Nintendo gewinnt Rechtsstreit gegen eine ehemalige ROM-Seite

  • Ja, in der Theorie reicht das einem Arbeitgeber als Grund zur fristlosen Kündigung. In der Realität passiert das aber nur, wenn es auch andere Gründe gibt, dem Mitarbeiter zu kündigen und der Arbeitgeber schon nach jedem kleinen Grund dazu sucht. So wie man in der Realität wegen Kavaliersdelikten in keine Probleme kommt und so wie man wegen einer Hand voll ROMs nicht in Probleme kommt, obwohl weiterhin beides illegal ist.


    Dann nennt es Schönrederei, aber dann betreibt ihr hier Schwarzmalerei. Ein Richter würde hierüber lachen - als ob es nicht Wichtigeres gäbe.

  • Der Fall ist mir bekannt und davon gibt es noch mehr. Ändert aber nichts daran:

    In der Realität passiert das aber nur, wenn es auch andere Gründe gibt, dem Mitarbeiter zu kündigen und der Arbeitgeber schon nach jedem kleinen Grund dazu sucht.

    An der stelle klink ich mich dann auch aus. Ihr habt eure Meinung, ein paar andere eine andere. So ist das und dann macht es keinen Sinn noch weiter zu diskutieren, wenn man immer und immer wieder das gleiche gesagt bekommt. Loco fasst es ja ganz schön zusammen: jeder wie er mag.


    Übrigens war das Paar aus dieser News auch nicht besonders schlau, weil sie mit der ROM-Seite Geld verdienen wollten durch ein Abonnement. Hat zwar nichts mit der Diskussion zu tun, ist aber ein nicht ganz unerheblicher Nebenfakt.

    Einmal editiert, zuletzt von HonLon1 ()

  • Erstens, wenn ich das Recht auf eine Sicherheitskopie habe, wie kann ich die mit Kopierschutz, speziellen Speicherkarten oder den damaligen besonderen Gamecube Discs verwirklichen? Legal gar nicht und dann habe ich nicht mal die Möglichkeit auf eine Sicherheitskopie. Dann ist wiederum der Download die absolut einzige Möglichkeit, überhaupt meinem Recht nachzugehen. Zumal ob Downloaden oder eine sonstige Kopie erstellen, den Unterschied kann man wohl nicht wirklich nachvollziehen, oder?
    Und dann geht es ja weiter: Wie kann ich eine Sicherheitskopie von legal erworbenen Titeln im eShop, Xbox Live oder PSN anfertigen? Wenn die Shops mal eingestellt werden oder die Spiele nicht mehr verfügbar sind wie im Wii eShop, kann ich ja auch nichts sichern.


    Zweitens, ich meine das jetzt gar nicht böse sondern eher als konstruktive Kritik um das Forum angenehmer zu machen, aber Großbuchstaben sind auf allen Eingabegeräten möglich


    ist auf jeden Fall kein einfaches Thema und aus meiner Sicht gibt es kein richtig oder falsch, schwarz oder weiß oder legal und illegal. Sobald es um digitale Medien geht, sind deutsche Gesetze voll mit Grauzonen.

    wenn das spiel ein kopierschutz hat dann kannst du davon keine kopie erstellen anonsten würdest du gegen das urheberrecht verstoßen. und trotzdem ist der download trotzdem weiter illegal da hier wie gesagt keine kopie erstellt wird sondern eine datei komplett neu angelegt wird. ein kleiner oder freiner unterschied


    zum 2. beispiel: du erwibst bei den spielen nicht das spiel selbst sondern nur eine nutzungslizenz. ich habe um sicher zu gehen bei nintendo angerufen und sie meinten wenn das spiel gelöscht ist oder der wii was passiert dann hat man pech, ich werde da aber da es mich grade auch detalierter interesiert eine mail an die rechtsabteilung diesbezüglich senden


    zum 3. das ist leider falsch, deutschland ist ein land in dem vieles sehr genau geregelt ist, so auch das urheberrecht


    @youngSuccubus
    nein es ist nichr erlaubt den kopierschutz zu umgehen um sich eine sicherheitskopie zu erstellen

    Meine Mario Maker Level


  • Zitat von DarkBlitz

    nein es ist nichr erlaubt den kopierschutz zu umgehen um sich eine sicherheitskopie zu erstellen

    Falsche Behauptungen werden durch die permanente Wiederholung auch nicht wahrer. § 69d UrhG erlaubt auch in diesem Fall die Erstellung einer Sicherheitskopie:


    "1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
    (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."

    Einmal editiert, zuletzt von as140 ()

  • Die Illegalität betrifft da weniger den, der downloadet, wie vielmehr den, der die Downloads anbietet und bereitstellt und damit verbreitet.


    Natürlich ist der Download keine schwerwiegende Straftat für die man lange Haftstrafen zu befürchten hatte. Selbst wenn man erwischt wird, wird man wohl kaum vor Gericht landen, weil das Verfahren sehr wahrscheinlich durch einen Vergleich eingestellt werden würde.


    Ist wie mit dem Zuschnellfahren im Verkehr. Viele Autofahrer fahren gerne mal schneller als erlaubt. Solange man nicht erwischt wird bleibt dies auch folgenlos. Aber wenn es mal blitzt, darf man aber auch nicht rumheulen, wenn eine Rechnung kommt. Aber dann neigt der Mensch dazu über "Abzocke der Behörden" zu schimpfen, als vielmehr sein eigenes Verhalten zu überdenken. Dabei wäre es so einfach dieser "Abzocke" zu entgehen: Bei erlaubter Geschwindigkeit bleiben, dann kann gerne alle 100 Meter ein Blitzer stehen.


