Bilder verwenden - was darf man und was nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte eine Frage stellen, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt, zu der ich bisher aber keine wirklich befriedigende Antwort bekommen habe. Es geht um Bilder, die man z.B. In Artikeln, Blogs, Foren oder Reviews verwenden möchte. Was ist erlaubt und was nicht? Ich habe bisher kaum Bilder zu Texten hinzugefügt, würde es aber gerne etwas öfter machen. Allerdings möchte ich dabei korrekt vorgehen.


    Ich weiß, dass wir uns häufig in rechtlichen Grauzonen bewegen und das Vieles, was im Internet geschieht nach dem Motto geschieht: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Mich interessiert aber weniger, wie es jemand macht, der sich sowieso nicht darum kümmert. Ich möchte wissen, was rechtlich einwandfrei gepostet werden darf, wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte.


    Ich denke, dass es grundsätzlich problematisch ist, sich irgendwo im Internet ein Bild zu angeln und woanders zu posten. Andererseits haben viele Urheber von Bildern ja auch gar nichts dagegen. Woher erkenne ich also, ob ein Bild frei verwendet werden darf? Gibt es spezielle Seiten, auf denen Bilder speziell für die freie Verwendung angeboten werden? (Gerne konkret auf Videospiele bezogen!)


    Ich habe mal gelesen, dass es erlaubt sei, eigene Screenshots zu verwenden. Allerdings: Auch solche Bilder beruhen ja auf Spielen, die geistiges Eigentum von Firmen sind. Ist es also nicht eher wie bei "Let's Play"-Videos, dass es eher geduldet als grundsätzlich erlaubt ist.


    Also: Ich fänd es toll, wenn jemand sagen könnte, wie man auf der sicheren Seite ist, was vielleicht grundsätzlich wirklich geduldet wird und was eher heikel ist. Vielleicht kennt jemand auch ein paar gute Quellen füf Bilder, die ausdrücklich verwendet werden dürfen? Vielleicht haben wir ja rechtliche Experten unter uns, die genaue Erklärungen geben können. Oder vielleicht können uns Redakteure berichten, wie sie das Ganze praktisch handhaben. Ich denke, dass wir alle daraus etwas lernen könnten, darum frage ich an dieser Stelle ganz öffentlich im Forum. :)

  • Scheinbar stößt dein Thread hier nicht so sehr auf Interesse, wie er es meiner Meinung nach verdient hätte...
    Nach kurzem googlen bin ich auf diese Seite gestoßen
    Ich versuche jetzt mal einigermaßen was sinnvolles aus den hunderten Seite rauszuschreiben... :D


    Erstmal das Prinzipielle:


    Also zusammengefasst: Eigentlich alle Werke, die jemand erschaffen hat, sind erstmal grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.


    Zitat

    § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
    (1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.


    § 12 Veröffentlichungsrecht
    (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
    (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.


    Das heißt erstmal, dass der Urheber selbst bestimmen darf, was er wie veröffentlich. Ein Hochladen im Internet sollte damit einer Zugänglichmachung bzw. Veröffentlichung entsprechen.



    Der Urheber hat also das Recht einen weiteren Gebrauch des Werkes zu verbieten. Ich gehe hier allerdings davon aus, dass er, sofern er das auch will, es auch mitteilen muss. Das würde sich dann z.B. in den verschiedenen Lizenzverträgen der Creative Commons wiederspiegeln. Also z.B. "all rights reserved", "attribution-noncommercial", "attribution-sharealike", oder "public domain"


    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang dann aber den § 24:


    Zitat

    § 24 Freie Benutzung
    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.


    Daraus könnte man meiner Meinung nach Ableiten: Wenn ich ein Screenshot eines Videospiels gemacht habe, ich also der Urheber des Screenshots als solcher bin, habe ich das Recht, diesen zu veröffentlichen und verwerten...
    Auch wird in folgenden § 46ff eine Vervielfältigung im geringen Maße aus bestimmten Gründen (z.B. Tagesinteressen, die, wie ich finde, auch Newsseiten wie diese inbegreifen) als zulässig beschrieben...
    Ebenso ist auch die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, sofern sie denn keinem Erwerbszweck dient, zulässig...


