Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

  • 08:20 - 23.02.2018
  • Industrie
  • Nintendo eShop
Newsbild zu Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

Vor wenigen Tagen berichteten wirhttps://www.ntower.de/news/518…n-dass-der-nintendo-esho/davon, dass der Nintendo eShop laut der norwegischen Verbraucherzentrale nicht dem EU-Recht entspricht, denn Vorbestellungen sind dort nicht auf einem einfachen Weg stornierbar. Zu dieser Aussage hat Nintendo of Europe eine Stellungnahme abgegeben, die kürzer nicht hätte ausfallen können. So sagten diese:

Zitat

Der Nintendo eShop entspricht völlig den europäischen Gesetzen, die sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte der Kunden beziehen.

Somit keine baldige Aussicht auf eine Änderung. Was denkt ihr darüber?

Quelle: Eurogamer

Werde Tower-Supporter

Unterstütze dein Nintendo-Onlinemagazin

Kommentare 104

  • Knoso

    sTÜRMER

    Ich nehme mal an, Nintendo will damit verhindern, dass eine entgegenkommende Haltung bei solchen Klageandrohungen als Einladung missverstanden werden könnte.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    Vermutlich kann die Vorbestellerproblematik mit dem Preload der Software umgangen werden. Man kauft im Prinzip die Software sofort, aber kann sie erst später nutzen.


    Würd ich so vermuten.

  • Gast

    Reine Marketing-Aussage. In der Zwischenzeit werden die Änderungen programmiert und bald bereitgestellt und dann folgt eine Aussage, dass man großzügigerweise den Forderungen der Kundenwünsche nachkomme. Alter Schuh.

  • Mythra-The-Aegis

    Fels von Torna

    Ich habe nun schon so oft Spiele vorbestellt, egal für welches System, Ich musste noch nie Stornieren noch nieeeeeeee, viel Aufregung für nix. Entweder man kauft ein Spiel oder man lässt es bleiben ganz einfach. Ich brauche dies auch nicht in irgendeiner Form im Shop.

  • olliko

    Turmheld

    Nun. Letzlich ist es ein Online Kauf. Und da gilt ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Und das ist im eshop eben nicht gegeben.

  • Pyro Ranger

    Dekiru koto ga dekiru

    Wäre trotzdem kundenfreundlicher wenn Nintendo die Möglichkeit anbieten würde Vorbestellungen zu stornieren.
    Genauso wärs begrüßenswert wenn man wie bei Steam die Möglichkeit hätte Spiele für zwei Stunden zu Spielen und dann bei Nichtgefallen zurück zu geben. Andererseits hat das bei Steam ja auch ewig gedauert bis es diese Option gab von daher was nicht ist kann ja noch werden :rolleyes:

  • Gast

    @metetelaenterona
    Du darfst aber auch nicht immer von dir ausgehen. Solche Richtlinien zum Verbraucherschutz werden nciht immer aus Langerweile getroffen. Es gibt unter Umständen genügend Kunden, für die das durchaus alles berechtigt ist.

  • Ich-bin-dann-mal-weg

    @olliko
    Das stimmt so leider nicht. Es gibt Produkte, die sind von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, u.a. Software.


    Wenn sich der Verbraucherschutz seiner Sache sicher ist, werden sie wohl bald gegen Nintendo klagen. Finde ich okay, sofern die EU die Möglichkeit der Stornierung einer Vorbestellung vorgesehen hat.

  • Burner

    Mieten Sie diese Werbefläche!

    Selbst wenn Nintendo der Meinung wäre sie würden was nicht konformes machen würden die das nicht direkt offen zugeben. Von daher war mit keienr anderen Reaktion zu rechnen.
    Die werden jetzt erstmal intern klären wie ernst das ist und wenn die der Meinung sind es kommt zur Klage und diese hätte Chancen werden die ne Storno Möglichkeit einbauen. Würde mich nicht wundern wenn die Software das nicht schon lange bieten würde und einfach nur die UI noch den Button eingesetzt bekommen muss.
    Habe persönlich noch nie den wirklichen Vorteil daran gesehen eine digitale Ware vorzubestellen. Im Gegensatz zu z.B. Sammlereditionen im LAden besteht keine Gefahr das man leer ausgeht. Das Risiko das mich Publisher und Entwickler frech ins Gesicht anlügen und ich im Regen stehe (No Mans Sky auf PS4) wäre mir die gesparten 30 bis 60 Minuten die mir Pre Load geben bis ich spielen kann nicht wert.


    Muss jeder für sich entscheiden, aber die Option zu stornieren sollte selbstverständlich sein. Es tut mir echt leid dass ich Nintendo sagen muss sie sollen sich ein Beispiel an EA (die Storno in Origin anbieten) nehmen. :whistling:

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Find ich ein Unding von Nintendo so zu reagieren, es ist nunmal gesetzt und da muss sich auch ein big n dran halten. Hat mich schon von Anfang an derbe gestört das man Vorbestellungen nicht stornieren kann. Hab bei Nintendo damals nachgefragt wie es geht, kann als Antwort das es nicht möglich sei. Ich bestell aber auch nur sehr selten digital was vor.

  • Lillyth

    <3

    2 Beispiele, die zeigen, dass jeder recht schnell eine Vorbestellung bereuen könnte:


    1. Amazon bietet den Code für 15 Euro weniger an, man hat aber im E Shop vorbestellt. Ärgerlich, oder?


    2. Ihr habt ein Spiel, welches viel verspricht vorbestellt. In den Reviews kommt heraus, dass das Spiel schlecht optimiert ist und fast unspielbar wirkt. Wer würde da nicht lieber erstmal stornieren?


    Es gibt noch hundert andere Gründe. Ich hoffe, dass Nintendo dies so schnell wie möglich nachreicht.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @olliko Beim Kauf von digitalen Inhalten gibt es kein 14tägiges Rückgaberecht. Darum geht es hier aber auch nicht, sondernd darum das man Vorbestellungen normalerweise bis zum Releasetag immer stornieren kann, egal ob man den Kauf 14 Tage oder 6 Monate vor Release getätigt hat. Wobei ich auch da nicht weiß wie die Rechtslage bei digitalen Inhalten ist, ich beziehe das auf Vorbestellungen von Retailversionen.

  • Artiwa

    Turmheld

    @cedrickterrick


    Hätte auch dazu tendiert den bei Steam etc kann man soviel ich gehört haben ja keinen preload machen, daher ist eigentlich durch den Preload die software schon erhalten denke auch das Sie sich darauf stützen evtl ist die Formulierung Vorbestellung halt irreführend und müsste "Preload" oder so heissen.

