Nintendo meldet das SNES anscheinend erneut als Marke an
- 04:05 - 18.02.2017
- Hardware
- SNES
Seit dem 11. November 2016 besteht dank des Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System die Möglichkeit alte Erinnerungen wieder aufleben zu lassen und neue Abenteuer mit Nintendos aktueller Retro-Gaming-Erfahrung zu erleben, dessen Veröffentlichung sich für Nintendo definitiv gelohnt hat. Dies belegt auch die kürzlich bekannt gewordene Information von der Marktforschungsgruppe „NPD Group", die verlauten ließ, dass sich das Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System auf Platz 3 der umsatzstärksten Konsolen des vergangenen Jahres befindet. Dies gilt zumindest für Nordamerika, wo sich die Mini-Konsole nur von der PlayStation 4 und Xbox One geschlagen geben musste und sogar vor der Wii U landete.
Der Erfolg des Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System ist jedoch schon lange kein Geheimnis mehr und so gab es in der Vergangenheit schon vermehrt Gerüchte, ob Nintendo nicht eine Nintendo Classic Mini-Reihe starten wird und als nächstes das Super Nintendo Entertainment System eine Mini-Version erhält. Zwar können wir diese Gerüchte nicht bestätigen, euch jedoch mitteilen, dass sich Nintendo anscheinend das SNES in Europa erneut als Marke sichern ließ.
Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ging am vergangenen Montag, den 13. Februar 2017, eine Markenanmeldung ein, die die Mindestanforderungen erfüllt und dementsprechend vom Amt angenommen wurde und nun darauf wartet einem Prüfer zugewiesen zu werden. Die Markenanmeldung kommt dabei ohne jeglichen Text aus, enthält dafür aber das folgende Bild, welches einen SNES-Controller darstellen dürfte. Zusätzlich sind mit den Klassen 9 und 28 die zwei Klassen für die Markenanmeldung ausgewählt, die für eine Spielekonsole üblich sind und vermuten lassen, dass es sich hierbei nicht um das Design des SNES-Controllers (im Normalfall wäre es dann unter den Geschmacksmustern gelistet, was hier nicht der Fall ist) handelt, sondern um die komplette Konsole.
Ähnlich wie beim Sony-Patent aus dem Jahr 2015, das starke Ähnlichkeiten zur Nintendo Switch aufweist (wir berichteten), gilt auch hier, dass es sich nur um Routine handeln könnte und die Markenanmeldung für uns Außenstehende keinerlei Bedeutung hat. Lediglich die Zeit wird uns zeigen, ob hier was dran ist und bis dahin beschert uns Nintendo Switch mit Sicherheit einige Spielstunde.
Quelle: EUIPO