Beiträge von Sheepwars3

    @Farol1807 Hallo! Das klingt nach einem Bruch der Plastikarretierung. Da würde ich nur empfehlen, dich direkt an Nintendo zu wenden oder - wenn du keine Garantie mehr haben solltest (was obskur ist, da die Switch erst im März vergangenen Jahres erschien) - eine Ersatzhalterung im Handel zu kaufen.


    Wovon ich abraten würde ist das Herumfrimeln und Versuchen, es irgendwie zu reparieren. Das geht oft nach hinten los.

    @DarkStar6687 Juristisch gesehen ist das nicht korrekt. Von den erwähnten Optionen ist nur die USK-18-Labelung eine Freigabe.


    Keine Freigabe / Kennzeichnung mit USK-Logo: ab 18 (weil nicht geprüft, aber eben nicht freigegeben)
    Index-Liste A (keine Freigabe, kann aber von jedem privat gekauft werden)
    Index-Liste B (keine Freigabe, darf aber nicht am Lager gehalten werden; potentieller (!) strafrelevanter Inhalt)
    Beschlagnahme (keine Freigabe, wird durchgesetzt nach einer strafrechtlichen Feststellung)
    Index-Listen C und D gibt es dann auch nicht.


    Wie ich das sehe? Das ist egal - juristisch gibt es nur eine 18er-*Freigabe*. Die der USK.

    @Nagi Sanzenin Uff, ich finde, langsam sollte man das alles mal wieder einfangen.


    Zunächst: Ein Spiel ist etwas Anderes als ein Film. Während letzterer den Zuschauer zuschauen lässt (also dies passiv ist), ist ein Spiel interaktiv - heißt, der Spieler kontrolliert das Geschehen selbst. Für Filme ist die FSK zuständig, bei Spielen die USK.


    Beide Institutionen entscheiden innerhalb ihrer Gremien, ob und welches Rating sie einem Produkt geben.


    Es gibt dafür gewisse Richtlinien (die USK machte im Tweet zudem auf andere Gesetze aufmerksam) und mit diesen wird ein Spiel dann bewertet - ob der Vorgänger eines Titels nun dieses oder jenes Rating bekommen hat, ist dabei nebensächlich. Denn wäre dem so, müsste Wolfenstein II: New Colossus ja auf dem Index landen, da diverse Teile aus unterschiedlichen Gründen beschlagnahmt wurde. Umgekehrt hieße dies, dass jegliche Resident-Evil-Titel ab 18 hätten eingestuft werden sollen - Resident Evil Zero beispielsweise ist aber ab 16 Jahren freigegeben.


    Wem nicht schmeckt, dass ein Titel auf dem Index gelandet ist, der kann - sofern er oder sie achtzehn Jahre oder älter ist - das Spiel ja einfach aus dem Ausland beziehen. Kein Problem.


    Was aber nicht relevant für die USK oder FSK ist, sind die kulturellen Unterschiede. Man muss also beachten, was in der japanischen Kultur Gäng und Gäbe ist @Tama? Cool, dann können wir ja alle Schnetzelspiele, in welchen die Gegner auseinanderfallen streichen, da in Japan die Unversehrtheit des Körpers (auch nach dem Tod!) ein hohes Gut ist. Was aber nicht geht, und einige Nutzer haben dies korrekterweise angesprochen, sind pädophile Tendenzen im Spiel - Gal*Gun 2 scheint diesbezüglich recht (!) explizit zu sein, anders kann ich mir die Einstufung nicht erklären. Dass die USK willkürlich irgendwelche Ratings vergibt, ist auch nicht richtig. Da ist die ansonsten ja hochgelobte PEGI von ganz anderer Qualität.


    Ich verstehe, dass einige Nutzer hier noch nicht so viel Wissen bezüglich solcher Abläufe haben und vielleicht auf Krawall gebürstet sind, weil sie meinen, ein Spiel *müsse* irgendwie auf den Markt kommen. Mit dem Alter kommt dahingehend aber auch die Gelassenheit... und die Einsicht, auch mal nicht recht gehabt zu haben.

    Die Tatsache dass das dasselbe Game mit nahezu identischem Inhalt vor nem Jahr noch mit 16er Rating durchging zeigt doch das es mit Objektivität sowohl bei dir als auch bei der USK nicht weit her ist.

    Nun, wie ich schon schrieb: Einfach mal bei der USK anklopfen und nachhaken, weshalb die den Titel nicht eingestuft haben. Hier ganz platt etwas im Nebel rumzustochern hilft jedenfalls nicht - an anderer Stelle wurde jedoch auf die dezent pädophilen Tendenzen des Titels verwiesen. Sollte das Spiel solch eindeutige Inhalte besitzen, wäre es schon nachvollziehbarer. Und um es zu präzisieren: Es ist eben nicht das selbe Spiel, ansonsten hätte die USK es nicht erneut prüfen müssen. Es ist ein Spiel aus einem größeren Franchise. Das ist ein Unterschied.



