Garantie/Gewährleistung müssten bei uns auch 2 Jahre sein. Kann aber je nach Händler variieren.
- Das Gesetz schreibt eine zweijährige Gewährleistungsfrist für Mängel vor (Art. 210 Abs. 1 OR). Nach Ablauf dieser zwei Jahre haftet der Verkäufer nur noch, wenn im Vertrag eine verlängerte Garantie vereinbart wurde.