Gal*Gun 2 wurde von der USK in Deutschland nicht zugelassen und wird hierzulande nicht erscheinen

  • Ach ja es ist immer wieder amüsant zu lesen das Videospiele nicht verkauft oder beworben werden dürfen weil irgendwelche Leute ein Problem mit diesem Spiel haben und deswegen muss natürlich allen Leuten der Spaß verdorben werden. Das Spiel interessiert mich jetzt eigentlich nicht aber es geht einfach um das Prinzip das so etwas einfach nicht mehr passieren sollte. Warum gibt man dem Spiel nicht ne Usk 18? Somit können sich ja nur Leute ab 18 dieses Spiel kaufen da die Altersbeschränkung in Deutschland ja bindend ist. Je öfters mir so ein Beitrag unter die Augen kommt desto mehr verabscheue ich Deutschland, die Usk und das ganze drumherum. Auf der ganzen Welt hat keiner ein Problem mit dem Spiel außer natürlich mal wieder Deutschland. Es regt halt schon DEZENT auf. Naja ich bin jetzt eh umgestiegen und kaufe nur noch die Pegi Versionen von Videospielen da ich 1. Sowas nicht unterstützen möchte und 2. Das Usk Logo einfach zu groß und hässlich ist und es so die wunderschönen Covers (die in meinem Augen Kunst sind) zerstört.

  • Die eigentliche Frage sollte ja sein - warum eigentlich? Gibt es dafür auch eine Begründung? Ist ja nur die übliche leichte Schulmädchen-Erotik, oder? Warum auch immer das jemanden über 15 traumatisierten sollte...

    Steve ist in Smash Ultimate. Mic-drop.


    Still waiting for: Half Life 3, Megaman ZX3, Metroid 5, Far Cry Blood Dragon 2

  • Man bin ich heute wieder froh in einem Land wie Deutschland leben zu dürfen.

  • Hatte ich gar nicht auf dem Schirm, dass Spiel.


    Dadurch kaufe ich es jetzt überhaupt erst.

  • ich habe zwar keine Ahnung um was es in dem spiel eigentlich geht, aber so eine Entscheidung macht den titel für die meisten doch nur interessanter, oder?


    ich hätte ja gesagt "mir isses latte", aber in diesem fall sollte man wohl auf sein Wortwahl achten :ugly:


    Ich glaube zu wissen, dass ich der Meinung bin, dass es eventuell zu 100% so hätte gewesen sein können!

  • @Dunkare Erbärmlich ist eher dein Kommentar, denn es gibt hier einige die das Spiel bestellen werden. Das hat mit "aufgeilen" oder "einsam sein" rein gar nichts zu tun. Es ist ein Spiel im Anime-Style und für viele sind Etchi-Elemente etwas was dazu gehört, da es von den Machern oftmals ein Fingerzeig an die sonst so prüde Japanische-Kultur ist, mit der sich gerade junge Japaner nicht wirklich identifizieren können. Ob ich das Spiel kaufen werde, weiß ich noch nicht, aber ich finde es sieht recht spaßig aus.


    In Zeiten wo Sendungen wie Bachelor im TV laufen, wo es nur darum geht wann wer zum ersten Mal mit wem schläft oder wer bei Big Brother zuerst seine Möpse präsentiert, finde ich so etwas äußerst harmlos, vor allem weil es nämlich absolut nichts mit Pornografie zu tun hat sondern einfach nur lustig (natürlich Geschmackssache) ist.

  • Also ich finds schon mal wieder großartig, wie hier einige Leute versuchen, die Entscheidung in Frage zu stellen. 1. Wir wissen nicht, wieso die USK sich dagegen entschieden hat. 2. Wir kennen den Inhalt des Spiels nicht.


    Rein vom bisher Gesehenen würde ich einfach mal vermuten, dass primär das Zeigen von minderjährigen Mädchen in eindeutigen Posen ein Problem darstellt. Das ist in Deutschland nunmal verboten. Selbst der Besitz solcher Sachen kann schon strafbar sein.

  • Das Spiel steht bei mir auch nicht hoch auf dem Radar, aber nachvollziehen kann ich die Entscheidung der USK auch nicht und bin sehr verwundert. Der erste Teil kam ja mit 16er-Freigabe in den Handel. Im Rahmen von Altersfreigaben und einer Indizierung gibt es die Klausel für Inhaltsgleichheit. So wie ich das gesehen habe, ist das Gameplay zum größten Teil inhaltsgleich. Von daher ist es schon verwunderlich, dass die die Freigabe verweigern dürfen und es somit indiziert werden könnte. Aus dem Grund der Inhaltsgleichheit wurde damals auch DOOM II: Hell on Earth indiziert oder die Nachfolger von Mortal Kombat, da diese dem Erstling zum größten Teil glichen.