    Und zum Thema keine andere Wahl: Wenn Spiele nicht mehr legal zu vernünftigen Preisen zu bekommen sind, dann bleibt legal nur der Verzicht. Man kann sich ja auch kein Trabi klauen, nur weil dieser nicht mehr hergestellt und vertrieben wird.


    Und by the way, ich hab mich selbst schon des Herunterladens von ROMs schuldig gemacht. Aber ich weiß dass es nicht rechtens war und suche keine Rechtfertigung dafür.

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

  • @as140
    ich weiß nicht ob das was da steht für dich unverständlich ist oder du es absichtlich falsch interpretierst. bei deinem gesetzesauszug geht es um den fall, dass kein kopierschutz vorhanden ist, wenn einer vorhanden ist dann sieht die sache ganz anders aus


    nach §§ 95a ff. UrhG (hier verlinkt) ist es verboten den kopierschutz zu umgehen


    das kannst du auch auf seriösen seiten nachlesen
    https://www.it-recht-kanzlei.d…e-virtuelle-recorder.html oder https://www.urheberrecht.de/privatkopie/

    Meine Mario Maker Level


  • Die findigen Anbieter von Emulatoren und Roms haben die Firmen doch erst auf die Idee gebracht ihre eigenen Werke zu recyceln, re-releasen und aufzuhübschen und damit verdienen sie richtig gutes Geld. Auch der indiemarkt hat davon profitiert.


    Es war in der Musik und Filmbranche nicht anders - der illegale Markt hat neue Märkte geschaffen und da wird jetzt richtig gemolken...


    Deswegen bin ich der Meinung man sollte das ein bisschen mehr in Relation setzen - 12 mio Dollar - für den irreparablen Schaden? Is dem wirklich so?

  • So nun hab ich mich durch 4 Seiten Legal/Illegal Diskussion gekämpft und möchte folgendes sagen:


    Legal nein, aber wollen wir doch ehrlich sein zirka 90% der User hier haben Schon mal eine Rom geladen und gespielt. Auch ich habe Roms von Spielen die ich noch nicht kannte (und die recht teuer waren) geladen und ausprobiert ob mir das Spiel zusagt. Falls nein wurde es eh gelöscht und bei den handvoll Titeln die ich gut fand habe ich mir diese dann gebraucht gekauft. Das bringt dem Publisher nix nur dem Anbieter der Software aber was solls aus Prinzip mag ich originale einfach mehr.


    Ob ich es gut finde das Romseiten die damit Geld verdienen wollen verfolgt und zerschlagen werden? Ja finde ich sogar mehr als gut, denn das Recht digitale Inhalte zu verkaufen sollte nur dem Publisher vorbehalten sein. Ob ich damit ein Problem habe wenn man sich spiele zum test "organisiert"? Nein solange es zum Kauf der Software kommt nachdem sie "getestet" wurden isses mir Latte. Und selbst wenn nicht werde ich nun keinen verurteilen. Jeder weiß in welchem Raum er sich bewegt sobald er was runterlädt und sollte wissen was passieren kann.


    In diesem Sinne nen angenehmen Schlaf :)

  • @Indikator
    Der Witz ist ja, dass wohl nachgewiesen wurde, dass Nintendo teilweise für ihre Virtual Console / Mini-Reihe selbst die ROMs von solchen Seiten gezogen haben um sie dann wiederum für Geld an die legale Masse zu bringen.

  • @megasega1


    Das ist wieder so ein populistisches Gerede - die GEMA, Feind kleiner Kinder...


    in Wirklichkeit sind die Erwachsenen zu geizig, Gebühren an lebende Autoren zu zahlen. Klassiker wie "Der Mond ist augfgegangen" usw. sind und bleiben zur Nutzung frei.
    Auch wenn ich mit seiner Musik nichts anfangen kann, aber auch Rolf Zuckowski hat für die Nutzung seiner Songs Geld verdient. Er macht das nicht nebenher, sondern als Job.

  • @EdenGazier
    Nun man kann es durchaus Nirvana nennen, wenn es diverse Publisher gar nicht mehr gibt und die Rechte dennoch in deren Besitz sind.
    Unter den Hammer kommt ja nur wenn es auch jemand will.
    Nicht jeder Publisher ist aus Geldnöten nicht mehr da, manche haben sich einfach komplett umorientiert.
    Und wenn die Marken so unbekannt sind dass keiner jemals auf die Idee kommen würde sich diese zu beschaffen, dann wäre das aufjedenfall das was ich Nirvana nennen würde.

  • Natürlich wurde der halbe Artikel weggelassen. Zum einen hat das Ehepäärchen keine 12,23 Millionen en USD herumfliegen, zum anderen ist das eine Zahl, um Nachahmer abzuschrecken. Aber das klingt ja weniger nach Endsieg für Nintendo.


    ROMs sind zu dem nicht per se Schwarzkien. Jeder von uns hat das Recht sein Modul auszulesen. Auch vom (S)NES Classic. Ich scheiße zwar mal richtig geil auf die Fanboys, die das im Netz falsch darstellen meinen zu müssen, aber legt den Ohrwurm nicht random Leuten ins Ohr!

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