Portia


    Freundescode: SW-2915-4196-9206

  • Das gleiche hat Steam vor einiger Zeit gemacht.


    http://www.gamersglobal.de/new…agb-accountbindung-bleibt


    Da mussten die Benutzer ebenfalls zustimmen um ihre Spiele nutzen zu können. Der vzbv hat geklagt, und Valve muss das Funktionieren der zur Verfügung gestellten Spiele beim nächsten Mal sicherstellen, auch wenn man die geänderten AGB nicht akzeptiert.

  • Zunächst sollte das in den allgemeinen WiiU-Thread. Aber diese Info habe ich nicht mitbekommen. Allerdings muss man sich die genauen Vertragsbestandteile ansehen die geändert wurden, ob Nintendo wirklich so hinterlistig agiert hat. Grds ist das eine Sauerei, da Nintendo in dem Bereich sowieso generell noch immer hinterherhinkt und keinen anständigen Onlineservice zu Stande bringt. Nintendo muss da wirklich aufpassen, dass sie die verbleibenden Fans nicht auch noch vergraulen.


    Also ich werde mir da mal die wesentlichen Änderungen dieses Mal durchlesen und schauen ob ich wirklich einen Nachteil habe. Zumindest darf ich durch dieses Update nicht schlechter gestellt werden, als ich es vorher war - gilt aber nur bei solchen Zwangszustimmungen.

  • Anscheinend hat Nintendo eingelenkt und einen sehr dunklen Pfad beschritten....
    http://gamepolitics.com/2014/1…ree-or-agree#.VD3CcxYu0aM
    Man kann demnach seine WiiU nichtmehr weiter nutzen sollte man die neuen EULA nicht akzeptieren. Ob das rechtens ist weiß ich noch nicht, aber würde mir wünschen, dass der deutsche Verbraucherbund gegen klagt, da hier nachträglich gekaufte Hardware ja nutzlos wird. Einschließlich sämtlicher gekaufter digitaler Ware.


    Wie soll überhaupt irgendeine europäische Organisation dagegen klagen, wenn das Problem die hier verkauften Konsolen gar nicht betrifft und diese Vorgehensweise in den USA vollkommen legal (und normal) ist?


    Könnt ihr beide nicht wirklich lesen? Es ist nicht normal, dass man neuen Satzungen zustimmen muss um die Hardware weiterhin nutzen zu können... Normalerweise kann man auch ablehnen und muss dann halt lediglich auf Onlinefunktionen und Patches verzichten.
    Hier ist es allerdings der Fall, dass die WiiU vollkommen unbrauchbar wird, sobald man ablehnt.
    [lauter unsachliche Beleidigungen]


    Das ist in den USA schon seit Jahren sowohl bei Xbox- als auch Playstation-Systemen der Fall. Ist nicht schn, aber weder ein Alleinstellungsmerkmal von Nintendo, noch betrifft es uns Europäer.

  • Eula gibt es schon sehr sehr lange auch für PC und so und man muss halt zustimmen.

    Sehe ich anders.
    Wenn ich ein Produkt idF eine Konsole erwerbe, bin ich dann wohl Eigentümer und kein Lizenznehmer. Der primäre Zweck einer Konsole ist das Abspielen von Games. Durch das Nichtakzeptieren der AGBs, die den Zweck der Konsole beträchtlich einschränken, werde ich benachteiligt, obwohl der Kauf (Geld/Leistung) ordentlich abgewickelt wurde. Da geht es nicht nur um Software, sondern auch um die Hardware, die im alleinigen Eigentum dessen steht, der sie gekauft hat. Wie es bei den Amis ist, weiß ich nicht, aber weder Nintendo, noch andere Konsolenhersteller sind berechtigt, solche Maßnahmen aufzuzwingen.


    Bei Steam, Origins auf PC ist sowas legitim, weil es nur die jeweilige Onlineplattform betreffen würde und hier ein Vertrag mit den AGBs von Valve bzw EA (nur als Beispiel) ordentlich zu Stande gekommen ist. Man muss sich ja nicht bei Steam & Co registrieren, sondern kann auch woanders Software erwerben.


    Nur bei der Konsole ist man halt genau da eingeschränkt. Du kannst nur das auf der Konsole spielen, was für die Konsole angeboten wird und wenn der Hersteller hier eingreift und es verbietet, was vorher ohne Probleme war, dann greift er in meinem Eigentum ein. Die Konsole gehört mir und nicht Nintendo.


    Wie gesagt, wie es in Amerika ist weiß ich nicht, aber mit diesen AGBs würde Nintendo vorm EuGH nie durchkommen, da bin ich mir 100%ig sicher. Für Europa müsste Nintendo eine Anpassung der AGBs vornehmen.