  • @Sheepwars3
    Der Tester schreibt einen Bericht und stellt ihn vor
    Je nach moralischer und politischer Gesinnung kann ein Game in vollkommen falschem Licht abgestempelt werden.


    Mich interessiert es einen Dreck ob Eltern ihren Blagen spiele ab 18 kaufen. Das ist die Schuld der Eltern und die gehören sanktioniert. Nicht der Normalverbraucher


    Manche Eltern geben ihren Kindern freien Zugang zu Zigaretten und Alkohol. Komischerweise will keiner den Alkohol verbieten so daß er nur noch via Import erhältlich ist.


    Leute wie Du wollen wohl einen absoluten Übermutter Staat

  • @Tama

    Hach, da sind mehrere falsche Aspekte drin. Ich hoffe, dass ich das etwas gerade rücken kann. Zunächst: Der Tester schreibt keinen Bericht, er präsentiert das Spiel vor dem Jugendschutzgremium. Das ist ein Unterschied. Wie er das gewichtet, auf was er achtet, das kannst du dem gesamten Artikel entnehmen. Eine Passage:


    SPIEGEL ONLINE: Und was erzählen Sie dann denen von Bundesprüfstelle?


    Niko R.: Das ist ein ganz sachlicher Vortrag. Ich gebe keine Kommentare ab wie: "Das hier ist jetzt besonders hart", sondern ich erzähle nüchtern, was für das Spiel relevant ist. Zum Beispiel: "Hier sieht man, wie der Kopf abgetrennt wird." Gewalt ist das häufigste Problem bei den Spielen, manchmal auch Nationalsozialismus. In Deutschland sind zum Beispiel Hakenkreuze in Computerspielen meist nicht erwünscht.

    Die "moralische oder politische Gesinnung" kann man den Gremium selbst unterstellen. Und hier wird es spannend. Denn neben Vertretern der Bundesländer sitzen auch zwei Vertreter der Kirchen im Gremium. Diese haben gleiches Stimmrecht - und im Falle von Gal*Gun 2 können sie ihr Veto eingelegt haben - können, müssen aber nicht. Falls es dich interessiert hat, wieso das Spiel keine Freigabe erhielt, kannst du gerne die USK anfragen - sie antworten in der Regel da drauf.


    Dass es dich "einen Dreck" interessiert, ob Eltern ihren Kindern ungeeignete Spiele kaufen oder nicht, das ist für das System des Jugendschutzes unerheblich. Es geht darum, angemessene Inhalte entsprechend einzustufen und den Eltern die Entscheidung zu überlassen, ob sie Spiele für ihre Kinder kaufen, die von der USK als nicht geeignet eingestuft wurden. Ich habe zwölf Jahre im Spielehandel gearbeitet und kann dir sagen, dass selbst der Hinweis bei einem GTA V, was dort alle möglich ist und weshalb es nicht in die Finger eines 10jährigen gehört, zumeist verpufften. Das fand ich hart - aber nicht so hart wie deinen Vergleich mit Zigaretten und Alkohol, der von Eltern an die Kinder gegeben würde. Das ist auch ein ganz anderes Feld, das auszuführen wirklich müßig ist und mehr tangiert als die Diskussion um Videospiele. (Um es kurz zu machen: Kinder sollten die Pfoten vom Zeug lassen - das ist meine Meinung.)


    Was ich nicht will ist ein "absoluter Übermutter Staat" - Eltern brauchen aber nach wie vor Orientierung, welche Inhalte wie einzustufen sind. Ist nun einmal so und die Jugendschutzbehörden machen da ganz passable Arbeit. Dass es dann Aufreger wie hier gibt, passiert und keiner weiß, wie es in den nächsten Wochen um Gal*Gun 2 bestellt ist. Ich erinnere da gerne an Dead Space, das zunächst auf Bestreben der bayrischen Jugendschutzvertreter keine Kennzeichnung bekam, dann Ping-Pong lustig zwischen BPjM ("Wir sehen keinen Anlass für eine Indizierung.") und USK ("Wir können aufgrund des bayrischen Votums keine Freigabe erteilen.") hin und her gereicht wurde. Letztlich bekam das Spiel seinen USK-18-Sticker und konnte normal im Handel erworben werden. Vielleicht passiert das auch noch mit Gal*Gun 2. Und selbst wenn nicht: Einfach im Ausland kaufen. Konsumieren darfst du es ja.

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