Der allgemeine Nintendo Switch-Thread

  • Das Ding scheint ziemlich rar zu sein. Manchmal findet man einen in Elektrofachmärkten zum UVP.

  • Jo


    In meiner Mail steht, „der Kaufvertrag wird erst wirksam wenn die Ware beim Kunden ankommt“
    59,99€ halte ich für ein Pokemon Spiel für zu viel, weil die Spiele an sich immer für 40€ verkauft wurden. Deshalb werde ich auf ein Angebot warte.



    @Booyaka


    hätte ich das mal lieber vorher gewusst, bei anderen seiten bekommt man die Ware doch auch trotzdem, wenn es sich um einen Fehler handelt

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  • Mich hatte das generell schon gewundert. Eigentlich kennt man es bei Otto ja eher so, dass die teurer sind als andere.


    bei anderen seiten bekommt man die Ware doch auch trotzdem, wenn es sich um einen Fehler handelt

    ...was normalerweise auch richtig so ist, dass der Kunde die Ware trotzdem bekommt und zwar zum "fehlerhaften" Preis. Der kann für den Fehler ja nichts und greift zu in dem Glauben die Ware für Preis X zu bekommen und nicht Preis Y... im Laden vor Ort könnte er auch auf den Preis bestehen, zu dem die Ware ausgeschrieben ist, egal aus welchen Gründen der zustande kam.

  • Die Seifenblase ist geplatzt, bin zwar wütend, aber was solls :dk:



    Durch den frust hol ich mir halt heute was im eShop, ist Fire Emblem Warriors zu empfehlen, wenn man mal nur einen Dynasty Warriors Titel auf der X360 gespielt hat? Hab angst das es mir zu Monoton wird

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  • Der kann für den Fehler ja nichts und greift zu in dem Glauben die Ware für Preis X zu bekommen und nicht Preis Y... im Laden vor Ort könnte er auch auf den Preis bestehen, zu dem die Ware ausgeschrieben ist, egal aus welchen Gründen der zustande kam.

    Im Laden hängt das allerdings davon ab wo der Preis steht. Steht dieser nicht direkt auf dem Produkt drauf, dann kann der Kunde solang drauf bestehen wie er will, juristisch hat er nichts in der Hand (der Preis im Barcode, welcher von der Kasse ausgegeben wird ist bindend für den Laden). In einem Online-Shop ist es natürlich wieder was anderes. ^^

  • Ich bin mir da nicht so sicher... Auf Preisschildern, die z.Bsp. im Schaufenster stehen, steht normalerweise auch explizit drauf, welcher Artikel zu diesem Preis angeboten wird, mit Artikelnummer, etc., sogesehen wird der Kunde ja getäuscht...man kann davon ausgehen, dass er ganz konkret das Angebot wahrnehmen möchte, welches er da vor sich sieht und anderenfalls nicht kaufen würde.
    Aber ich will das Thema jetzt auch nicht zu weit ausufern lassen.


    Ich hatte die Spiele ja sowieso schon bei Amazon vorbestellt.

  • @merciless

    ...was normalerweise auch richtig so ist, dass der Kunde die Ware trotzdem bekommt und zwar zum "fehlerhaften" Preis. Der kann für den Fehler ja nichts und greift zu in dem Glauben die Ware für Preis X zu bekommen und nicht Preis Y... im Laden vor Ort könnte er auch auf den Preis bestehen, zu dem die Ware ausgeschrieben ist, egal aus welchen Gründen der zustande kam.

    Und genau das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, so ein Fall kam schon einmal in der Show der Rechtsirrtümer vor. Nur der Preis, der an der Kasse genannt wird ist der richtige. Als Kunde hat man aber die Möglichkeit den Artikel abzulehnen. Der Markt ist nicht verpflichtet dem Kunden die Ware zum falsch ausgezeichneten Preis zu verkaufen, manche machen das aber aus Kulanz, müssen sie aber nicht, da sie rechtlich nicht dazu verpflichtet wären.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

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    ntower-game Challenge

  • Ich stecke selbst etwas in der Materie, meine Familie ist schon in meiner Kindheit selbständig gewesen mit einem Betrieb und ja, vermutlich sind wir allesamt immer abartig kulant. Man möchte in der Regel aber schließlich auch, dass ein Kunde wieder kommt und künftig noch mehr Geld da lässt und nicht bei "Konkurenz". Ob er das aber tut, wenn man sich so quer stellt, nachdem man selbst etwas verpannt hat, bleibt anzuzweifeln. ;)

  • @merciless
    Ist so wie @Masters1984 sagt. Und "getäuscht" würde ich nur sagen, wenn man dem Kunden eins überzieht und die Scheine einfach aus der Brieftasche nimmt. Auch einem Laden kann ein Irrtum unterlaufen. Solange dem Kunden dadurch kein monetärer Schaden entsteht gibt es ja kein Problem. ;P
    Hab das hier zu dem Thema gefunden.

  • Na, wenn ich dem Kunden eines überbrate und mich an seinem Hab und Gut bediene, dann begehe ich Körperverletzung und raube ihn aus, mit einer (arglistigen) Täuschung hat das schon nichts mehr zutun. Die Täuschung könnte dem höchstens vorrausgehen, wenn ich dem Kunden sage, er könne doch mal bitte mit nach hinten kommen, ich hätte da was tolles...und der Kunde in einer falschen Erwartung sich dann darauf einlässt, denn er wäre wohl nicht mit nach hinten gekommen, wenn er vorher gewusst hätte, dass ich ihm dort eins auf die Rübe gebe. :P
    Die (arglistige) Täuschung könnte so rein theoretisch der Kunde mir dann auch vorwerfen, wenn ich ein Schild mit dem verlockenden Preis X hinstelle und an der Kasse sage, nö, Preis Y bitte...und ich müsste dann beweisen, dass ich einfach nur zu dumm war den richtigen Preis hinzuschreiben. :P
    Aber wie gesagt....das ufert noch zu weit aus. ^^

  • Ich stecke selbst etwas in der Materie, meine Familie ist schon in meiner Kindheit selbständig gewesen mit einem Betrieb und ja, vermutlich sind wir allesamt immer abartig kulant. Man möchte in der Regel aber schließlich auch, dass ein Kunde wieder kommt und künftig noch mehr Geld da lässt und nicht bei "Konkurenz". Ob er das aber tut, wenn man sich so quer stellt, nachdem man selbst etwas verpannt hat, bleibt anzuzweifeln.

    Genau deshalb reagieren viele Märkte dann kulant, obwohl sie es nicht müssten, weil sie wollen, dass der Kunde wiederkommt und nicht unzufrieden nach Hause geht.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • Es zählt der Preis, der ausgezeichnet ist.


    Außer es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler. Wenn z. B. bei einem Neuwagen für 40000 Euro der Händler bei dem Preisschild eine 0 vergisst, hat man natürlich keinen Anspruch den Wagen für 4000 Euro zu erwerben.

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

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