  • Wenn ich ein Produkt idF eine Konsole erwerbe, bin ich dann wohl Eigentümer und kein Lizenznehmer.


    Ab da brauch man schon nicht mehr weiter lesen... da einfach Falsch.
    EULA -> End User License Agreement
    Du bist ein Lizensnehmer der Software. Sie gehört dir nicht! Sonst hättest auch den Quellcode. Es geht hier übrigens nicht um Hardware!!! aber was nutzt einem diese ohne Software, daher ist ein Ablehneknopf auch sinnbefreit. Du kaufst die Hardware die dann dir gehört und gehst die EULA ein um Lizenznehmer der dazu gehörigen Software zu sein damit es eine Konsole zum Spiele spielen wird. Dies ist seit eh und je Standard bei Software. Egal bei wem.


    Im übrigen in Deutschland nicht gültig!!!!!!!! Daher brauch man sich diese bei der Installation nicht durchlesen, da uninteressant. Dies ist aber in anderen Ländern anders.



  • Warum sollte das bei Steam und Origin legitim sein? Das Gericht hat entschieden, dass es nicht legitim ist!


    Auf PC ist es (fast) unmöglich Spiele "offline" zu benutzen. Retail-Software muss online registriert werden. Konsolen-Retail-Spiele kann man meist noch offline benutzen. Daher finde ich es gerade für die DRM-Plattformen sehr wichtig, dass man nicht wegen fehlender Zustimmung zu neuen AGB von seinen Spielen ausgesperrt wird!

  • Keine Ahnung warum hier wieder so ein Aufstand herrscht.Esst mal nen Snickers.Es gab beim PC schon früher viele Eula Sachen aber wie mein Vorgänger beschrieb betrifft das nicht zwingend Deutschland.

    Es ist halt typisches 08/15 Clickbait eines Gamestar-Newsschreibers ohne Ehre und ohne Rückgrat; eine Schande für seine Zunft. Nachricht über Switch Kommentar eines Users

  • Ab da brauch man schon nicht mehr weiter lesen... da einfach Falsch.
    EULA -> End User License Agreement
    Du bist ein Lizensnehmer der Software.

    Ich meinte auch die Hardware. ;) Das habe ich eigentlich eh ausführlich versucht zu erklären.


    @Diskussion
    Hab nicht gewusst, dass es dazu schon eine Entscheidung gegeben hat. Würde diese aber aus Interesse gerne mal durchlesen. Wenn mir jemand zumindest den Nachnamen des Antragstellers oder gleich die ganze Geschäftszahl zur Entscheidung hier zeigen könnte, wäre ich dankbar. :)


    Außerdem sind AGBs einseitig (vom Unternehmer) vorfomulierte Vertragsklauseln die weltweit gelten und nicht nur in Deutschland. Innerhalb der EU gibt es halt eine angleichend heinheitliche Regelung für AGBs die im deutschsprachigen Raum als "AGB" bezeichnet werden.


    Zudem denke ich nicht, dass hier ein Aufstand herrscht, sondern einfach darüber diskutiert wird. Weil so "normal" wie es dargestellt wurde, ist es halt nicht. Deshalb würde mich interessieren wie der EuGH entschieden hat, damit ich das nachvollziehen kann.


    Bevor ich das Urteil des EuGH nicht gelesen habe, halte ich solche Maßnahmen bei Steam oder ähnliche Onlineplattform für legitim, bei Heimkonsolen nicht. Und warum ich das so sehe, habe ich schon versucht zu erklären. :)


    Edit:
    Ich hab mir mal kurz die Entscheidung (ohne Erläuterung) des einen EuGH-Falles von dem verlinkten Artikel von "blither" angesehen. Zunächst einmal geht es hier um die Weiterveräußerung von gebrauchter lizenzierter Software. Mir ging es aber darum, ob ein Software-Lizenzgeber mittels AGB-Änderung die Nutzung "verbieten" darf. Im Grunde ist meiner Frage aber auch mit diesem Urteil beantwortet: Der EuGH hat gesagt, dass der Verkauf eines Lizenz-Software einer Veräußerung des Eigentums ander Kopie gleicht.


    Logische Schlussfolgerung: Eigentlich ist aufgrund des Urteils auch eine feste Accountbindung unzulässig und die Software darf nicht an den Account gebunden sein. Daran haltet sich aber auch nicht jeder. Wenn man bedenkt, dass das Urteil aus dem Jahr 2012 ist, ist das schon ziemlich bedenklich. Ich werde mal das Urteil genau durchlesen, aber laut dem "Spruch" des EuGH wäre eine Accountbindung unzulässig und somit anfechtbar.

