Fan zaubert ein Spiel aus dem 2D-Prototypen von The Legend of Zelda: Breath of the Wild

  • @zocker-hias Da ist das hier aber wenigstens noch dass der Typ dazu steht dass es was davon verwendet hat. Hast du damals von Sepia GO mitbekommen? War ein chinesischer Splatoon-Klon fürs Handy, im Grunde richtig gut aber beim letztendlichen Gameplay wurde es leider komplett verhunzt. Habe es immer noch und lach mich immer aufs neue über diesen dreisten Diebstahl tot. Da ist einfach ALLES genau so wie in Splatoon, die Maps haben keinen Unterschied. Videos dazu sind mittlerweile auf YouTube gesperrt, aber mit etwas Glück findest du noch was an Videomaterial dazu auf anderen Videoportalen. Apk ist übrigens immer noch erhältlich, weil Nintendo in China mit Lizenzen fast gar keine Chance hat und sich auch nicht die Mühe dafür machen will. In China gibt es schlichtweg kein Urheberrecht in dieser Art.


    @Tarik Siehe mein Beispiel oben dass nachgebaut auch zu stark ausarten kann. Und hier ist es mehr als ZU stark. Es ist mit einem Port fast vergleichbar.
    Hätte der Typ den Super Mario Münzen Sound verwendet (den alten 8 Bit NES sowohl möglicherweise die neuen modernen) hätte er rechtliche Schwierigkeiten bekommen, die sind nämlich patentiert sozusagen.

  • @Tarik


    Der Name, teilweise Grafiken, die charaktere...
    Geklaut ist geklaut.

    Da er es kostenlos anbietet fällt das im Urheberrecht unter den "Tatbestand" des Abzeichnens.
    Ich darf auch die Mona Lisa abmalen (wenn ich es drauf hätte) und das dann kostenlos auf der Straße verteilen. Ich bin lediglich verpflichtet, eine Quelle mit anzugeben.
    Unser Jungspund hier macht kein Geheimnis daraus, was die Quelle der Inspiration war und da er es - wie gesagt - "from scratch" aus programmiert hat, ist es, als hätte er es lediglich abgezeichnet.
    Also darf er es unter Angabe der Quelle solange kostenlos herausgeben, bis der Eigentümer der Marke (Nintendo) um Unterlassung bittet.

    :mario: New 3DS XL + A9LH + Luma3DS
    :luigi: Wii U Premium + Haxchi + USBLGX
    :kirby: Switch + Atmosphère + Switchroot Android

  • @Tarik Er bietet etwas kostenlos an, wofür Nintendo dich normalerweise 5 € hätte bezahlen lassen. Falls Nintendo nun auf die Idee käme ihre Tech-Demo zu veröffentlichen, wäre ein Schaden vorhanden, da der Markt mit der kostenfreien Version gesättigt ist.


    Warum sollte ich mir ein Metroid II auf Virtual Console oder ein neues Remake von Metroid II kaufen, wenn ich die Story schon kostenlos durch AM2R genießen kann? Ich trauere auch um AM2R. (Fan der ersten Stunde)

  • @Tarik Er bietet etwas kostenlos an, wofür Nintendo dich normalerweise 5 € hätte bezahlen lassen. Falls Nintendo nun auf die Idee käme ihre Tech-Demo zu veröffentlichen, wäre ein Schaden vorhanden, da der Markt mit der kostenfreien Version gesättigt ist.


    Warum sollte ich mir ein Metroid II auf Virtual Console oder ein neues Remake von Metroid II kaufen, wenn ich die Story schon kostenlos durch AM2R genießen kann? Ich trauere auch um AM2R. (Fan der ersten Stunde)

    Nach Logik und Vernunft hast du völlig Recht. Ich habe lediglich die Gesetzeslage erläutert. ;)

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  • Reden wir hier Eigentlich um dieses Fan Game? oder nur Gestreite?



    Edit Ein sehr nettes Fan Game, das Leider Irgendwann gesperrt wird aber Nintendo will nur ihre Lizenzen Schützen.

  • Da er es kostenlos anbietet fällt das im Urheberrecht unter den "Tatbestand" des Abzeichnens.Ich darf auch die Mona Lisa abmalen (wenn ich es drauf hätte) und das dann kostenlos auf der Straße verteilen. Ich bin lediglich verpflichtet, eine Quelle mit anzugeben.
    Unser Jungspund hier macht kein Geheimnis daraus, was die Quelle der Inspiration war und da er es - wie gesagt - "from scratch" aus programmiert hat, ist es, als hätte er es lediglich abgezeichnet.
    Also darf er es unter Angabe der Quelle solange kostenlos herausgeben, bis der Eigentümer der Marke (Nintendo) um Unterlassung bittet.

    Also es ist in der Tat ein Unterschied ob er was nachzeichnet oder 1 zu 1 die Zelda Sprites uns Grafiken nimmt. Und nein ich kenne mich berufsbedingt ein wenig aus. Wenn ich z.b. von nee Webseite was rauskopiere und ungefragt benutze kann ich dick abgemahnt werden. Ein reiner quellenverweis reicht hier nicht aus.
    Er dürfte es nicht Zelda nennen und keine einzige Original Grafik verwenden - und genau nur darum geht es mir.

  • Also es ist in der Tat ein Unterschied ob er was nachzeichnet oder 1 zu 1 die Zelda Sprites uns Grafiken nimmt. Und nein ich kenne mich berufsbedingt ein wenig aus. Wenn ich z.b. von nee Webseite was rauskopiere und ungefragt benutze kann ich dick abgemahnt werden. Ein reiner quellenverweis reicht hier nicht aus.Er dürfte es nicht Zelda nennen und keine einzige Original Grafik verwenden - und genau nur darum geht es mir.

    Wie soll er an die Sprites gekommen sein? Liegen sie ihm vor? Hat er sie per Screenshots ausgeschnitten?
    Wäre also zu klären, ob das zutrifft oder er sie nicht nachgezeichnet hat, aber die Diskussion wird allmählich sinnlos und mir vergeht die Lust. Das Spiel ist eh bald vom Netz, also was solls.

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  • @Tarik


    Wenn ich etwas 1 zu 1 kopiere reicht ein normaler Plagiatsvorwurf.
    Ich kann auch keinen Kinofilm mit meinem "iegenen Batman" machen, egal ob ich das Kostüm selber geschneidert habe.
    Dazu gibt es noch nen Gebrauchsmusterschutz, und viele andere Möglichkeiten aber was soll ich da mit jemand drüber reden der da noch weniger Ahnung hat als ich. Ist doch auch egal.


    Jedem seine Meinung, ich fönde es halt besser die Leute würden gleich was eigenes machen als auf fremden IPs und der kreativen Leistung Anderer Trittbrettfahrer zu spielen.

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