  • Chris1981

    Summer is coming

    Bei Steam gibt es auch einen Preload. Zwar nicht bei jedem Spiel aber das ist bei den anderen Plattformen ja auch so.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Artiwa @Chris2010
    Aber ich meine mich daran zu erinnern, als ich etwas im PS Store vorbestellt hab, dass ich den Download erst drei Tage vor Release ausführen konnte. Im eShop geht das sofort.

  • Micha-Teddy93

    Gut gelaunte Seele

    Oh oh ... aber falls es nun doch so sein sollte, droht Nintendo da sicherlich größeren ärger. Denke aber mal das eine Verbraucherschutzzentrale alleine da nichts machen kann. Müsste schon mehrere dagegen klagen.


    Habe im eShop deshalb auch noch nichts Vorbestellt. Geld einsetzen und zwei Monate noch warten. Plötzlich ändert sich zuhause was und man braucht die 60€ oder so für was dringenderes. Aber selbst wenn, wäre es ja nur eShop Guthaben am Ende sicherlich.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Micha-Teddy93
    Ob ich jetzt 60 € für Bayonetta im Januar oder Februar ausgebe, ist mir ziemlich egal. Ich hatte es grad da und dann ist es schonmal verplant und man kann um Mitternacht direkt loslegen. Hoffe bei Smash und Hyrule Warriors DX auch darauf! :D

  • Florian Herkströter

    Turmbaron

    @cedrickterrick 60 € für die Downloadfassung auszugeben ist ohnehin völlig dumm, weil man es als Retailfassung bereits für unter 50 € bekommt.


    Trotzdem sollte Nintendo sich natürlich an geltendes Recht halten und Käufern die Möglichkeit geben, Vorbestellungen zu stornieren.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @Micha-Teddy93 Wenn ich jemand bin, bei dem Geld auch mal so knapp werden kann das die 60€ fehlen, dann bestelle ich aber auch nichts 2 Monate vor. Sehe den Sinn da eh nicht vorzubestellen, notfalls reicht der Kauf einen Tag vorher, selbst für einen Preload sofern der zur Verfügung steht. Und es ist ja nicht so, das im eShop etwas ausverkauft sein kann...


    @Florian Herkströter Dumm ist, das Handeln anderer als Dumm zu bezeichnen. Gibt Leute, die haben lieber digitale Versionen, das ist eine Vorliebe und nicht dumm.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Florian Herkströter
    Beide Teile. :facepalm:

  • Rikibu

    Turmheld

    @metetelaenterona


    Es ist ja schön, dass du so oft schon mit deiner Kaufentscheidung richtig gelegen hast. Trotzdem wäre etwas mehr Tellerrandsicht nicht falsch.


    Was ist bei einer Vorbestellung für ein Spiel, dass in der Vorberichterstattungsphase plötzlich mit einer Streichung eines Spielmodus gegenüber anderen Plattformen daherkommt? so zb. bei einem jüngst erschienenen Rennspiel - name mir grad entfallen...


    erst angekündigt, dann gestrichen...


    deiner Logik folgend, würdest du das spiel trotzdem kaufen weil dus ja vorbestellt hast.


    eine Storno Option gehört zum guten Ton...


    die digitale Distribution könnte man indes noch viel bequemer und angenehmer gestalten, denn schließlich zahlt man am meisten dafür gegenüber den ewig gestrigen modulkäufern...

  • Micha-Teddy93

    Gut gelaunte Seele

    @SirMoeJoe so seh ich das ganz genauso. Ein Tag vorher reicht, man hat ja das Spiel dann immer noch Pünktlich zum Release bei Mitternacht.

  • Dennis RPGKING.FOREVER

    Meister des Turms

    Hhmm sehr interessant.

  • olliko

    Turmheld

    @blither ja, aber bei einer Vorbestellung ist der Kauf noch nicht abgeschlossen, von daher gilt meiner Meinung nach noch das Rücktrittsrecht. Hatte mich da nicht deutlich genug ausgedrückt. Sorry.

  • Gast

    @Rikibu
    Hat nix mit Ewiggestrigen zu tun...
    - Module derzeit bis zu 70% günstiger als der eShop
    - Module können auf einer zweiten Switch im selben Haushalt benutzt werden
    - Spiele können mit Freunden ausgetauscht werden
    - Spiele sind auf Modul ein wesentlich ansehnlicheres Geschenk als eine Guthabenkarte
    - Module kann man anlecken um sich über den ekelhaften Geschmack zu wundern

  • HiGhOcTaNe

    Turmritter

    @olliko


    Wie verhält es sich denn im eShop? Kann jede Vorbestellung gleich heruntergeladen werden? Wenn ja, dann hat Nintendo wohl tatsächlich recht. Laut Eu-Recht verfällt jegliches Widerrufsrecht, wenn man angefangen hat digitale Inhalte herunterzuladen.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @HiGhOcTaNe
    Die drei Softwares, die man vorbestellen kann, lassen dich immer sofort herunterladen. Man muss dann nur noch auf den Releasetag warten um die Software zu starten.

  • Skerpla

    任天堂

    Stimmt nicht. Da es dort Verträge gibt, über die man beim Kauf der Konsole nicht informiert wird, ist es zumindest in Deutschland kein gültiger Vertrag.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Skerpla
    Schon mal die AGB gelesen? :whistling:

  • Skerpla

    任天堂

    @cedrickterrick Klar. (Drei Wörter)

  • websconan

    Turmbaron

    Lieber soll Mal Netflix, Amazon und co erscheinen...

  • virus34

    Turmheld

    @cedrickterrick
    AGB´s die dir nach dem Kauf erst zugänglich sind - sind eh nicht rechtskräftig.
    Es klagt nur leider keiner dagegen.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @virus34
    Kannst doch das Gerät zurückgeben.

  • Mythra-The-Aegis

    Fels von Torna

    @Rikibu Richtig, beste Beispiel war damals Ac4 Black Flag ich hatte eine PS3 damals und eine Wii U, Ich Habs dennoch für die Wii U 2 Monate vorbestellt obwohl das die schlechte Version von allen war, gerade was online betrifft. Aber warum hatte ich nicht die besseren Versionen in Betracht gezogen? Weil meine ganzen Freunde auf der Wii U gespielt haben, und ich hatte trotzdem eine Menge Spaß.

  • virus34

    Turmheld

    @cedrickterrick
    Ach und wie gibst du die im Eshop gekauften Spiele zurück?

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @virus34
    Software ist sowieso ausgeschlossen.

