Wenn wir uns NIntendos Geschichte in Videospielen anschauen, dann fällt auf, dass sie immer sehr über den Kopierschutz bedacht waren. Ob der Einsatz von Cartridges (Modulen) beim N64 darauf beruht, kann ich euch nicht sagen, aber in den Weiten des Internets findet man heutzutage viele kopierte Versionen von Titeln, dessen Verbreitung unter anderem nach dem deutschen Urhebergesetz verboten ist.
Nun hat Nintendo einen Rechtsstreit gegen Jeramie King und dessen Firma, Go Cyber Shopping Ltd. gewonnen. Ein kanadisches Gericht gab Nintendo in dieser Angelegenheit recht, sodass sie nun 12,76 Millionen CAD (kanadische Dollar) einschließlich einer Million CAD Strafschäden erhalten. Des Weiteren wird King eine offizielle Entschuldigung auf seiner Webseite veröffentlichen. Laut Nintendo habe King mehrere Kopiergeräte und Modifikationschips über verschiedene Wege verkauft. So konnten die Nutzer die Sicherheitsvorkehrungen von Nintendo-Konsolen umgehen und illegale Spielkopien herunterladen, was eine Verletzung von Nintendos Rechten darstellt. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Verkauf solcher "Flashcarts", "Modchips" und "game copiers" (wie Sky3DS oder Gateway 3DS) illegal ist. Dieses Gerichtsurteil sei laut Nintendo wegweisend.
Quelle: Nintendo Everything