Seit dem 29. April 2016 ist in Deutschland endlich YO-KAI WATCH für die Nintendo 3DS-Familie erhältlich. Doch nicht nur das Spiel gibt es derzeit im Handel, auch der dazugehörige Anime gibt es seit längerem auf Nickelodeon zu bestaunen. Wer bislang noch nicht auf die Suche nach den Yo-Kais war, kann sich ja entweder von der Demo-Version zu YO-KAI WATCH im Nintendo eShop überzeugen lassen oder liest unseren Testbericht durch.
Nun wollen wir in Kooperation mit Nintendo ein weiteres Gewinnspiel zu YO-KAI WATCH starten. Sicherlich kennen einige von euch die Kamerafunktion, in dem ihr euer oder andere Gesichter abfotografieren könnt, um zu erfahren, von welchem Yo-Kai der oder diejenige beseelt ist. Eure Aufgabe besteht jetzt darin, das Gesicht eures Lieblingscelebrity abzufotografieren und im unserem Kommentarbereich vorzustellen. Sobald ihr das Foto im Kommentarbereich gepostet habt, nehmt ihr automatisch an der Verlosung teil. Bilder könnt ihr in unserer User-Galerie hochladen und dann als Bild-Link (Beispiel) per IMG-Code im Kommentar einbinden.
Hier ein paar Bilder, wie wir uns das vorstellen:
Wer sich die Mühe macht, hat die Chance ein fettes Fanpaket zu gewinnen:
1x Nintendo 3DS-Spiel nach Wunsch
1x YO-KAI WATCH Poster
1x Robonyan-Plüschtier
1x Yo-Kai Watch-Uhr
2x Jibanyan-Pins
Ihr habt bis zum 13. Juli 2016 Zeit euer Foto in unseren Kommentarbereich zu veröffentlichen.
Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück!
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz hat und mindestens 12 Jahre alt ist. Die Gewinner werden schriftlich über eine Persönliche Nachricht auf ntower benachrichtigt und sind mit der Veröffentlichung ihrer Nicknamen einverstanden. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Ausgabe eines Ersatzgewinns. Teilnahmeschluss ist der 13.07.2016, 23:59 Uhr. Mitarbeiter sowie Angestellte von ntower und Nintendo of Europe dürfen an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.