  • virus34

    Turmheld

    @cedrickterrick
    Und genau das ist der springende Punkt von meiner Aussage. Dir müssen die Lizenzbedingungen und AGBs vor dem Kauf bekannt sein um diesen rechtskräftig zuzustimmen. Da es beim Kauf im Eshop dir nicht möglich ist die EULA der Spiele durchzulesen muss es dir als Kunde möglich sein das Spiel zurück zu geben wenn du damit nicht einverstanden bist.
    Da aber keiner mal den Klageweg beschreitet, ändert sich auch nichts.
    So nun sind wir wieder am Anfang der Diskussion. Ich hoffe du verstehst diesmal was gemeint ist.

  • Dunnkare

    Hardcore Noob

    Bei Sony kann man Vorbestellungen jederzeit stornieren und erhält den gezahlten Betrag als Guthaben im Store. Sony behält also das Geld, man darf sich aber etwas anderes aussuchen oder das Guthaben eben "sparen". Dass das bei Nintendo nicht geht finde ich unverständlich, denn es gibt keinen direkten Verlust. Klar, man ist so gezwungen, bei einer eventuellen Fehlentscheidung dabei zu bleiben und für das nächste Spiel dann noch mal zu zahlen. Aber andererseits bindet man den Kunden mit der Festlegung auf Guthaben an den eigenen Shop und bietet trotzdem guten Kundenservice.
    So wie es bis jetzt ist wirkt das alles nicht sonderlich kundenorientiert - man zahlt im eShop eh schon drauf und dann wird man nicht mal kulant behandelt. Ich persönlich habe damit auch schon negative Erfahrung gemacht und werde bei Nintendo keine Vorbestellungen mehr aufgeben, bis sich da etwas ändert.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @virus34
    Oder man informiert sich einfach vorher, ob die Software etwas für Einen ist. Rückgabe im Laden ist oft auch nur Kulanz. Und die Altersbeschränkungen können von den Eltern so eingestellt werden, dass Kinder sich nicht Bayonetta kaufen können. Perfekt.
    Völliger Schwachsinn Software zurückgeben zu wollen, wenn man sie bereits nutzfähig installiert hat.

  • SoCloseToToast

    @metetelaenterona
    Jüngstes Beispiel Life is Strange: Before the Storm.
    Großer LiS Fan. Mit Freude die Deluxe an Tag 1 vorbestellt. Ein Tag vor Release kam dann im Forum auf Steam ein "Ach, btw - das Spiel wird mit uns mit Denuvo ausgeliefert!". In irgendeinem Seitenkommentar. Noch nichtmal auf der Hauptseite. Ein Tag vor Release!
    Da war ich mehr als froh, dass ich die Vorbestellung stornieren konnte.


    Anderes Beispiel: Man bestellt Spiele irgendwo vor. Findet es dann aber woanders günstiger. Wäre dann doch sehr blöd, wenn man nicht stornieren könnte.


    Und genau darum ist dieses Recht auf Stornierung von Vorbestellungen so wichtig!

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @ShinyRocara
    Nintendo wird sich da am Ende fügen müssen, da es momentan gegen geltendes Gesetz verstößt.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @cedrickterrick
    Eine Rücknahme im Laden ist Kulanzsache, aber eine Vorbestellung kann man jederzeit stornieren, ohne wenn und aber, da der Kaufvertrag erst nach der Bezahlung an der Kasse inkraft tritt.

  • virus34

    Turmheld

    @cedrickterrick
    Deine Meinung darfst du gerne haben, allerdings darfst auch du dich nicht über geltende Gesetze hinweg setzen und diese sagen nun mal das Geschäftsbedingungen klar vor dem Kauf kommuniziert werden müssen. Als Spielekäufer ist es dir aber im Eshop nicht möglich die EULA´s zu den Spielen einzusehen, womit es dir eben möglich sein muss die Spiele zurück zu geben, falls du nicht mit diesen einverstanden bist.
    Das ist geltendes Gesetz, nur klagt eben keiner dagegen.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Masters1984 @virus34
    Im eShop findet die Übergabe der gekauften Sache auch bei Vorbestellungen sofort statt. Das Rechtsgeschäft ist gleichwertig mit dem Kauf einer anderen Software. Da ist nur ein Zeitsiegel auf der Software aber das komplette Spiel ist bereits in deinem Besitz.

  • virus34

    Turmheld

    @cedrickterrick
    Entschuldigung wenn ich das Gefühl habe mit einem Hund zu sprechen, vielleicht drücke ich mich auch zu dumm aus. Egal ob du Spiele vorbestellst oder direkt kaufst, kannst du der EULA erst zustimmen und diese lesen nachdem du das Spiel gestartet hast. Wenn du dieser nicht zustimmen möchtest, weil dir Datenschutz z.B. wichtig ist, muss es dir gestattet sein das Spiel oder jede X-beliebige Software zurück zu geben, völlig egal wann, wie und wo du das Spiel oder die Software gekauft hast.
    Das ist geltendes Recht und egal wie du versuchst dich dagegen zu sträuben ändert das nichts an den Tatsachen.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @cedrickterrick
    Und genau da ist das Problem, das ist gegen geltendes Gesetz und genau das könnte bald ein Problem für Nintendo werden.

  • Ich-bin-dann-mal-weg

    Eine Rückgabe wie bei Origin oder Steam sollte zum Standard werden. Sicherlich wird das auch von einigen ausgenutzt, aber ich glaube, dass die meisten Spieler fair gegenüber den Entwicklern sind.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sony das korrekt handhabt, wenn der gezahlte Betrag nur als PSN-Guthaben gutgeschrieben wird. Das ist vermutlich auch nicht Gesetz konform.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @virus34 Soweit ich weiß, akzeptiert man doch eine EULA beim ersten Starten des Shops, bzw Einrichten der Switch. Damit bestätigst du dieses Geschäftsmodell bereits, Es spielt dann keine Rolle, ob du es bei jedem einzelnen Kauf noch einmal bestätigst.

