ntower-Tauschbörse 2.0

  • Liebe ntower-Tauschbörsen-Nutzer,

    das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde am 01.01.23 eingeführt. Es dient dazu, dass sogenannte Scheinprivate nichtmehr die Möglichkeit haben auf Plattformen wie Kleinanzeigen, Amazon und andere Webseiten Produkte zu verkaufen. Eine Voraussetzung für das betreiben solcher Plattformen wäre, dass all eure Daten gesammelt und an das Finanzamt übermittelt werden. Aus diesem Grund haben wir intern beschlossen, die ntower-Tauschböre zu schließen. Stattdessen habt ihr hier die Möglichkeit eure überflüssigen Sachen zu tauschen unter der Voraussetzung, dass keine Preise verlangt und genannt werden.

    1. Wichtiges/Regeln

    1.1 Der Tauschbörse-Thread ist nur dafür da, Kontakt zwischen Usern herzustellen. Alles Weitere ist privat und auf eigenes Risiko, also haftet ntower nicht für mögliche Schäden, die durch defekte Ware, Transportprobleme oder Betrug entstehen.

    1.2 Der Handel mit Raubkopien und anderen illegalen Waren ist gesetzlich nicht gestattet und kann für die betreffenden Personen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

    1.3 Der Handel mit über 18 Artikeln ist untersagt.

    2. Nutzerprofile und Bewertungen

    2.1 Jeder User hier im Forum hat ein Benutzerprofil. Macht es euch zu Nutze und schaut das Profil eures Tauschpartners an. Hier könnt ihr unter anderem in Erfahrung bringen wie lange er schon auf ntower ist, wie aktiv er hier ist und manche User geben dort auch private Dinge über sich preis. Diese gesammelten Informationen können euch zumindest einen ersten kurzen Überblick über die Personen mit denen ihr handelt verschaffen. Dabei ist zu beachten, dass selbst angegebene Informationen der Person im Benutzerprofil möglicherweise nicht der Wirklichkeit entsprechen.

    2.2 Jeder User hat in seinem Profil auch ein Gästebuch. Wenn ihr mit einem Tauschpartner zufrieden wart, tragt es ruhig dort ein. Diese Information kann anderen Tauschpartnern bei ihrer Entscheidung helfen.

    Achtung: Bevor ihr negative Bewertungen hinterlasst, solltet ihr euch ganz sicher sein, dass kein Missverständnis vorliegt! Es kann beispielsweise vorkommen, dass die Post länger unterwegs ist als üblich oder dass dem Tauschpartner etwas wirklich Ernstes dazwischen gekommen ist. Bei Problemen versucht erst, den Tauschpartner darauf anzusprechen und die Sache zu klären. Gebt ihm ein wenig Zeit zu antworten und seine Sicht der Dinge zu erklären. Wenn alles nichts nützt und ihr euch betrogen vorkommt, dann bewertet ihn negativ und warnt andere User vor Geschäften mit ihm.

    3. Tipps

    3.1 Nutzt (wenn möglich) immer einen versicherten Versand. Bei einem misslungenen Tausch, kann es sehr viel Zeit und Nerven sparen.

    3.2 Bittet eure Tauschpartner um eine Bewertung in eurem Gästebuch, um gegenüber möglichen späteren Tauschpartnern Vertrauen aufzubauen. Wenn ihr selbst positiv bewertet wurdet, könnt ihr in eurer nächsten Kleinanzeige auf Bewertungen in eurem Gästebuch hinweisen.

    3.3 Wenn ihr nach Bewertungen möglicher Tauschpartner Ausschau haltet, vergesst nicht, dass auch diese im schlimmsten Fall gefälscht sein können. Behaltet im Hinterkopf: Wer hat die Bewertung verfasst (ein alteingesessener, vertrauenswürdiger User oder jemand, der ganz neu bei ntower ist)? Gibt es nur eine oder schon viele Bewertungen zur Person? Stammen mehrere Bewertungen von unterschiedlichen Usern oder war es immer derselbe?