    Trotz vieler akademischer Arbeiten die den direkten Zusammenhang eher in Frage stellen zwischen ausgelebter Gewalt im echten Leben und Gewaltdarstellungen in Fiktion.

    Da darf ich mich ganz gerne noch einmal einbringen: Sie stellen die Zusammenhänge möglicherweise in Frage, werden sie aber nicht ausschließen! Und das ist wissenschaftlich gesehen auch wichtig zu betonen. Eine endgültige Verifikation gibt es nicht; die Ergebnisse der letzten Jahre kommen zu unterschiedlichen Zwischenbetrachtungen.

    @Tama Hach, du kontetkarierst deine Argumente. Als Händler kann ich über den Inhalt Aufschluss geben. Will ein Freund/eine Freundin eines Minderjährigen das Spiel kaufen, welches für den Spieler nicht geeignet ist, mache ich mich strafbar. Für Eltern gilt dies nicht.


    Was Gal*Gun 2 angeht, so weiß ich nicht, weshalb das Spiel die Altersfreigabe nicht erhielt. Es kann manchmal nur eine Sequenz sein, ab der sich das Gremium störte. Wenn du Hintergrundinformationen dazu hast, immer her damit.

    @Tama

    Hach, da sind mehrere falsche Aspekte drin. Ich hoffe, dass ich das etwas gerade rücken kann. Zunächst: Der Tester schreibt keinen Bericht, er präsentiert das Spiel vor dem Jugendschutzgremium. Das ist ein Unterschied. Wie er das gewichtet, auf was er achtet, das kannst du dem gesamten Artikel entnehmen. Eine Passage:


    SPIEGEL ONLINE: Und was erzählen Sie dann denen von Bundesprüfstelle?


    Niko R.: Das ist ein ganz sachlicher Vortrag. Ich gebe keine Kommentare ab wie: "Das hier ist jetzt besonders hart", sondern ich erzähle nüchtern, was für das Spiel relevant ist. Zum Beispiel: "Hier sieht man, wie der Kopf abgetrennt wird." Gewalt ist das häufigste Problem bei den Spielen, manchmal auch Nationalsozialismus. In Deutschland sind zum Beispiel Hakenkreuze in Computerspielen meist nicht erwünscht.

    Die "moralische oder politische Gesinnung" kann man den Gremium selbst unterstellen. Und hier wird es spannend. Denn neben Vertretern der Bundesländer sitzen auch zwei Vertreter der Kirchen im Gremium. Diese haben gleiches Stimmrecht - und im Falle von Gal*Gun 2 können sie ihr Veto eingelegt haben - können, müssen aber nicht. Falls es dich interessiert hat, wieso das Spiel keine Freigabe erhielt, kannst du gerne die USK anfragen - sie antworten in der Regel da drauf.


    Dass es dich "einen Dreck" interessiert, ob Eltern ihren Kindern ungeeignete Spiele kaufen oder nicht, das ist für das System des Jugendschutzes unerheblich. Es geht darum, angemessene Inhalte entsprechend einzustufen und den Eltern die Entscheidung zu überlassen, ob sie Spiele für ihre Kinder kaufen, die von der USK als nicht geeignet eingestuft wurden. Ich habe zwölf Jahre im Spielehandel gearbeitet und kann dir sagen, dass selbst der Hinweis bei einem GTA V, was dort alle möglich ist und weshalb es nicht in die Finger eines 10jährigen gehört, zumeist verpufften. Das fand ich hart - aber nicht so hart wie deinen Vergleich mit Zigaretten und Alkohol, der von Eltern an die Kinder gegeben würde. Das ist auch ein ganz anderes Feld, das auszuführen wirklich müßig ist und mehr tangiert als die Diskussion um Videospiele. (Um es kurz zu machen: Kinder sollten die Pfoten vom Zeug lassen - das ist meine Meinung.)


    Was ich nicht will ist ein "absoluter Übermutter Staat" - Eltern brauchen aber nach wie vor Orientierung, welche Inhalte wie einzustufen sind. Ist nun einmal so und die Jugendschutzbehörden machen da ganz passable Arbeit. Dass es dann Aufreger wie hier gibt, passiert und keiner weiß, wie es in den nächsten Wochen um Gal*Gun 2 bestellt ist. Ich erinnere da gerne an Dead Space, das zunächst auf Bestreben der bayrischen Jugendschutzvertreter keine Kennzeichnung bekam, dann Ping-Pong lustig zwischen BPjM ("Wir sehen keinen Anlass für eine Indizierung.") und USK ("Wir können aufgrund des bayrischen Votums keine Freigabe erteilen.") hin und her gereicht wurde. Letztlich bekam das Spiel seinen USK-18-Sticker und konnte normal im Handel erworben werden. Vielleicht passiert das auch noch mit Gal*Gun 2. Und selbst wenn nicht: Einfach im Ausland kaufen. Konsumieren darfst du es ja.