  • virus34

    Turmheld

    @SirMoeJoe
    Das sind aber 2 verschiedene EULA´s.
    Mit dem akzeptieren der EULA vom E-Shop akzeptierst du, dass Nintendo z.B. deine Daten dafür sammeln und verarbeiten darf, z.B. zu Marketingzwecken.
    Diese habe ich zum Beispiel nicht akzeptiert, weßhalb E-Shop für mich eh raus ist. Nichtsdestoweniger hat mittlerweile so ziemlich jedes Spiel meist nochmal seine eigene EULA die unabhängig von der EULA zum Beispiel des E-Shops ist.
    Jedoch selbst wenn mittlerweile der Passus in der E-Shop EULA stehen würde, dass du auf deine Rechte verzichten würdest die EULA der Spiele ablehnen zu können, verstößt es trotzdem gegen geltendes Recht und ist somit nicht rechtskräftig.
    Als anderes Beispiel kann ein Händler zwar in seine AGB reinschreiben das du als Kunde auf deine gesetzliche Gewährleistungsfrist verzichtest, rechtskräftig ist dies jedoch trotzdem nicht und du könntest dir logischerweise auch die gesetzliche Gewährleistung relativ unkompliziert einklagen.
    Aber eben wie überall... "wo kein Kläger da kein Richter".
    Oder wenn du in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin hast, dass du zum Beispiel wöchentlich 100h arbeiten musst und kein leitender Angestellter bist, ist dies ebenso unwirksam, da kann es noch so sehr im unterschriebenen Arbeitsvertrag drin stehen.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    Ich wüsste gerade nicht, das ich beim Starten eines der Spiele, die ich im Shop gekauft habe, noch einmal eine extra EULA bestätigen musste, die ich hätte ablehnen können. Daher denke ich, das alles was zu den Rechtlichen Dingen, welche den Kauf im EShop betreffen, über die Bestimmungen des EShops abgedeckt sind. Und die sind zumindest auf der Webseite des Shops bei jedem Kauf noch einmal einsehbar.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @virus34
    Ganz schön frech, Bro.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @cedrickterrick
    Aber recht hat er da.
    Vorbestellung ≠ Kaufen

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Masters1984
    Mag sein. Ich denk auch, dass die Bezeichnung im eShop irreführend ist.

  • Florian Herkströter

    Turmbaron

    @cedrickterrick Ich hab nichts von beiden Teilen geschrieben. Mir ist schon klar, dass es Teil 1 in Europa nur als Download gibt. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dämlich ist, für etwas nicht-materielles wie einen Download mehr auszugeben als für eine Disc, bei der man zumindest Teil 2 in physischer Form erhält.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Florian Herkströter
    Warum? Ich wills doch nicht physisch. :rover:
    Außerdem war der Preis vorher gleich.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @Florian Herkströter Es soll Leute geben, die mögen Digital lieber, weil sie da immer alles dabei haben, ohne dauernd ihre Cartridges rumtragen zu müssen. Digital hat Vorteile, genauso wie Retail sie hat (Weiterverkaufen, verleihen an Freunde etc). Je nachdem, was man gerade lieber braucht, kauft man halt das entsprechende. Nicht jeder ist so arm, das ein paar € Unterschied für ihn/sie das entscheidende Kriterium sind. Das hat nichts mit dämlich zu tun, dämlich ist nur, andere deswegen dämlich zu nennen.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @SirMoeJoe
    Daher fände ich es immer am besten, wenn es beides zu gleichen Teilen gibt, so dass jeder wählen kann.
    Ich persönlich bevorzuge Retail, aber wenn es dazu noch eine digitale Version gibt, stört mich das nicht, das tut es nur, wenn es ausschließlich eine digitale Version gäbe.

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    @Masters1984 Jop, müssen sie. Bei Microsoft und ich denke bei Sony und natürlich Steam und Origins geht's ja auch problemlos. Hab schon öfters Spiele auf XBOX vorbestellt und ab und an ein Tag vorher wieder storniert, da es woanders dann nen besseren vorbestellerbonus gab oder billiger war oder oder oder... und die Option gab's direkt auf der Konsole, so muss das auch auf Switch gehen.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @ShinyRocara
    Ich sag ja, es ist begrifflich falsch. Auf der Switch bestellt man sie nicht vor, sondern man kauft sie vor und nimmt sie schon in Besitz. Bei Sony nicht.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @ShinyRocara
    So ist es und genau deshalb ist das was Nintendo da im e-Shop für einen Eiertanz aufführt rechtlich gesehen falsch und man kann dagegen vorgehen. Nintendo sollte das einfach so anpassen, dass man eine Vorbestellung jederzeit stornieren kann. Oft bestellt man auch vor und weiß noch gar nicht ob das Spiel etwas taugt oder nicht oder man erwischt woanders einen deutlich günstigeren Preis, daher ist eine Stornierungsmöglichkeit zu einer Vorbestellung definitiv Pflicht, das wird auch Nintendo noch begreifen müssen, sonst bekommen sie rechtlich gesehen große Schwierigkeiten.


    Der rechtsbindende Vertrag kommt erst nach der Bezahlung zustande, was bei einer Vorbestellung definitiv noch nicht der Fall ist, eine Vorbestellung ist nicht bindend und genau das scheint Nintendo zu ignorieren.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @Masters1984 Wenn das aufgrund des Begriffes rechtlich fraglich ist sollten sie den Begriff ändern, nicht die Praxis. Rein vom Grundsatz her finde ich es ok wenn Vorbestellungen eben direkt ein bindender Kauf sind. Wer den günstigen Preis haben will soll halt bis zum letzten Tag warten, diesen Eiertanz mancher Kunden erst überall vorzubestellen, und dann einen Tag vor Release alle bis auf das günstigste zu stornieren kann ich eh nicht ab. Vor allem ist es bei Digital völlig unnötig, denn hier reicht immer die Bestellung einen Tag vorher, limitierte Mengen gibt es hier ja nicht.


    Ein rechtsbindender Vertrag kommt auch nicht erst bei der Bezahlung zu Stande, sondernd in dem Moment, wo eine Partei ein Angebot macht, und die zweite es annimmt.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @SirMoeJoe
    Bei Vorbestellungen weiß man meist den Preis vorher nicht oder ob es anderweitig günstiger angeboten wird. Nintendo soll es einfach so machen, wie bei Steam, Sony oder Microsoft, da ist das ja auch möglich.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Masters1984
    Die "Vorbestellung" entspricht dem eShop Preis und der einzige Unterschied ist, dass du das Spiel vorher herunterladen kannst, damit die Server nicht übermäßig beansprucht werden. Bei Smash und zu Weihnachten gingen die schon oft hopps.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @cedrickterrick
    Mir ging es eher darum, dass die Spiele storniert werden können, das ist meiner Meinung nach sehr wichtig, da die anderen das auch so handhaben, ansonsten wäre das keine Vorbestellung, sondern ein Kauf mit Wartezeit zur Freischaltung.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Masters1984
    Ist es ja auch. Ich denk man wollte einfach nur den gängigen Begriff verwenden und nicht mal wieder etwas Bekanntes neu benennen.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @cedrickterrick
    Wenn es dir auch wichtig ist, dann frage ich mich, wieso Nintendo daran festhält, das ist gegen geltendes Gesetz und sollte auf jeden Fall noch geändert werden, so dass Stornierungen möglich sind.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Masters1984
    Für mich ist das nur Haarspalterei. Ich stehe dazu, was ich mir digital geholt hab, dass ich es nicht mehr zurückgeben kann. Bei Yooka-Laylee und Lego Worlds würd ichs eventuell machen, aber da hab ich mich dann halt verkauft. Vllt zocke ich die irgendwann weiter. Selbst bei Retail hätte ich die nicht zurückgegeben. Immerhin war es kein Vollpreis bei beiden. Bei Platzmangel werden es die ersten Titel, die ich archiviere und bei mehr Platz kommen sie wieder rauf. Hyrule Warriors DX und Smash Switch werden bei mir defintiv noch digital. Kirby definitiv Retail.