    Schlusswort:

    Zum Schluss möchten wir nochmal klarstellen, dass es eine Tauschbörse von ntower-User für ntower-User ist, die lediglich das ntower-Forum für den Informationsaustausch verwenden. Daher übernimmt ntower für misslungene Tauschgeschäfte keinerlei Haftung und darf ohne gerichtliche Anklagen auch keine Daten einer Person wie z.B. die IP-Adresse weitergeben. Das ntower-Team kann lediglich Versuche unternehmen, zwischen unzufriedenen Tauschpartnern zu vermitteln. Wir halten uns zudem offen, User zu sperren, die offensichtlich die Tauschbörse für betrügerische und illegale Aktivitäten nutzen.

    Wir möchten euch also darum bitten, eure Tauschprodukte hier im Thread zu benennen, aber grundsätzlich alle weiteren Informationen in einer Privaten Nachricht zu klären. :thx:

  • Kurze Nachfrage: Wäre es demnach erlaubt zu schreiben man möchte z.B. Pokémon X gegen Pokémon Y tauschen oder gilt das schon als Angabe eines Preises?

    Spoiler anzeigen

    Mit dummen Menschen zu streiten, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen. Egal, wie gut du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

    Mein BlueSky-Account

  • Um mal bei den Pokemon-Beispielen zu bleiben, habe ich auch eine Nachfrage :D

    Das heißt, es wäre bspw. in Ordnung zu sagen

    "Biete 1x Pokemon Karmesin an, bei Interesse gerne PN an mich"

    aber es wäre nicht in Ordnung zu schreiben

    "Biete 1x Pokemon Karmesin für 40€ an, bei Interesse gerne PN an mich"?

    Verstehe ich das so richtig?

  • Wie bereits geschrieben, ist uns nicht Möglich eine Plattform zu bieten auf der Produkte verkauft werden. Wenn du also ein Pokemon Karmesin Spiel hast und es tauschen willst, dann ist der erste Satz richtig. Der zweite Satz würde von uns, der Moderation gelöscht werden müssen.

  • Flokaaki | Atha

    Mir ging es gerade hauptsächlich um den Aspekt, ob nach aktueller Gesetzgebung wirklich reine Tauschgeschäfte möglich wären oder auch auf diesem Weg Handel. Wenn man bei obigem Beispiel etwa Pokemon Karmesin verkaufen will, könnte man dann anschließend den Preis in den PNs nennen und nach meinem Verständnis wäre dann alles was in den PNs besprochen wird wieder reine Privatsache. Wäre das so dann legitim, wenn der erste Satz in Ordnung ist?

  • Das Gesetz hat man auch leider mies rübergebracht. Dafür ist Deutschland sehr gut dafür die sachen Besser zu Formulieren (wie man auch Essen ist mir neu) Aber ja, man versteht es jetzt "Bisschen" besser.

    Von der Guten @LadyBlackrose gezeichnet: https://www.ntower.de/gallery/bild/3…064-1475979735/ sieht einfach nur Episch aus!
    Und von meinen 19 Super Weihnachts Männer/Frauen Mein fehler :troll:

    Best Music all Time!

    Spoiler anzeigen

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Bravely Default/Second Hilfe Thread! + Freundes-Codes.

  • Ich hatte es so verstanden, dass nur der offizielle Handel bei Ebay, Amazon & Co betroffen ist. Bei Seiten wie Ebay-Kleinanzeigen, ist es für den Betreiber nicht zwangsläufig ersichtlich ob ein Handel Zustande kam und wenn ja mit wem und zu welchen Preis. Wird dann einfach ein fiktiv geforderter Preis ans Finanzamt gemeldet, obwohl es möglicherweise gar keinen Handel gab oder der genannte Preis runtergehandelt wurde?

