Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

  • @metetelaenterona
    Jüngstes Beispiel Life is Strange: Before the Storm.
    Großer LiS Fan. Mit Freude die Deluxe an Tag 1 vorbestellt. Ein Tag vor Release kam dann im Forum auf Steam ein "Ach, btw - das Spiel wird mit uns mit Denuvo ausgeliefert!". In irgendeinem Seitenkommentar. Noch nichtmal auf der Hauptseite. Ein Tag vor Release!
    Da war ich mehr als froh, dass ich die Vorbestellung stornieren konnte.


    Anderes Beispiel: Man bestellt Spiele irgendwo vor. Findet es dann aber woanders günstiger. Wäre dann doch sehr blöd, wenn man nicht stornieren könnte.


    Und genau darum ist dieses Recht auf Stornierung von Vorbestellungen so wichtig!

  • @ShinyRocara
    Nintendo wird sich da am Ende fügen müssen, da es momentan gegen geltendes Gesetz verstößt.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @cedrickterrick
    Eine Rücknahme im Laden ist Kulanzsache, aber eine Vorbestellung kann man jederzeit stornieren, ohne wenn und aber, da der Kaufvertrag erst nach der Bezahlung an der Kasse inkraft tritt.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Masters 1984 ()

  • @cedrickterrick
    Deine Meinung darfst du gerne haben, allerdings darfst auch du dich nicht über geltende Gesetze hinweg setzen und diese sagen nun mal das Geschäftsbedingungen klar vor dem Kauf kommuniziert werden müssen. Als Spielekäufer ist es dir aber im Eshop nicht möglich die EULA´s zu den Spielen einzusehen, womit es dir eben möglich sein muss die Spiele zurück zu geben, falls du nicht mit diesen einverstanden bist.
    Das ist geltendes Gesetz, nur klagt eben keiner dagegen.

  • @cedrickterrick
    Entschuldigung wenn ich das Gefühl habe mit einem Hund zu sprechen, vielleicht drücke ich mich auch zu dumm aus. Egal ob du Spiele vorbestellst oder direkt kaufst, kannst du der EULA erst zustimmen und diese lesen nachdem du das Spiel gestartet hast. Wenn du dieser nicht zustimmen möchtest, weil dir Datenschutz z.B. wichtig ist, muss es dir gestattet sein das Spiel oder jede X-beliebige Software zurück zu geben, völlig egal wann, wie und wo du das Spiel oder die Software gekauft hast.
    Das ist geltendes Recht und egal wie du versuchst dich dagegen zu sträuben ändert das nichts an den Tatsachen.

  • @cedrickterrick
    Und genau da ist das Problem, das ist gegen geltendes Gesetz und genau das könnte bald ein Problem für Nintendo werden.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • Eine Rückgabe wie bei Origin oder Steam sollte zum Standard werden. Sicherlich wird das auch von einigen ausgenutzt, aber ich glaube, dass die meisten Spieler fair gegenüber den Entwicklern sind.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sony das korrekt handhabt, wenn der gezahlte Betrag nur als PSN-Guthaben gutgeschrieben wird. Das ist vermutlich auch nicht Gesetz konform.

  • @SirMoeJoe
    Das sind aber 2 verschiedene EULA´s.
    Mit dem akzeptieren der EULA vom E-Shop akzeptierst du, dass Nintendo z.B. deine Daten dafür sammeln und verarbeiten darf, z.B. zu Marketingzwecken.
    Diese habe ich zum Beispiel nicht akzeptiert, weßhalb E-Shop für mich eh raus ist. Nichtsdestoweniger hat mittlerweile so ziemlich jedes Spiel meist nochmal seine eigene EULA die unabhängig von der EULA zum Beispiel des E-Shops ist.
    Jedoch selbst wenn mittlerweile der Passus in der E-Shop EULA stehen würde, dass du auf deine Rechte verzichten würdest die EULA der Spiele ablehnen zu können, verstößt es trotzdem gegen geltendes Recht und ist somit nicht rechtskräftig.
    Als anderes Beispiel kann ein Händler zwar in seine AGB reinschreiben das du als Kunde auf deine gesetzliche Gewährleistungsfrist verzichtest, rechtskräftig ist dies jedoch trotzdem nicht und du könntest dir logischerweise auch die gesetzliche Gewährleistung relativ unkompliziert einklagen.
    Aber eben wie überall... "wo kein Kläger da kein Richter".
    Oder wenn du in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin hast, dass du zum Beispiel wöchentlich 100h arbeiten musst und kein leitender Angestellter bist, ist dies ebenso unwirksam, da kann es noch so sehr im unterschriebenen Arbeitsvertrag drin stehen.

  • Ich wüsste gerade nicht, das ich beim Starten eines der Spiele, die ich im Shop gekauft habe, noch einmal eine extra EULA bestätigen musste, die ich hätte ablehnen können. Daher denke ich, das alles was zu den Rechtlichen Dingen, welche den Kauf im EShop betreffen, über die Bestimmungen des EShops abgedeckt sind. Und die sind zumindest auf der Webseite des Shops bei jedem Kauf noch einmal einsehbar.

  • @cedrickterrick
    Aber recht hat er da.
    Vorbestellung ≠ Kaufen

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @cedrickterrick Ich hab nichts von beiden Teilen geschrieben. Mir ist schon klar, dass es Teil 1 in Europa nur als Download gibt. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dämlich ist, für etwas nicht-materielles wie einen Download mehr auszugeben als für eine Disc, bei der man zumindest Teil 2 in physischer Form erhält.

  • @Florian Herkströter Es soll Leute geben, die mögen Digital lieber, weil sie da immer alles dabei haben, ohne dauernd ihre Cartridges rumtragen zu müssen. Digital hat Vorteile, genauso wie Retail sie hat (Weiterverkaufen, verleihen an Freunde etc). Je nachdem, was man gerade lieber braucht, kauft man halt das entsprechende. Nicht jeder ist so arm, das ein paar € Unterschied für ihn/sie das entscheidende Kriterium sind. Das hat nichts mit dämlich zu tun, dämlich ist nur, andere deswegen dämlich zu nennen.

  • @SirMoeJoe
    Daher fände ich es immer am besten, wenn es beides zu gleichen Teilen gibt, so dass jeder wählen kann.
    Ich persönlich bevorzuge Retail, aber wenn es dazu noch eine digitale Version gibt, stört mich das nicht, das tut es nur, wenn es ausschließlich eine digitale Version gäbe.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @Masters1984 Jop, müssen sie. Bei Microsoft und ich denke bei Sony und natürlich Steam und Origins geht's ja auch problemlos. Hab schon öfters Spiele auf XBOX vorbestellt und ab und an ein Tag vorher wieder storniert, da es woanders dann nen besseren vorbestellerbonus gab oder billiger war oder oder oder... und die Option gab's direkt auf der Konsole, so muss das auch auf Switch gehen.

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