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Eine Vorbestellung ist im Grunde nichts anderes als eine unverbindliche Reservierung bis zum/zur Erscheinungstag/zeit, welche bis zur Erscheinung beidseitig ohne Nennung von Gründen widerrufen werden kann und können werden muss. Wenn der Hersteller/Entwickler z.B. Nintendo ein Spiel/Produkt einen Tag vor offiziellem Erscheinungstermin verschiebt/cancelt dann ist das ja auch rechtswirksam und damit kommt kein verbindlicher Kaufvertrag zustande, gleiches Recht hat auch der Kunde, stornieren bis zum offiziellen Erscheinungsdatum ohne Gründe und mit 100%tiger Rückerstattung bzw generell keiner Belastung. Das ist hier einfach nicht gegeben. Nintendo hat sich hier das alleinige Recht genommen die Bestellung zu stornieren und das ist rechtswidrig, Basta. ^^

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @ShinyRocara
    So ist es auch, besser kann man das nicht sagen.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @ShinyRocara
    Wenn man bei Retail-Spielen auch ein Zeitsiegel draufpacken würde, müsste man sie auch zurückgeben können, wenn man sich sein Exemplar sich schon ne halbe Woche vorher beim Laden abholt? ;)

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Solange das Retail Spiel nicht geöffnet wurde sprich das Siegel bzw die Folie unbeschädigt ist kann man auch Retail-Spiele bedingungslos bis zu 14 Tage nach Kauf wieder zurückgeben, ja. Steht auch in der Regel auf dem Kaufbeleg das solange die Spiele ungeöffnet sind wieder zurückgegeben werden können.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @ShinyRocara
    Ok, gutes Argument. Punkt für dich! :thumbup:

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    https://www.it-recht-kanzlei.d…ale-inhalte-widerruf.html


    Hier ist die aktuelle Rechtslage im Allgemeinen ganz gut erklärt.


    Der einzige mir bekannte Händler, welcher es demnach, zumindest bei physischen Datenträgern, richtig macht ist Amazon.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Kurojin
    Verzichtet man im eShop nicht sogar ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht? Bin mir grade unsicher, aber ich glaub das war so.

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    @cedrickterrick Genau das steht ja in dem Beitrag. Bei rein digitalem Softwareerwerb erlischt das Widerrufsrecht. Hierbei geht es allerdings um den generellen Kauf und da ist dies auch rechtskräftig. Bei einer Vorbestellung darf das nicht sein und man muss die Möglichkeit zur Stornierung bis zum Veröffentlichungsdatum geben. Ich kann mal schauen ob ich den Text dazu finde.
    Nichtsdestotrotz muss dies vom Händler an den Kunden kommuniziert werden. Ob das gemacht wird weiß ich grade nicht. Da muss ich selbst nochmal im eShop schauen.
    Wenn Nintendo bei ihrer jetzigen Praxis bleibt, müsste der Begriff geändert werden, da dies irreführend ist, da die Ware an den Kunden übergeht und somit ein "Kauf" stattgefunden hat. Vielleicht nutzen sie auch nur grade eine Gesetzeslücke aus die uns gerade nicht klar ist...


    EDIT: Laut meinen Recherchen scheint es wohl gar kein Gesetz zu geben welches Vorbestellungen explizit abhandelt. Dies wird wohl über das Fernabsatzgesetz bei Online-Käufen mit geregelt. Ansonsten ist dies wohl dem Händler überlassen. Wenn es bei einer Vorbestellung z.B. auch vorab physische Goodies gibt, kann der Händler eine Rückerstatung der Anzahlung, sofern eine erbracht werden musste, verweigern.
    Kann natürlich auch sein, dass ich das einfach nicht gefunden habe.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    @ShinyRocara Es ist ja nur der Begriff, um den es geht. Kaufverträge, bei denen man etwas verbindlich bestellt, obwohl der Liefertermin evtl noch weit in der Zukunft liegt, sind gang und gäbe. Hier sind Stornierungen oft auch nur unter Zahlung von Gebühren möglich. Zum Beispiel Hotelreservierungen, der Kauf eines Neuwagens mit langer Lieferfrist, Der Kauf von Möbeln mit längerer Lieferzeit.


    Wir sind uns sicher einig, das es schön wäre, Vorbestellungen stornieren zu können. Aber zwischen "es wäre schön" im Sinne der Kundenfreundlichkeit, und "das muss so ein" besteht ein Unterschied. Wenn beim "Vorbestellen" im Shop keine Zweifel aufkommen, das es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag ohne Stornomöglichkeit handelt, dann spricht auch nichts dagegen das so zu handhaben. Wie gesagt, wer 2 Monate im Voraus "vorbestellt", obwohl dies in einem eShop immer auch 1 Tag im Voraus geht, der ist selber Schuld wenn er/sie dann hinterher doch nicht mehr will.


    EDIT: Gerade mal im Shop gewesen. Beim sogenannten Vorbestellen eines in der Zukunft erscheinenden Spiel steht bei mir übrigens nichts von Vorbestellen, sondernd ein Button "Weiter zum Kauf". Somit sind eigentlich alle unklarheiten beseitigt.

  • Gast

    Das angesprochene Recht auf Stornierung betrifft genau genommen nur eine Reservierung. Eine Reservierung kann durchaus kostenpflichtig sein. Anders ist es beim tatsächlichen Kauf. Da bestätigt man, dass man etwas für den angegebenen Preis erhalten möchten - wissentlich der erst später möglichen Nutzung (= rechtskräftige Willenserklärung). Im eShop selber reserviert man aber eben nichts, sondern kauft das Spiel mit der Information, dass es erst ab einem gewissen Tag spielbar sein wird. Insofern hat Nintendo eigentlich Recht, einfach weil man das ein klein wenig anders umgesetzt hat. Wobei natürlich eine Stornierung auch im eShop kein großer Akt sein dürfte. Dann kann man eben das Spiel doch nicht spielen und die heruntergeladenen Daten vergammeln nutzlos im Speicher.


