Das Prügelspiel Megabyte Punch wurde aus dem Nintendo eShop entfernt

  • Am 8. Mai erschien im Nintendo eShop der Mix aus Beat 'em up und Platformer Megabyte Punch. Nur wenige Tage später wurde der Titel jedoch wieder von der digitalen Verkaufsplatform entfernt, wie uns per Pressemitteilung von Team Reptile mitgeteilt wurde. Sichtlich erstaunt über dieses Vorgehen war vor allem das Entwicklerstudio selbst. Dieses richtete sich anschließend an Nintendo, um mehr über die Gründe zu erfahren.


    Aus einer aktualisierten Pressemitteilung erreichte uns nun diese Begründung: Allem Anschein nach gab es eine Überarbeitung der Altersfreigabe. Da das Spiel Gewalt zeige, müsse man die Altersfreigabe auf zwölf Jahre erhöhen. Dies bedauert das Entwicklerstudio selbst sehr, da sie gerne zumindest die Möglichkeit bekommen hätten, Berufung einzulegen. Eine höhere Altersfreigabe bedeutet letztlich im Umkehrschluss, dass weniger Spieler ihren Titel genießen können, was wohl in finanziellen Einbußen enden dürfte. Mittlerweile wurde ein Patch zum Spiel eingereicht. Nicht bekannt ist uns, was dieser genau bewirkt. Team Reptile hofft jedoch, dass der Patch schnellstmöglich genehmigt wird, um allen Spielern ihren Titel näher zu bringen.


    Stimmt ihr zu, dass Entwicklerstudios die Möglichkeit bekommen sollten, Berufung bei der Altersfreigabe einzulegen?


    Quelle: Team Reptile-Pressemitteilung – © Team Reptile

  • Also wenn es hier um Deutschland geht und die USK Altersfreigabe geändert wurde, dann können die Entwickler sich dagegen wehren. Die Freigabe stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den binnen eines Monats nach Erlass Widerspruch eingelegt,bzw Klage erhoben werden kann. Ich glaube das Problem hierbei ist, dass kleine Studios vermutlich keine Rechtsabteilung die sich mit all den spezifischen Landesrechten auskennt.

    „Heutzutage kennen die Leute von allem den Preis und von nichts den Wert.“
    -Oscar Wilde über die Nintendo Switch-

  • Also wenn es hier um Deutschland geht und die USK Altersfreigabe geändert wurde, dann können die Entwickler sich dagegen wehren. Die Freigabe stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den binnen eines Monats nach Erlass Widerspruch eingelegt,bzw Klage erhoben werden kann. Ich glaube das Problem hierbei ist, dass kleine Studios vermutlich keine Rechtsabteilung die sich mit all den spezifischen Landesrechten auskennt.

    Das trifft lediglich auf das manuelle USK Prüfungsverfahren zu, aber nicht auf das hier zugrundeliegende System der IARC, an dem der eShop angeschlossen ist:
    https://usk.de/fuer-unternehme…-und-apps-im-iarc-system/
    Entwickler füllen nämlich lediglich einen kleinen Fragebogen aus und erhalten sofort eine Alterseinstufung, kostenlos und ohne jede weitere Prüfung.
    So viel Manpower hätte das Prüfgremium nichteinmal, um die Millionen Spiele/Apps der angeschlossenen Storefronts manuell und kostenpflichtig zu prüfen.


    Du kannst jeden regulär und manuell geprüften Titel in der USK Datenbank suchen, Megabyte Punch wirst du dort wegen oben genannten Gründen aber nicht finden.


    Hier kamen im nachhinein wohl Zweifel an der automatischen Alterseinstufung auf, womöglich weil der Entwickler den Fragebogen etwas zu sehr nach seinen Gunsten ausgefüllt hat ;)


    So sieht der Fragebogen im Google Play Store aus:

    Ist in weniger als einer Minute ausgefüllt, die Einstufung erhält man direkt und als Kopie nochmal per E-Mail.

  • @Hakurymon
    Weil es bestimmte Dinge gibt, die die USK und die FSK dabei berücksichtigen. Dabei ist es oft Kunst oder auch Geschichte, die eine Höherstufung verhindern. Man denke da nur an Assassins Creed, was mit dem reinen Aufspießen oder den Tieren zum Fraß vorwerfen je nach Ableger schon in Richtung 18er geht (wenn man andere Spiele betrachtet), es aber dank dem Geschichtlichen Hintergrund auch einen Lernbeitrag hat und eine höherstufung unterbindet.
    Gleiches gilt eben auch für Animal Crossing, da man dank Fische/Insekten/Fossilien und vorallem wegen der Kunst einen großen Lernanteil hat, wird da oft die Altersgreigabe etwas gedrückt. Und solange auch echte Museem mit solchen Kunsterwerken auch für Kinder zugänglich sind, wird man da keine 6er oder 12er Freigabe raushauen.
    So eine Freigabe muss halt auch Argumentativ passen, Nackheit allein ist kein Grund, wenn dies dazugehört, in dem Fall eben zum Kunstwerk.


    @maurooo
    Da kann Nintendo nichts dafür, wenn die USK die Altersfreigabe ändert, muss der Publisher oder in dem Fall der Betreiber des Stores handeln.
    Die Altersfreigabe kann Nintendo nicht beeinflussen und kann man daher nicht die Schuld geben.
    Als Beispiel kann man da Smash Bros nehmen, dass ebenfalls eine Freigabe ab 12 hat, ebenso Gewalt ohne Blut oder Sinatras.

  • Da kann Nintendo nichts dafür, wenn die USK die Altersfreigabe ändert, muss der Publisher oder in dem Fall der Betreiber des Stores handeln.

    Komm schon Nintendo. Im eshop sind bestimmt noch zig brutalere Spiele mit FSK 6... Megabyte Punch zeigt m.M.n. weder Blut noch sonstige kranke Reaktionen

    Ihr habt meinen Beitrag über euch gelesen, ja? (die FSK ist wohlgemerkt auch für Filme/Serien zuständig, nicht für Spiele)
    Die Einstufung erfolgt vollkommen automatisch anhand eines kleinen Fragebogens mit weniger als 10 Fragen.

    Der Kennzeichnungsprozess
    Der Prozess einer Alterskennzeichnung innerhalb des IARC-Verfahrens läuft folgendermaßen ab:

    • Der Antragsteller reicht das Spiel oder die App bei einem der angeschlossenen Storefronts zur Veröffentlichung ein.
    • Innerhalb des Veröffentlichungsprozesses wird automatisch auf den IARC-Fragebogen umgeleitet.
    • Nach dem Ausfüllen des Fragebogens wird entsprechend der IARC-Matrix ein Alterskennzeichen generiert.

    https://usk.de/fuer-unternehme…-und-apps-im-iarc-system/


    Theoretisch kann ich bei "enthält ihr Spiel Gewalt?" im Fragebogen "Nein" ankreuzen und erhalte dementsprechend sofort eine entsprechend niedrige Einstufung.
    Megabyte Punch hat nicht am kostenpflichtigen regulären Prüfverfahren der USK für Medien auf Datenträger teilgenommen.
    Das kann jeder selbst überprüfen in dem er die öffentlich durchsuchbare USK Datenbank nach dem Titel durchsucht.


    4 Mal editiert, zuletzt von justpixel ()

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