    Ein abschließendes Fazit kann und will ich dennoch nicht ziehen... Ich bin leider kein Rechtsexperte und hab auch garnicht die Zeit mich jetzt durch alle Paragraphen zu prügeln... Rein interessemäßig hab ich, denke ich mal, das Wichtigste zusammengefasst... Nichts desto trotz finde ich solche Phrasen immer sehr schwammig vormuliert und man muss warscheinlich auch immer jeden einzelnen Pragraphen in jeder Situation für sich beachten...
    Das Sinnvollste wird es warscheinlich immer sein den Urheber falls möglich direkt zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten. So ist man denke ich immer auf der sicheren Seite...


    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Erleuchtung bringen und hab nicht nur noch mehr verwirrt.. :D
    Vielleicht liest du dich ja noch ein wenig rein und teils nochmal dein Fazit mit ;)

  • Scheinbar stößt dein Thread hier nicht so sehr auf Interesse, wie er es meiner Meinung nach verdient hätte...


    Ich weiß gar nicht, ob es am Interesse liegt. Vermutlich ist das Thema auch etwas kompliziert. Trotzdem: Gerade weil viele von uns praktisch involviert sind, finde ich es sinnvoll, es mal öffentlich anzusprechen. Und ich fänd es auch gut, von anderen zu hören, wie sie es praktisch handhaben.


    Nicht zu vergessen: Danke für die Infos! Da haben wir die rechtliche Seite recht ausführlich präsentiert. :) OK - ganz eindeutig finde ich es noch nicht, was auch etwas in der Natur der Sache liegt...


    Was uns wahrscheinlich weiterhin am meisten interessiert, ist die reine Praxis: Ich möchte etwas über ein Spiel schreiben und ein passendes Bild anhängen. Selber Screenshot machen geht nicht (wegen fehlender Technik oder weil man das Spiel gar nicht hat...). Also bleibt das Internet. Was mir also spontan einfallen würde: Google-Suche (wohl eher "gefährlich"), Kopieren von einer Website wie ntower (auch zweifelhaft), vielleicht nach einer offiziellen Seite des Spiels suchen (OK? Wenn man was passendes findet...).


    Oder müsste man den Hersteller anschreiben und auf eine positive Antwort hoffen? Im Einzelfall etwas umständlich, aber die einzige Wahl? Was ich mich auch weiterhin frage: Gibt es nicht Quellen, die explizit Material zur Veröffentlichung anbieten, weil es ja auch Werbung fürs Spiel ist? Oder ist das nur in speziellen Pressebereichen der Fall, sodass der Otto-Normaluser diese Möglichkeiten nicht hat?

  • Bei solchen Fragen sind die Juristen sich auch nicht immer einig, daher ist es schwierig, eine alles beantwortende Antwort auf die Frage, was erlaubt ist und was nicht, zu geben. Ich kann dir allerdings diesen lesenswerten Artikel über Bildzitateempfehlen. Grundsätzlich gilt das Urheberrecht, wie UnKnOwN es schon ausführlich dargestellt hat, allerdings lässt sich das Urheberrecht und die damit verbundene nötige Erlaubnis mit dem Zitatrecht "umgehen" - natürlich nur unter gewissen Bedingungen. Mit dem Zitatrecht darfst du zum Beispiel sowohl Screenshots vom Publisher als auch selbst Erstellte zitieren; fremde Screenshots, also zum Beispiel aus dem Miiverse oder der Google-Suche, nicht.