    @ShinyRocara
    Das 14tägige Rückgaberecht gilt aber nur bei Fernabsatz. Dein lokaler Markt muss (auch versiegelt) gar nichts zurück nehmen, wenn es dir nicht mehr gefällt oder was auch immer du als Grund angibst. Alles andere ist Kulanz und kann daher nicht grundsätzlich eingefordert werden.

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    @MAPtheMOP Da hast du vollkommen Recht mit. Allerdings hat man sehr wohl beim digitalen Kauf ein Widerrufsrecht. Dieses kann der Händler jedoch zum erlöschen bringen, wenn er den Auftrag ausführt und den Kunden dazu entsprechend informiert und dieser ausdrücklich zustimmt. Soll heißen, sobald die Software geliefert wurde z.B. bei sofortigem Download nach Kauf bzw. Preload, erlischt dieses Recht. Der Kunde muss dann beim Kauf nur darauf hingewiesen werden. Die Zustimmung gibt er mit dem Klick auf den Button für die abschließende Bezahlung. Das steht so in etwa auch in dem von mir verlinkten Artikel. Somit ist Nintendo tatsächlich im Recht.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    Das 14tägige Rückgaberecht gilt aber nur bei Fernabsatz. Dein lokaler Markt muss (auch versiegelt) gar nichts zurück nehmen, wenn es dir nicht mehr gefällt oder was auch immer du als Grund angibst. Alles andere ist Kulanz und kann daher nicht grundsätzlich eingefordert werden.

    Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

  • Gast

    @Masters1984
    Ja, genau das habe ich doch weiter oben in meinem Beitrag geschrieben? Was willst du mir jetzt damit sagen?

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @MAPtheMOP
    Wieso fühlst du dich direkt angegriffen?
    Bleib doch bitte sachlich. Ich habe dir doch zugestimmt was den Kauf und den eventuellen Umtausch im Markt betrifft.


    Bei Vorbestellungen kann man immer stornieren, da hapert es eben bei Nintendo und das müssen die ändern, mehr habe ich nicht gesagt.

  • Gast

    @Masters1984
    Ich war weder angegriffen noch unsachlich. (Häää???!?)
    Ich habe mich nur gewundert und den Sinn dahinter nicht verstanden. Darum habe ich ja auch gefragt. Mehr hab ich nicht getan. Ich konnte nicht ahnen, dass du einfach nur alles nachplappern wolltest ohne irgendwas sinnvolles beizutragen. ;)

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @MAPtheMOP
    Ich halte eine Stornierungsmöglichkeit für Vorbestellungen schon sehr sinnvoll, auch wenn dir das eventuell nichts sagt, wie so oft.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

    Das ist einfach Unsinn. Der Kaufvertrag kommt nicht erst zustande, wenn man den Artikel in den Händen hat. Der Kaufvertrag ist das Ergebnis einer beiseitigen Willenserklärung, der kommt noch vor dem Fließen von Geld oder dem Aushändigen der Ware zustande.


    Im Nintendo eShop gibt es dabei keine Vorbestellungen, nur Käufe. Sie heißen auch so. Daher sind alle Käufe nach Drücken des Bestätigungsbuttons auch rechtskräftig, und durch den von Nutzer bestätigten Verzicht auf dessen Widerrufsrecht eben auch nicht stornierbar.

  • saurunu

    SSB #hypebrigade

    Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

    Nein eben nicht. Ein Kaufvertrag ist eine Absichtserklärung beider Seiten, dass der Käufer kauft und der Verkäufer verkauft. Es ist eine Absichtserklärung beider Parteien. Das Aushändigen der Ware bzw. das Aushändigen der Gegenleistung (Geld) sind Folgegeschäfte die sich aus dem Kaufvertrag ergeben und die können durchaus in der Zukunft liegen. Das heißt wenn in dem Kaufvertrag steht, dass das Spiel erst am Release-Datum ausgehändigt wird, du aber das Geld vorher schon abgibst, hast du dich damit einverstandenerklärt, wenn du das mit dem Betätigen des Kauf-Button verbindlich unterschreibst. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem die Bestimmungen des Kaufes festgeschrieben wird.


    Freilich wäre es besser wenn Nintendo die Stornierung anbieten würde. Aber man muss eben mit den Bedingungen leben, wenn man auf das Geschäft eingeht. Jeder hat die Alternative, mit dem Kaufvertrag zu warten, bis das Spiel draußen ist, oder den günstigsten Kaufvertrag zu suchen.

  • Gast

    @cedrickterrick
    Also ich finde solche Aussagen

    auch wenn dir das eventuell nichts sagt, wie so oft.

    schon ziemlich dreist. Vor allem wenn davor mir dann Aussagen unterstellt werden, die nicht von mir kamen.
    Es ist sicher keine Schade, wenn jemand offensichtlich ein Problem mit der deutschen Sprache hat, zumal das bei Masters auch nicht zum ersten Mal passiert, dass er Dinge liest, die niemand geschrieben hat. Von daher musste ich es ja ncohmal überdeutlich formulieren, wenn er es selber so nicht verstehen konnte. Das ist keine Provokation sondern reiner Selbstschutz vor Verleumdungen.
    Schade nur, dass jede Diskussion mit ihm zwangsläufig darin endet.

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @MAPtheMOP
    Komischerweise nur bei Diskussionen, wo bestimmte Leute anwesend sind, die irgendwie eine provozierende Art an sich haben. ;)

  • saurunu

    SSB #hypebrigade

    Komischerweise nur bei Diskussionen, wo bestimmte Leute anwesend sind, die irgendwie eine provozierende Art an sich haben.

    Komischerweise nur bei Diskussionen, an denen du beteiligt bist. Das liegt daran, dass du gegenteilige Meinungen nicht akzeptieren kannst, und anfängst mit Beleidigungen, Verleumdungen um dich wirfst, anstatt auf Argumente einzugehen, und dann das Opfer spielst, wenn Gegenwind kommt. Na ja du wirst in deinem Kreislauf eh bald wieder an dem Punkt sein, wo du tränenreich deinen Abschied aus dem Forum verkündest, bis du dann ein paar Wochen später mit dem Versprechen einer Änderung deines Verhaltens wiederkommst und irgendwann die ganze Show von vorne beginnt, wie in dem Film "Täglich grüßt das Murmeltier."