  • Könnt ihr beide nicht wirklich lesen? Es ist nicht normal, dass man neuen Satzungen zustimmen muss um die Hardware weiterhin nutzen zu können... Normalerweise kann man auch ablehnen und muss dann halt lediglich auf Onlinefunktionen und Patches verzichten.
    Hier ist es allerdings der Fall, dass die WiiU vollkommen unbrauchbar wird, sobald man ablehnt.
    Ihr seid vllt gewohnt die Seife auf zu heben und sämtliche Rechte über Bord zu werfen aber es gibt auch noch Menschen, die gerne als Kunden und nicht als Schwachköpfe angesehen werden wollen.
    Wer hier zustimmt gibt Nintendo das Recht alles nachträglich zu ändern ohne euch nochmal fragen zu müssen. Wenn ihr das nicht als falsch oder gefährlich anseht, dann seid ihr extrem naiv oder einfach dumm.


    Mein Geld kriegt Nintendo jedenfalls nicht mehr bis sie das ändern aber wenn der Großteil der Kunden solche Lemminge sind wie ihr, dann macht Nintendo ja alles richtig. Man merkt an euch, dass Nintendos Hauptabsatzmarkt wohl noch immer bei Kindern liegt.


    hihi... stecker ziehen hilft immer und wie ich schon erwähnt habe, darf da garnich drin stehen, dass man jetzt 2 waschmaschinen kaufen muss :ugly . total irrelevant..

  • Es dürfte aber z.B. drin stehen, dass die WiiU jetzt permanent mit dem Internet verbunden sein muss um zu funktionieren.


    Und diese ganzen Vergleiche mit Steam hinken doch sehr, da Steam ausschließlich Software lizensiert ich aber hier wieder und wieder von Hardware rede, die unbrauchbar wird. Abgesehen davon, dass es ja auch bei Software bereits nicht legal zu sein scheint.


    @bluezeland
    Als ich vorhin mal bei meiner WiiU in die letzten AGBs geguckt hab, die ich wie ein Idiot einfach angenommen hab, da stand ziemlich genau das selbe, weiß allerdings nicht mehr, ob es da einen "Ablehnen"-Knopf gab.

  • Es dürfte aber z.B. drin stehen, dass die WiiU jetzt permanent mit dem Internet verbunden sein muss um zu funktionieren.


    Und diese ganzen Vergleiche mit Steam hinken doch sehr, da Steam ausschließlich Software lizensiert ich aber hier wieder und wieder von Hardware rede, die unbrauchbar wird. Abgesehen davon, dass es ja auch bei Software bereits nicht legal zu sein scheint.


    @Kraxe
    Als ich vorhin mal bei meiner WiiU in die letzten AGBs geguckt hab, die ich wie ein Idiot einfach angenommen hab, da stand ziemlich genau das selbe, weiß allerdings nicht mehr, ob es da einen "Ablehnen"-Knopf gab.

    Ich hab auch die Hardware gemeint, da ja darauf auch lizenzierte Software laufen kann, wenn man digitale Inhalte runterlädt. Und wenn man die Nutzung dieser Software einschränkt, dass gleichbedeutend auf die Hardware zutrifft, welche ja in meinem/deinem Eigentum steht.


    EuGH hat eh gesagt, dass ein Verkauf der Software eines Eigentumübergang gleicht und eine Nutzungeinschränkung demnach unzulässig sei. In Amerika ist das aber zulässig, da dort ein "Nutzungslizenz" verkauft wird und somit der Eigentum nicht übergeht. Der EuGH ist da sehr konsumentenfreundlich.


    Wie schon beim "Edit gesagt, müsste das eigentlich auch für die Accountbindung gelten. Wenn schon Eigentümerübergang, dann aber auch komplett.


    Permanente Internetnutzung ist ja mMn kein Hindernisgrund, solange dies vor dem Kauf der Konsole klar gemacht wurde. Im Nachhinein mittels System-Update wäre so eine Regelung wiederum unzulässig. Sobald du eine Konsole kaufst gehört sie dir. Du darfst mit ihr machen was du willst. Du kannst sie modden, Homebrew installieren etc. Das ist dein Besitz wo niemand mehr eingreifen darf.

  • @Kraxe
    Mir ging es nicht um die Account-Bindung, sondern um die einseitige Änderung der AGB und dem "Wegsperren der Spiele", wenn man die neuen AGB nicht akzeptiert. Steam hatte quasi die Spielebibliothek als "Geisel" genommen, und den Zugang verwehrt, solange man die geänderten AGB nicht akzeptiert hatte.

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