    Auf der sichersten Seite ist man natürlich, wenn man sich dennoch die Erlaubnis einholt - obwohl keine Erlaubnis nötig ist, wenn man sich auf das Zitatrecht beruft -, aber das ist natürlich für jedes einzelne Bild ziemlich aufwendig. Dazu kommt noch, wie du schon selbst schriebst, dass vieles einfach toleriert wird. Nintendo erlaubt zum Beispiel generell die Verwendung ihrer Werke, allerdings nur, wenn sie in Nintendos Interesse verwendet und nicht kommerziell genutzt werden (zum Beispiel ist das Monetarisieren auf Youtube grundsätzlich nicht erlaubt). Die Frage ist nun, ob mit geschalteter Werbung wie zum Beispiel hier auf ntower automatisch kommerzielle Absichten verfolgt werden bzw. ob du mit einem Blogeintrag auf ntower Nintendos Werke kommerziell nutzt - das würde nämlich nicht mehr die Bedingungen zur Verwendung von Nintendos Werken erfüllen. Aber das ist wieder ein anderes Thema, bei dem sich Juristen uneinig sind.


    Ich möchte an dieser Stelle hinweisen, dass ich kein Rechtsexperte bin.


    Kleiner Hinweis, der mit spontan einfällt und nur entfernt mit diesem Thema zu tun: Auf keinen Fall sollte man Bilder über eine URL ohne Erlaubnis des Webseitenbetreibers, auf dessen Webspace das Bild gespeichert ist, auf einer anderen Seite verlinken bzw. zitieren. Das würde nämlich für erhöhten Datenverkehr für den Webseitenbetreiber sorgen, der den auch bezahlen muss. Damit ensteht für den Webseitenbetreiber also ein Schaden - und er kann auf Schadensersatz klagen. Daher sollte man Bilder auf dem eigenen Webspace, sofern vorhanden, oder einem Bilderhoster speichern, der das Einbinden auf Webseiten erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von Vui ()

  • Das heißt erstmal, dass der Urheber selbst bestimmen darf, was er wie veröffentlich. Ein Hochladen im Internet sollte damit einer Zugänglichmachung bzw. Veröffentlichung entsprechen.


    Das ist richtig. Zumindest, so lange es auch einfach aufrufbar ist und nicht etwa durch einen Login geschützt ist. Ein einfaches Hochladen auf einen Server ist also noch keine Veröffentlichung.


    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang dann aber den § 24 (...)
    Daraus könnte man meiner Meinung nach Ableiten: Wenn ich ein Screenshot eines Videospiels gemacht habe, ich also der Urheber des Screenshots als solcher bin, habe ich das Recht, diesen zu veröffentlichen und verwerten...


    Der §24 hat mit dem genannten Beispiel nichts zu tun. Bei der Freien Benutzung geht es um die Erweiterung eines bestehenden Werks und dadurch Erstellung eines neuen Werks. Ein Screenshot eines Videospiels ist ein Bild eines Werks, und der Screenshot ist an sich eigenständig geschützt. Wenn das Videospiel jedoch urheberrechtlich geschützt ist (was es dann ist, wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat - was bei Konsolenspielen regelmäßig der Fall sein sollte), dann darfst du den Screenshot zwar anfertigen. Die Weiterverwendung, Veröffentlichung, Verfielfältigung etc. des Screenshots kann jedoch ein Verstoß gegen das Recht des Urhebers auf Bestimmung ebendieser sein. Bei PC Spielen gibts ja bei der Installation meist noch die Allgemeinen Bedingungen usw., die man meist ganz einfach anklickt und weitergeht. Hierin kann aber ausdrücklich untersagt werden, Bilder vom Spiel zu erstellen.


    Die Frage ist nun, ob mit geschalteter Werbung wie zum Beispiel hier auf ntower automatisch kommerzielle Absichten verfolgt werden bzw. ob du mit einem Blogeintrag auf ntower Nintendos Werke kommerziell nutzt - das würde nämlich nicht mehr die Bedingungen zur Verwendung von Nintendos Werken erfüllen. Aber das ist wieder ein anderes Thema, bei dem sich Juristen uneinig sind.