  • Masters 1984

    Gamer und Musiker

    @saurunu
    Ntower war mal richtig cool, bis dann Leute wie ihr daher kamen.

  • saurunu

    SSB #hypebrigade

    @Masters1984
    Ntower ist auch heute noch richtig cool, wenn du nicht anfängst, irgendwelche Leute anzugehen, um Streit zu provozieren.

  • Cristiano

    @Masters1984
    Du bist eigentlich ein sehr netter User. Aber wenn es ultralange, polemische Diskussionen hier auf ntower gibt, bist du daran immer beteiligt. Vielleicht wäre es besser, alles lockerer zu nehmen und sich nicht von anderen ständig provozieren zu lassen bzw. hinter allem einen persönlichen Angriff zu sehen.

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Oh man, das beste wäre die Kommentarfunktion gleich abzuschalten. Bei jeder News wo es was zu reden gibt eskaliert es. Kindergarten. Sachlich seine Meinung kundtun ist ja schön und gut aber jedes mal muss es dann ausarten, nicht schön.


    Um aufs Hauptthema zurückzukommen, ein Kaufvertrag muss auch als solcher ausgeschrieben sein und man muss bei digitalen Gütern auch dazu in der Lage sein die Software direkt zu erhalten, sonst ist es noch kein Gültiger Kaufvertrag. Um nochmal auf die Retailsache zurückzukommen, denn da ist es noch einfacher vom Kauf zurückzutreten. Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist. Da kann dir der Händler das blaue vom Himmel erzählen, das ist EU Recht, und setzt sich über jede AGB über, wenn ein Händler in seinen AGB angibt das er das nicht macht, ist es nicht Rechtswirksam und kann problemlos angefochten werden, hatte ich persönlich schon bei Windows 8, gab's bisschen trouble aber klappte. Hab jetzt extra auch alle Rechnungen die ich finden konnte durchsucht und sowohl Gamestop, MediMax, MediaMarkt, Müller, Amazon(hier sogar aus Kulanz 30Tage), Saturn und Euronics haben das auf ihrem Kaufbeleg stehen.

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    @ShinyRocara Das stimmt so leider nicht, auch wenn ich es mir ebenfalls wünschen würde. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht, auch nicht bei versiegelter Ware. Das ist Kulanzsache. Das 14-tägige Widerrufsrecht besteht nur per Fernabsatzgesetz beim Versandhandel, sprich Online-Kauf. Anders verhält es sich natürlich, wenn ein Sachmangel besteht.

  • saurunu

    SSB #hypebrigade

    Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist.

    Wenn du das Spiel im Laden kaufst hast du kein Recht, das Spiel zurückzugeben. Da ist der Kauf rechtlich bindend. Solange das Spiel mangelfrei ist gibt es kein Rückerstattungsanspruch. Die Rückerstattung des eingeschweißten Spiels ist meist eine Kulanz-Regelung des Händlers, die er in die AGB schreibt. Das muss er nicht. Geöffnete Spiele sind meist vom Umtausch ausgeschlossen.


    Das Siegel dient nur dazu, um anzuzeigen, dass das Spiel neuwertig ist und keine Gebrauchtware ist. Wenn das Siegel gebrochen wird, gilt das Spiel als gebraucht auch wenn es nie gespielt wurde.


    Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzgeschäften.


    Viele Händler bieten in ihren AGB, eine Rückerstattung innerhalb einer gewissen Zeit an. Dies kann 2 Wochen oder auch 3 Tage sein, das ist dem Händler überlassen. Ebenso steht es dem Händler frei reduzierte Ware, oder auch CD, DVDs, Spiele, oder irgendein anderes Produkt in seinem Sortiment generell vom Umtausch auszuschließen.

  • DevilPrincess

    Turmheld

    Um aufs Hauptthema zurückzukommen, ein Kaufvertrag muss auch als solcher ausgeschrieben sein und man muss bei digitalen Gütern auch dazu in der Lage sein die Software direkt zu erhalten, sonst ist es noch kein Gültiger Kaufvertrag. Um nochmal auf die Retailsache zurückzukommen, denn da ist es noch einfacher vom Kauf zurückzutreten. Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist. Da kann dir der Händler das blaue vom Himmel erzählen, das ist EU Recht, und setzt sich über jede AGB über, wenn ein Händler in seinen AGB angibt das er das nicht macht, ist es nicht Rechtswirksam und kann problemlos angefochten werden, hatte ich persönlich schon bei Windows 8, gab's bisschen trouble aber klappte. Hab jetzt extra auch alle Rechnungen die ich finden konnte durchsucht und sowohl Gamestop, MediMax, MediaMarkt, Müller, Amazon(hier sogar aus Kulanz 30Tage), Saturn und Euronics haben das auf ihrem Kaufbeleg stehen.

    Das ist nicht richtig, hier werden viele Dinge vermischt:


    Beim Kauf im Laden gilt die Vertragstreue, es gibt hier kein allgemeines Rückgabe oder Widerrufsrecht. Anbieter wie Saturn und Media Markt machen das aus Kulanz, unter dem Druck der Konkurrenz z.B. durch Amazon, oder einfach weil sie einheitliche Regeln für ihren Onlineshop (inkl Markt-Abholung) und reinem Marktkauf haben wollen. Etwas Anderes ist natürlich ein Fall der im Rahmen der Gewährleistung fällt. Aber darum geht es hier ja nicht.


    Beim Kauf im Internet gilt ein 14tägiges Rückgaberecht (gibt aber auch da Ausnahmen). Theoretisch inzwischen auch bei digitalen Inhalten. Seitens des Verkäufers ist es aber erlaubt, bei besagten digitalen Inhalten einen vorzeitigen Download, also einen vor Ablauf der 14 Tagesfrist, von einem Verzicht des Widerrufsrecht abhängig zu machen. Darunter fallen auch Downloads die gestartet werden, bevor das die Software zur Nutzung freigegeben ist. Und genau das ist es was Nintendo macht: Sie verkaufen dir eine Software und lassen dich den Verzicht bestätigen um den Download direkt zu aktivieren. Egal, ob du das Spiel schon nutzen kannst, oder eh bis zum Releasedatum warten musst. Das ist nicht schön, aber nun einmal rechtens.


    Man muss, auch bei digitalen Inhalten, übrigens nicht in der Lage sein, den Artikel, also Download, sofort zu erhalten, damit es ein Gültiger Kaufvertrag wird. Wenn ich dir heute anbiete, dir in 6 Monaten eine Software zu liefern zum Preis X, und du nimmst an, ist der Kaufvertrag gültig. Das du, wenn das ganze online oder per Telefon ablief, ein Widerrufsrecht hast, ist davon unabhängig.