    "Wie beim Kartenspiel kommt es auch im wirklichen Leben darauf an, das Beste aus dem zu machen, was einem gegeben wurde, anstatt sich über ein ungünstiges Blatt zu beschweren und mit dem Schicksal zu hadern. "

    Astor-Pokemon

  • Genau das ist das Ding. Bei ebay und Amazon werden die Verkaufspreise direkt durch ebay respektive Amazon überwiesen, egal welche Bezahlmethode der Käufer genutzt hat. So ist es ganz einfach die Erträge zu ersehen. Bei ebay Kleinanzeigen gibt es diese Verbindung nicht, da sind auch keine eigenen Bankdaten usw. angegeben, sondern es erfolgt alles direkt face-to-face. Darüber hinaus gibt es immer noch die "Regel" mit 30 Verkäufen respektive 2.000€ Verkäufe auf ein Jahr gerechnet für Privatpersonen.

  • Die neue Regelung besagt übrigens nur, dass die Plattformen ab 30 Anzeigen bzw. 2000 Euro (bei den Kleinanzeigen wahrscheinlich über deren Bezahlsystem) den entsprechenden Benutzer an das Finanzamt melden.

    Diese werden dann ggf. tätig und prüfen, ob es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, der als Scheinprivater agiert, um Steuern zu sparen. Genau das soll nämlich durch die Meldung erleichtert werden, diese Leute zu erwischen.

    Am Steuerrecht selber hat sich überhaupt nichts geändert.

  • Es ist schon eine Frechheit, wo das Finanzamt überall ran will.

    Via eBay Kleinanzeigen kann man nicht mal mehr anklicken, ob verkauft oder entfernt. Einfach nur "löschen". Und es war ja sogar so, auch wenn man einen Artikel nicht verkauft hat, stand bei dem Artikel, sofern man Kontakt zu jemanden hatte wegen dem Artikel und das einsehen konnte, verkauft.

    Wenn ich nun also meine aktuell rund 30 Artikel nicht verkauft bekomme, diese dann lösche auf Kleinanzeigen, weil ich sie entsorge, also in Müll gebe, gelten die dann trotzdem als verkauft? Denn dann macht es wirklich nur noch Sinn, zu tauschen. Und das finde ich ehrlich gesagt sogar besser, denn dadurch kann man Handel betreiben, der wirklich beide Seiten zufriedenstellen kann. Das ist dann super, das man das hier auf diesem Wege versucht.

    Sorry, für das Off-Topic, aber am Ende passt es ja doch sehr gut hier hinein und muss alles mal abgeklärt und besprochen werden.

    Tauschangebote folgen.

  • Biete eine noch original verpackte Sephiroth Amiibo Figur

    Suchen tu ich die Amiibo Figur Inkling-Tintenfisch (orange)

    Ganz wichtig, ich brauch nur die orangene Version von diesem Tintenfisch. Alle anderen Arten hab ich schon.

    Die Figur muss auch nicht mehr original verpackt sein, da ich es eh auspacke und in die Vitrine stell.

    Wichtig ist für mich auch, dass die Figur nicht beschädigt ist und auch kein Kratzer usw. hat

    832-181-240-401ec7d1abb42ea3ccc42d05ca15dc71d2f6dd0d.png

  • Ist zwar etwas random, aber ich hätte einen originalen, lilafarbenen Gamecube-Controller anzubieten. Habe jetzt nämlich zwei Exemplare davon und hätte aber gerne nur einen von jeder Farbe.
    Dementsprechend suche ich einen Gamecube-Controller in Weiss, Orange oder Schwarz. Oder ein Videospiel, falls hier jemand etwas gutes anzubieten hat und gerade einen Controller für den alten Spielewürfel sucht.

  • Das Gesetz hat man auch leider mies rübergebracht.

    Das Gesetz ist doch ziemlich eindeutig. Es heißt:

    Es handelt sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht: 1. (...) 2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer.

    Damit ist doch eindeutig beschrieben das Foren eben nicht unter das neue Gesetz fallen...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!