Mit sogennante Flashkarten, zum Beispiel für den Nintendo 3DS, können die Benutzer mehr Funktionen aus dem kleinen Handheld herausholen. Gegen japanische Verkäufer solcher Flashkarten sind Nintendo sowie 49 andere Unternehmen im Jahr 2009 vorgegangen und haben eine Klage eingereicht. Der Fall ist somit schon fast sieben Jahre alt und wurde durch mehrere Berufungen immer weiter nach hinten verschoben. Nun teilte Nintendo ein weiteres Update bezüglich der Situation der Klage mit und wie es aussieht, scheint sich die Ausdauer von Nintendo und den 49 anderen Unternehmen ausgezahlt zu haben.
Nintendo teilte in einer Mitteilung mit, dass der Oberste Gerichtshof am 12. Januar 2016 alle weiteren zukünftlichen Berufungen über den Fall verweigert. Das heißt, dass der Import und Verkauf von Flashkarten in Japan illegal bleiben wird. Die Angeklagten wurden des Weiteren noch zu 9.600.000 ¥ (ca. 815.000 $ / 748.000 €) Schadensersatz verurteilt. Im Jahr 2011 wurde das passende Gesetz dazu verändert und neue Strafvorschriften wurden hinzugefügt. Die Strafen reichen von bis zu 10 Jahren im Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Yen. In diesem Fall hier sind die Angeklagten wohl noch mit der Geldstrafe davon gekommen.
Quelle: Nintendo.co.jp