In den vergangenen Sommermonaten enthüllten Microids und astragon Entertainment mit Asterix & Obelix XXXL: Der Widder aus Hibernia ein neues Videospiel des berühmten Gallier-Duos. Das isometrische Action-Adventure entführt die Spieler abermals in die bunte Welt der beiden Gallier, stets auf der abenteuerlustigen Suche nach dem legendären Widder eines irischen Clans. Asterix & Obelix XXXL: Der Widder aus Hibernia ist ab sofort im Nintendo eShop sowie als Handelsversion für die Nintendo Switch erhältlich – und aus diesem feierwürdigen Anlass hauen wir ebenfalls voll auf den Putz.
Unser Gewinnspiel zu Asterix & Obelix XXXL!
In Kooperation mit astragon Entertainment feiern wir den erfolgreichen Launch von Asterix & Obelix XXXL: Der Widder aus Hibernia mit einem brandneuen Gewinnspiel. Unter allen Teilnehmern verlosen wir insgesamt 3x Asterix & Obelix XXXL: Der Widder aus Hibernia als Handelsversion für die Nintendo Switch. Keine Sorge, für eine Teilnahme an diesem Gewinnspiel müsst ihr noch keine knackigen Rätsel lösen oder euch durch die Horden an wildgewordenen Gegnern prügeln.
© Microids / astragon Entertainment, Bildmontage: © ntower
Wann war euer erster Kontakt mit Asterix & Obelix?
Ihr wollt die Handelsversion von Asterix & Obelix XXXL: Der Widder aus Hibernia gewinnen? Dann müsst ihr uns bis zum 04.11.2022 um 23:59 Uhr unserer Zeit in den Kommentaren folgende Frage beantworten: Wann und wie seid ihr das erste Mal mit Asterix & Obelix in Berührung gekommen?
Im Jahre 1961 veröffentlichten René Goscinny und Albert Uderzo den ersten Comic von Asterix in Frankreich – und rund sieben Jahre später auch im deutschsprachigen Raum. Binnen kürzester Zeit entwickelte sich die Serie zu einem absoluten Welterfolg, welcher Kinder und Erwachsene bis zum heutigen Tage in den Bann ziehen kann. Erzählt uns in den Kommentaren gerne eure persönliche Geschichte mit Asterix & Obelix. Wie und wann seid ihr mit dem Franchise erstmals in Kontakt gekommen? Lest ihr bis zum heutigen Tage die Comics, schaut ihr die Filme – oder spielt gerne die Videospiele? Wir sind gespannt auf eure Antworten und wünschen euch viel Glück bei diesem Gewinnspiel!
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich hat und mindestens 12 Jahre alt ist. Mitarbeiter sowie Angestellte von ntower, Microids oder astragon Entertainment dürfen an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen.
Gewinnbenachrichtigung:
Die Gewinner werden in Textform über eine persönliche Nachricht auf ntower.de, Twitter oder über die auf ntower.de registrierte E-Mail-Adresse benachrichtigt. Teilnahmeschluss ist der 04.11.2022, 23:59 Uhr.
Datenschutz:
Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung ihrer auf ntower.de registrierten Nicknamen einverstanden. Personenbezogene Daten für den Versand der Gewinnartikel werden erst bei der Gewinnvergabe von den Gewinnern angefragt. Eine Einwilligung der Weitergabe der Versanddaten an Dritte (z. B. Sponsoring-Partner oder Logistikunternehmen) wird gesondert über die auf ntower.de registrierte E-Mail-Adresse oder über eine persönliche Nachricht vom Gewinner eingefordert. Ohne Übermittlung der Versanddaten und der Einwilligung der Weitergabe dieser Versanddaten an Dritte können keine Gewinnartikel an die jeweiligen Gewinner versendet werden. Die personenbezogenen Daten werden nach dem Beenden des Gewinnspiels innerhalb von vier Wochen gelöscht. Bei Fragen zum Datenschutz kann über die E-Mail-Adresse [email protected] Kontakt aufgenommen werden.
Sonstiges:
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Ausgabe eines Ersatzgewinns. Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel außerordentlich beenden zu können. Die Preise werden vom oben genannten Hersteller zur Verfügung gestellt. Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich um Werbung für die oben genannten Hersteller. Die Gewinner werden intern zufällig ausgelost. Bei Fragen zum Gewinnspiel kann über die E-Mail-Adresse [email protected] Kontakt aufgenommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.