Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

  • Ausführung der Lieferung und Nutzbarkeit des Artikels sind aber 2 verschiedene Situationen. Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss, sonst hat man im Prinzip gar nichts, und sowieso ein Rückgaberecht da der Artikel dann als Neu und unbenutzt gilt. Man kann das drehen und wenden wie man will, die Gesetze sind was digitale Software Vorbestellung angeht noch zu schwammig.

  • Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss

    Nö, im eShop steht, ab wann ein Spiel erst benutzbar ist. Mit dem Kauf bist du dir dieses Umstands bewusst, es ist also bestandteil des Kaufs. In jedem Kaufvertrag können derartige Nutzungsfristen verfügt werden, deshalb ist der Vertrag noch lange nicht ungültig.
    Wo bitte steht das deiner Meinung nach, dass dies direkt nach Zahlung funktionieren müsse?


    Du kaufst ja auch nicht tatsächlich das Spiel sondern lediglich die Nutzungsrechte.
    Laut EULA ist dieses Nutzungsrecht eingeschränkt von offiziellem Release bis zu einem eventuellen Abschalten der Dienste. Auch steht im Kleingedruckten, dass die Nutzung des Spiels jederzeit eingeschränkt oder ganz eingestellt werden könnte (etwa Abschaltung MP Server).

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  • Ausführung der Lieferung und Nutzbarkeit des Artikels sind aber 2 verschiedene Situationen. Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss, sonst hat man im Prinzip gar nichts, und sowieso ein Rückgaberecht da der Artikel dann als Neu und unbenutzt gilt. Man kann das drehen und wenden wie man will, die Gesetze sind was digitale Software Vorbestellung angeht noch zu schwammig

    Mal im Ernst, woher ziehst du deine Weisheiten? Das ist leider einfach Unsinn. Es ist absolut Rechtens, die Nutzbarkeit einer Ware an einen Termin zu binden. Kaufe ich mir heute ein Ticket für ein Konzert kann ich ja auch nicht zur Halle rennen und verlangen das das Konzert sofort beginnt, nur weil ich das Ticket schon bezahlt habe. Die Gesetze, was digitale Nutzung angeht, sind hier ebenfalls alles andere als schwammig. Die sind recht präzise, wenn auch nicht immer sinnvoll. Aber rein rechtlich ist es eben absolut ok jemandem eine Software heute zu verkaufen und das Geld zu kassieren, selbst wenn die Software erst später nutzbar ist. Und das sogar dann, wenn die Software heute schon geliefert wird. Insbesondere dann, wenn die Nutzbarkeit auf Serverdienste angewiesen ist (Online-Spiele) ist das ja ein ganz alltäglicher Vorgang, der rechtlich eben auch völlig eindeutig ist.

  • Genau das habe ich doch gesagt hä? Was ist denn los 8| Habe doch ausdrücklich gesagt das es Lieferung und Nutzbarkeit 2 paar verschiedene Schuhe sind. Dennoch ist es nicht rechtens das man die Bestellung nicht stornieren kann solange das Produkt nicht nutzbar ist. Auch Tickets dürfen bis 1 Tag vor Veranstaltung storniert werden, auch wenn man sie bereits erhalten hat !!! Hab ich schon oft gemacht manchmal sogar noch am selben Tag, die werden dann ungültig gemacht und gibt Geld zurück.

  • Genau das habe ich doch gesagt hä? Was ist denn los Habe doch ausdrücklich gesagt das es Lieferung und Nutzbarkeit 2 paar verschiedene Schuhe sind. Dennoch ist es nicht rechtens das man die Bestellung nicht stornieren kann solange das Produkt nicht nutzbar ist. Auch Tickets dürfen bis 1 Tag vor Veranstaltung storniert werden, auch wenn man sie bereits erhalten hat !!! Hab ich schon oft gemacht manchmal sogar noch am selben Tag, die werden dann ungültig gemacht und gibt Geld zurück.

    Natürlich ist das rechtens, wenn es im Kaufvertrag steht. Auch kann ein Veranstalter schreiben, dass der Umtausch des Tickets eben nicht möglich ist. Schließlich würde der Veranstalter Geld verlieren, wenn am Tag des Konzerts einige Leute ihre Ticktes umtauschen würden, und die er dann nicht an andere verkaufen kann.

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

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