Verbraucherzentrale Deutschland wird eine Klage gegen Nintendo wegen nicht stornierbaren Digitalkäufen erheben

    • Offizieller Beitrag

    Die norwegische Verbraucherzentrale hatte sich bereits bei Nintendo beschwert, dass man Vorbestellungen im Nintendo eShop nicht stornieren kann und dies gegen das geltende EU-Recht verstöße (wir berichteten). Im Gegensatz dazu hat Nintendo kommentiert, dass sie dies geprüft haben und keinen Rechtsbruch feststellen können, da das Spiel bereits vorausgeladen werden kann. Nun wird die deutsche Verbraucherzentrale (VZBV) auf Wunsch der norwegischen Klage erheben, da Nintendo of Europe in Deutschland stationiert ist. So soll in drei bis vier Wochen geklagt werden, es ist aber noch unklar, wann ein Ergebnis feststehen wird, voraussichtlich in mehr als einem Jahr.


    Findet ihr es ungerecht, dass es keine Möglichkeit gibt, Vorbestellungen im Nintendo eShop zu stornieren?


    Quelle: Eurogamer

  • Vorbestellungen stornieren zu können gehört einfach zu einem guten Service, und wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muss jeder Online-Store diese Möglichkeit (auf einfachem Weg) bieten.

  • Ich habe Nintendos rechtswidrige Einstellung zu diesem Thema noch nich verstanden. Zu Recht werden sie vor Gericht unterliegen. Man kann geltendes Recht nicht via AGB aushebeln.

  • @Fresh Niggo
    Bei Sony ist es dann nicht möglich, wenn man beim Vorbestellen was bekommt. Hatte das damals bei South Park, dass ich beim Vorbestellen von fractured but whole noch gratis das spiel stab der Wahrheit bekam und direkt spielen durfte. Deshalb konnte ich das Spiel nicht mehr stornieren aber bei Spielen die man vorbestellt und bis zur Veröffentlichung nichts bekommt kann man stornieren. Es wird auch erst das Geld abgezogen, wenn das Spiel draußen ist. Bei Nintendo ist es dem nicht so und dementsprechend auch nur gerechtfertigt.

    Der Kampf der Konsolen ist einfach unnötig... :luigistare:

  • Oh ja, das wäre schön .. hab mir damals Harvest Moon vorbestellt, ohne mich darüber belesen zu haben .. 45 € verbrannt .. Ärger mich bis heute darüber XD

    Vergleiche dein Kapitel 5 mit niemandes Kapitel 20.
    Switch-Freundescode: SW-7907-2509-2390

  • In letzter Zeit habe ich öfter das Gefühl gehabt, das Nintendo ganz schön hochnäsig geworden ist. Wie hier schon gesagt wurde zu nem guten Service gehört sowas dazu. Ich versteh überhaupt warum die sich widersetzen ,die machen sich damit keine Freunde. Naja ich jedenfalls bestelle im e- shop eh nix vor. Warum auch, du brauchst doch keine Angst zu haben das du das Spiel nicht mehr downloaden kannst. Ausserdem meine Persönliche Meinung ist sowieso das ich, wenn möglich immer zu Retail greifen würde. Erstens ist Digital nix wert und zweitens schau mal im Internet wieviele Accounts schon gehackt wurden das sind nicht wenige besonders bei Playstation und Steam, naja erstattung hör auf zu Träumen beweis du erstmal das es nicht deine Schuld war und drittens Retail ist immer günstiger und 2 wochen nach Release fast um die hälfte. Lang lebe Retail

  • Es spricht aber schon eine deutliche Sprache, dass unsere Politik trotz bekannter festgelegter Regeln bei Großkonzernen mit beiden Augen strikt in die andere Richtung guggt.


    Wie lange gibts den "iiiiih shop" auf der switch schon? Schande darüber, dass nicht die Politik Nintendo in die Schranken weist, sondern eine Verbraucherzentrale erst geltendes Recht mit Justizkeule umsetzen muss.


    Weitere Frage ist, ob eine Vorbestellung an sich schon das eigentliche Produkt ist...
    Fragwürdig auch, ob bei einer Vorbestellung, dessen Preload noch nicht verfügbar ist, sofort bezahlt werden muss bzw. ab wann das eigentliche Rückgaberecht greift?


    Im Grunde haben die store Betreiber einen signifikanten Vorteil, indem sie das Rückgaberecht massiv eindampfen, ohne dem Kunden die Chance zu geben, das Produkt auszuprobieren, es qualitativ zu prüfen usw.


    Aber eh Nintendo was von Steam lernt, entwickelt Myamoto das nächste Mario Spiel für die Ps5 :)


    Nintendo wird als nächstes erstmal beschwichtigen und behaupten, man hätte bereits alle notwendigen Mechanismen im eshop eingebaut... kennen wir ja shcon.

  • Es ist zwar klar, dass man Vorbestelltes wieder abbestellen können muss, aber in den üblichen Fällen sollte das gar nicht nötig sein. Entweder man ist sich sicher, ob oder wo man etwas kauft, sodass es gar keine Stornierung bräuchte oder man entscheidet spontan am Release Tag. Bei Digital ist das doch völlig egal.


    Nötig ist es natürlich für Sonderfälle wie: spontanes Geschenk über Gutschein von genau der Vorbestellung, Konsole geht kaputt und man kann sich keinen Ersatz leisten etc. Wirklich relevant dürfte die Option also nur Extremfälle sein oder für Leute, die sich nicht entscheiden können und dann einfach mal Geld raushauen um sicher zu sein. Für diese Leute würde ich die Option lieber nicht haben :D

  • Gut so und ich hoffe dass die VZBV recht bekommt oder Nintendo früh einsieht das sie hier bei einem Verfahren nur verlieren können. Entweder den Prozess, oder Image den ähnlich wie EA in Belgien mit Lootboxen würden die dann vor Gericht dafür kämpfen um Kunden weiter benachteiligen zu können.


    Andererseits wäre ein rechtskräftiges Urteil gegen Nintendo auch gut, da es ein Präzedenzfall für zukünftige Verfehlungen anderer Anbieter bringen würde.


    Allgemein hoffe ich, dass wir damit und mit ähnlichen Fällen ein Zeichen sehen das die Politik langsam beginnen muss die Gesetze für digital ordentlich anzupassen. Als nächstes hätte ich gerne ein gesetzliches Recht auf einfache Rückgabe von Software wenn diese irreführend beworben wurde (No Man´s Sky) oder funktionsuntüchtig ausgeliefert wird (Fallout 76). Also eine ähnlichbehandlung von physischen Waren und Software.

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