Im April diesen Jahres tauchte erstmals ein Patenteintrag von Nintendo auf, welcher einen Controller in einer U-Form aufzeigte. Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Patent natürlich direkt mit der geheimnisvollen Nintendo NX in Verbindung gebracht, die, wie wir heute alle wissen, unter dem Namen Nintendo Switch im März 2017 erscheinen wird. Doch bevor die Nintendo Switch veröffentlicht wird, stellt Nintendo die kommende Heimkonsole am 13. Januar 2017 der Öffentlichkeit genauer vor. Vielleicht taucht dann auch der sogenannte U-Controller auf, welcher nun mit einem neuen Eintrag auf sich aufmerksam macht.
Bei der EUIPO (Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum) wurden drei Beiträge veröffentlicht, die das Design des Controllers schützen. Allerdings schützt man hier keinen kompletten Controller, sondern nur einen Teil eines Controllers. Dies geht zumindest aus der Beschreibung hervor, wodurch es möglich wäre noch weitere Elemente an den Controller anzubringen. Außerdem werden hier nicht die Funktionen, wie bei einem Patenteintrag geschützt, sondern hauptsächlich nur das Design. Jetzt ist es jedem selbst überlassen, wie viel Interepretation er hier reinsteckt, jedoch ist es in der Regel schon etwas weiter gedacht, wenn sich ein Unternehmen ein sogenanntes Geschmacksmuster schützen lässt.
In der Vergangenheit wurde das Patent als Zusatzcontroller für Fitnessaktivitäten vorgestellt, was sich mit einem neuen Wii Fit-Ableger und der Möglichkeit die Nintendo Switch auch unterwegs spielen zu können, natürlich hervorragend dafür eignen würde, das Fitness-Erlebnis mit dem passenden Controller auch nach außen zu bringen. Anbei noch ein Bild zum besagten Controller:
Wie immer gilt allerdings, das solche Einträge keine Garantie für eine Veröffentlichung darstellen!
Könntet ihr euch einen Wii Fit-Ableger mit passendem Controller für drinnen und draußen auf der Nintendo Switch vorstellen?
Quelle: EUIPO