Nintendo hat einen weiteren Etappen-Sieg in einem Patent-Streit für sich verbuchen können. Alles fing im Juli 2012 an, als die Technology Properties Limited LLC und Patriot Scientific Corporation vor dem California Federal Court Klage gegen Nintendo einreichten, weil in der Wii U und dem Nintendo 3DS angeblich Technologien zum Einsatz kommen, welche von Nintendo nicht patentiert gewesen sind.
Das kalifornische Gericht ist jedoch nicht das erste Gericht, welches für Nintendo in diesem Fall entschied, da die International Trade Commission (ITC) bereits im Februar 2012 der Auffassung war, dass Nintendo keine Patente der klagenden Unternehmen verletzt habe. Ajay Singh, Director of Litigation and Compliance bei Nintendo of America äußerte sich zum Sieg wie folgt:
ZitatWir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung, die erneut bestätigt, dass die Produkte von Nintendo keine Patente verletzten. Es bestätigt außerdem, dass Nintendo auch zukünftig einzigartige und innovative Produkte entwickeln wird, gleichzeitig aber das geistige Eigentum anderer respektiert. Nintendo wird seine Produkte und Innovationen verteidigen, auch wenn man es so oft an verschiedenen Orten und über viele Jahre hinweg tun muss.
Außerdem gewann Nintendo fast zeitgleich ein Gerichtsverfahren beim Mailänder Gericht gegen das italienischen Unternehmen PC Box. In diesem Fall ging es um Urheberrechtsverletzungen durch das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen, welches das Gericht lange Zeit beschäftigte und nun eine Auswirkung für ganz Europa haben könnte, da es für Nintendo einfacher werden könnte gegen solche Dinge vorzugehen.
Das Unternehmen PC Box hatte in gewerblichen Rahmen Hard- und Software angeboten, die den Kopierschutz von Nintendo-Konsolen umgehen konnte. Nintendo klagte dagegen und gewann vor Gericht in erster Instanz. Ob das Verfahren noch fortgeführt wird, bleibt offen. Zumindest in der Vergangenheit konnte Nintendo zuerst einen Sieg einfahren, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Ganzen nicht zustimmen wollte und schlussendlich dem italienischen Gericht die Aufgabe übergab zu prüfen, wie die Geräte tatsächlich bei den Käufern genutzt werden. Letzendlich kam das Mailändische Gericht zum Entschluss, dass diese Hard- und Software gegen den Kopierschutz gebraucht werden.
Quelle: My Nintendo News, My Nintendo News