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    @SirMoeJoe Soweit wie ich das verstanden habe gilt der Verzicht auf das Widerrufsrechts aber erst bei der tatsächlichen Ausführung des Auftrags seitens des Unternehmers. Das wäre in diesem Falle der Download der Software. So steht es im Fernabsatzgesetz für digitale Inhalte. Soll bedeuten: Wenn du also entscheiden kannst, dass du die Software nicht sofort herunterlädst und von dieser Option gebrauch machst, muss dir ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Ich weiß jetzt nicht genau ob man den Download aus dem eShop zeitlich verschieben kann, aber vielleicht ist das der Knackpunkt.

  • cedrickterrick

    KI:U for Switch! <3

    @Kurojin
    Deine Konsole prüft vor dem Kauf den Speicherplatz und das Guthaben. Dann wird die Software direkt heruntergeladen, nachdem man den Kauf bestätigt hat. Man hat eigentlich keine andere Wahl als die Ware direkt in Empfang zunehmen.
    Ich mein klar, man könnte die Wlan-Verbindung kappen und vllt müsste Nintendo dafür verantwortlich sein, dass die Ware unbeschadet beim Empfänger ankommt, aber dafür hat man ja bestimmt auch die Möglichkeit den Download erneut zu starten.

  • Kurojin

    Sammler und Streamer

    @cedrickterrick Ok dann stimmt das, da mit der Ausführung sofort begonnen wird. Laut Fernabsatzgesetz ist das so rechtens. Naja den Download wird man sicherlich neu starten können. Ist bei Updates ja auch so bei Verbindungsabbruch. Das hatte ich selbst schon. Das wäre nebenbei bemerkt auch wieder ein Vorteil für den digitalen Kauf. Bei Retail gibt es Ärger für den Händler bzw. den Zulieferer wenn beim Versand was schief läuft.

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Ausführung der Lieferung und Nutzbarkeit des Artikels sind aber 2 verschiedene Situationen. Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss, sonst hat man im Prinzip gar nichts, und sowieso ein Rückgaberecht da der Artikel dann als Neu und unbenutzt gilt. Man kann das drehen und wenden wie man will, die Gesetze sind was digitale Software Vorbestellung angeht noch zu schwammig.

  • Gast

    Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss

    Nö, im eShop steht, ab wann ein Spiel erst benutzbar ist. Mit dem Kauf bist du dir dieses Umstands bewusst, es ist also bestandteil des Kaufs. In jedem Kaufvertrag können derartige Nutzungsfristen verfügt werden, deshalb ist der Vertrag noch lange nicht ungültig.
    Wo bitte steht das deiner Meinung nach, dass dies direkt nach Zahlung funktionieren müsse?


    Du kaufst ja auch nicht tatsächlich das Spiel sondern lediglich die Nutzungsrechte.
    Laut EULA ist dieses Nutzungsrecht eingeschränkt von offiziellem Release bis zu einem eventuellen Abschalten der Dienste. Auch steht im Kleingedruckten, dass die Nutzung des Spiels jederzeit eingeschränkt oder ganz eingestellt werden könnte (etwa Abschaltung MP Server).

  • DevilPrincess

    Turmheld

    Ausführung der Lieferung und Nutzbarkeit des Artikels sind aber 2 verschiedene Situationen. Es steht ausdrücklich fest das die erhaltene Ware auch direkt nach Auslieferung und Zahlung funktionieren muss, sonst hat man im Prinzip gar nichts, und sowieso ein Rückgaberecht da der Artikel dann als Neu und unbenutzt gilt. Man kann das drehen und wenden wie man will, die Gesetze sind was digitale Software Vorbestellung angeht noch zu schwammig

    Mal im Ernst, woher ziehst du deine Weisheiten? Das ist leider einfach Unsinn. Es ist absolut Rechtens, die Nutzbarkeit einer Ware an einen Termin zu binden. Kaufe ich mir heute ein Ticket für ein Konzert kann ich ja auch nicht zur Halle rennen und verlangen das das Konzert sofort beginnt, nur weil ich das Ticket schon bezahlt habe. Die Gesetze, was digitale Nutzung angeht, sind hier ebenfalls alles andere als schwammig. Die sind recht präzise, wenn auch nicht immer sinnvoll. Aber rein rechtlich ist es eben absolut ok jemandem eine Software heute zu verkaufen und das Geld zu kassieren, selbst wenn die Software erst später nutzbar ist. Und das sogar dann, wenn die Software heute schon geliefert wird. Insbesondere dann, wenn die Nutzbarkeit auf Serverdienste angewiesen ist (Online-Spiele) ist das ja ein ganz alltäglicher Vorgang, der rechtlich eben auch völlig eindeutig ist.

  • ShinyRocara

    Turmbaron

    Genau das habe ich doch gesagt hä? Was ist denn los 8| Habe doch ausdrücklich gesagt das es Lieferung und Nutzbarkeit 2 paar verschiedene Schuhe sind. Dennoch ist es nicht rechtens das man die Bestellung nicht stornieren kann solange das Produkt nicht nutzbar ist. Auch Tickets dürfen bis 1 Tag vor Veranstaltung storniert werden, auch wenn man sie bereits erhalten hat !!! Hab ich schon oft gemacht manchmal sogar noch am selben Tag, die werden dann ungültig gemacht und gibt Geld zurück.

  • saurunu

    SSB #hypebrigade

    Genau das habe ich doch gesagt hä? Was ist denn los Habe doch ausdrücklich gesagt das es Lieferung und Nutzbarkeit 2 paar verschiedene Schuhe sind. Dennoch ist es nicht rechtens das man die Bestellung nicht stornieren kann solange das Produkt nicht nutzbar ist. Auch Tickets dürfen bis 1 Tag vor Veranstaltung storniert werden, auch wenn man sie bereits erhalten hat !!! Hab ich schon oft gemacht manchmal sogar noch am selben Tag, die werden dann ungültig gemacht und gibt Geld zurück.

    Natürlich ist das rechtens, wenn es im Kaufvertrag steht. Auch kann ein Veranstalter schreiben, dass der Umtausch des Tickets eben nicht möglich ist. Schließlich würde der Veranstalter Geld verlieren, wenn am Tag des Konzerts einige Leute ihre Ticktes umtauschen würden, und die er dann nicht an andere verkaufen kann.

Zurück zur Startseite