    Kommerzielle Nutzung meint ja "Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht". Ich kenne die genauen Hintergründe des ntower Teams nicht genau. Wenn jemand hobbymäßig eine Internetseite hat und dort Werbung einblendet, um z.B. die Kosten für Domain, Server usw. wieder reinzubekommen, steckt ja keine Absicht dahinter, Gewinn zu erwirtschaften, und somit auch keine kommerzielle Nutzung. (Sehr wohl könnten hiermit dann die anderen Bereiche des Urheberrechts verletzt werden).



    Grundsätzlich ist zu dem Thema oben schon ziemlich viel gesagt worden. Das Urheberrecht ist hier das richtige. Zu erwähnen ist allerdings noch, dass das Urheberrecht eien nationales Recht ist und daher zunächst mal nur in Deutschland gilt (Territorialitätsprinzip). Das kompliziert die Sache erheblich, denn es stellen sich Fragen wie "Wo wurde die etwaige Rechtsverletzung begangen", welche im Internet naturgemäß deutlich schwieriger beantwortet werden kann.


    In den gefühlt 99,9% der Fälle, wo es um eine harmlose Verwendung eines Bildes in einem Forum o.ä. geht, hat man trotz der gesetzlichen Regelungen bei Rechtsverletzung nicht automatisch hohe Strafen zu befürchten. In den meisten Fällen wird es - wenn überhaupt - dazu kommen, dass der Urheber den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch nimmt, und im Wiederholungsfall einen Geldbetrag einfordert. Dies wird er vermutlich aber auch nur dann machen, wenn wirklich etwas dagegen spricht, das Bild zu verwenden. Zusammen mit dem ganzen Verwaltungsapperat (Anwälte etc.) macht so etwas eigentlich nur bei Verletzungen mit erheblichem Schaden Sinn. Ausnahme sind die allseits beliebten Abmahnungsanwälte...


    Als letztes fällt mir dazu noch ein, dass es eine Reihe von riesigen Bilderarchiven im Internet gibt, die ausdrücklich frei verwendet werden dürfen (Pixelio, Piqs, Pixabay).


    Ganz vergessen: auch ich bin kein Jurist, aber habe in meinem Masterstudium (Wirtschaftsinformatik) eine Veranstaltung zum Thema Urheberrecht gehabt.

  • st0rmblast:
    Danke für die Aufklärung... Wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte, weshalb ich auch einfach nur versucht habe, das was für mich am relevantesten erschien, irgendwie logisch zusammenzufassen und zu erklären... Falls ich dabei einen Fehler gemacht habe tut es mir leid...
    Aber schön, die Aussage von jemandem zu hören, der sich schonmal näher mit der Materie befasst hat :)

  • Als letztes fällt mir dazu noch ein, dass es eine Reihe von riesigen Bilderarchiven im Internet gibt, die ausdrücklich frei verwendet werden dürfen (Pixelio, Piqs, Pixabay).


    Danke für den Tipp. Ich hab mal kurz reingeguckt, aber spontan wenig in Bezug auf Videospiele gefunden. Gibt es entsprechende spezialisierte Seiten, oder ist das eher unwahrscheinlich, weil ja hinter jedem Spiel eine Firma mit Urheberrechten steht?


  • Danke für den Tipp. Ich hab mal kurz reingeguckt, aber spontan wenig in Bezug auf Videospiele gefunden. Gibt es entsprechende spezialisierte Seiten, oder ist das eher unwahrscheinlich, weil ja hinter jedem Spiel eine Firma mit Urheberrechten steht?


    Das ist wenig speziell, klar. Mir ist keine Seite bekannt wo es das geben könnte. Die meisten Hersteller wrden auf ihrer Hersteller- bzw. der offiziellen Spieleseite auch einen Presse-Bereich haben. Da sind oft auch Bilder angegeben, die verwendet werden können

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