Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

  • @ShinyRocara
    So ist es und genau deshalb ist das was Nintendo da im e-Shop für einen Eiertanz aufführt rechtlich gesehen falsch und man kann dagegen vorgehen. Nintendo sollte das einfach so anpassen, dass man eine Vorbestellung jederzeit stornieren kann. Oft bestellt man auch vor und weiß noch gar nicht ob das Spiel etwas taugt oder nicht oder man erwischt woanders einen deutlich günstigeren Preis, daher ist eine Stornierungsmöglichkeit zu einer Vorbestellung definitiv Pflicht, das wird auch Nintendo noch begreifen müssen, sonst bekommen sie rechtlich gesehen große Schwierigkeiten.


    Der rechtsbindende Vertrag kommt erst nach der Bezahlung zustande, was bei einer Vorbestellung definitiv noch nicht der Fall ist, eine Vorbestellung ist nicht bindend und genau das scheint Nintendo zu ignorieren.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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    ntower-game Challenge

  • @Masters1984 Wenn das aufgrund des Begriffes rechtlich fraglich ist sollten sie den Begriff ändern, nicht die Praxis. Rein vom Grundsatz her finde ich es ok wenn Vorbestellungen eben direkt ein bindender Kauf sind. Wer den günstigen Preis haben will soll halt bis zum letzten Tag warten, diesen Eiertanz mancher Kunden erst überall vorzubestellen, und dann einen Tag vor Release alle bis auf das günstigste zu stornieren kann ich eh nicht ab. Vor allem ist es bei Digital völlig unnötig, denn hier reicht immer die Bestellung einen Tag vorher, limitierte Mengen gibt es hier ja nicht.


    Ein rechtsbindender Vertrag kommt auch nicht erst bei der Bezahlung zu Stande, sondernd in dem Moment, wo eine Partei ein Angebot macht, und die zweite es annimmt.

  • @SirMoeJoe
    Bei Vorbestellungen weiß man meist den Preis vorher nicht oder ob es anderweitig günstiger angeboten wird. Nintendo soll es einfach so machen, wie bei Steam, Sony oder Microsoft, da ist das ja auch möglich.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @cedrickterrick
    Mir ging es eher darum, dass die Spiele storniert werden können, das ist meiner Meinung nach sehr wichtig, da die anderen das auch so handhaben, ansonsten wäre das keine Vorbestellung, sondern ein Kauf mit Wartezeit zur Freischaltung.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @cedrickterrick
    Wenn es dir auch wichtig ist, dann frage ich mich, wieso Nintendo daran festhält, das ist gegen geltendes Gesetz und sollte auf jeden Fall noch geändert werden, so dass Stornierungen möglich sind.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • @Masters1984
    Für mich ist das nur Haarspalterei. Ich stehe dazu, was ich mir digital geholt hab, dass ich es nicht mehr zurückgeben kann. Bei Yooka-Laylee und Lego Worlds würd ichs eventuell machen, aber da hab ich mich dann halt verkauft. Vllt zocke ich die irgendwann weiter. Selbst bei Retail hätte ich die nicht zurückgegeben. Immerhin war es kein Vollpreis bei beiden. Bei Platzmangel werden es die ersten Titel, die ich archiviere und bei mehr Platz kommen sie wieder rauf. Hyrule Warriors DX und Smash Switch werden bei mir defintiv noch digital. Kirby definitiv Retail.

  • Eine Vorbestellung ist im Grunde nichts anderes als eine unverbindliche Reservierung bis zum/zur Erscheinungstag/zeit, welche bis zur Erscheinung beidseitig ohne Nennung von Gründen widerrufen werden kann und können werden muss. Wenn der Hersteller/Entwickler z.B. Nintendo ein Spiel/Produkt einen Tag vor offiziellem Erscheinungstermin verschiebt/cancelt dann ist das ja auch rechtswirksam und damit kommt kein verbindlicher Kaufvertrag zustande, gleiches Recht hat auch der Kunde, stornieren bis zum offiziellen Erscheinungsdatum ohne Gründe und mit 100%tiger Rückerstattung bzw generell keiner Belastung. Das ist hier einfach nicht gegeben. Nintendo hat sich hier das alleinige Recht genommen die Bestellung zu stornieren und das ist rechtswidrig, Basta. ^^

  • @ShinyRocara
    So ist es auch, besser kann man das nicht sagen.

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    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

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  • Solange das Retail Spiel nicht geöffnet wurde sprich das Siegel bzw die Folie unbeschädigt ist kann man auch Retail-Spiele bedingungslos bis zu 14 Tage nach Kauf wieder zurückgeben, ja. Steht auch in der Regel auf dem Kaufbeleg das solange die Spiele ungeöffnet sind wieder zurückgegeben werden können.

  • https://www.it-recht-kanzlei.d…ale-inhalte-widerruf.html


    Hier ist die aktuelle Rechtslage im Allgemeinen ganz gut erklärt.


    Der einzige mir bekannte Händler, welcher es demnach, zumindest bei physischen Datenträgern, richtig macht ist Amazon.

  • @cedrickterrick Genau das steht ja in dem Beitrag. Bei rein digitalem Softwareerwerb erlischt das Widerrufsrecht. Hierbei geht es allerdings um den generellen Kauf und da ist dies auch rechtskräftig. Bei einer Vorbestellung darf das nicht sein und man muss die Möglichkeit zur Stornierung bis zum Veröffentlichungsdatum geben. Ich kann mal schauen ob ich den Text dazu finde.
    Nichtsdestotrotz muss dies vom Händler an den Kunden kommuniziert werden. Ob das gemacht wird weiß ich grade nicht. Da muss ich selbst nochmal im eShop schauen.
    Wenn Nintendo bei ihrer jetzigen Praxis bleibt, müsste der Begriff geändert werden, da dies irreführend ist, da die Ware an den Kunden übergeht und somit ein "Kauf" stattgefunden hat. Vielleicht nutzen sie auch nur grade eine Gesetzeslücke aus die uns gerade nicht klar ist...


    EDIT: Laut meinen Recherchen scheint es wohl gar kein Gesetz zu geben welches Vorbestellungen explizit abhandelt. Dies wird wohl über das Fernabsatzgesetz bei Online-Käufen mit geregelt. Ansonsten ist dies wohl dem Händler überlassen. Wenn es bei einer Vorbestellung z.B. auch vorab physische Goodies gibt, kann der Händler eine Rückerstatung der Anzahlung, sofern eine erbracht werden musste, verweigern.
    Kann natürlich auch sein, dass ich das einfach nicht gefunden habe.

  • @ShinyRocara Es ist ja nur der Begriff, um den es geht. Kaufverträge, bei denen man etwas verbindlich bestellt, obwohl der Liefertermin evtl noch weit in der Zukunft liegt, sind gang und gäbe. Hier sind Stornierungen oft auch nur unter Zahlung von Gebühren möglich. Zum Beispiel Hotelreservierungen, der Kauf eines Neuwagens mit langer Lieferfrist, Der Kauf von Möbeln mit längerer Lieferzeit.


    Wir sind uns sicher einig, das es schön wäre, Vorbestellungen stornieren zu können. Aber zwischen "es wäre schön" im Sinne der Kundenfreundlichkeit, und "das muss so ein" besteht ein Unterschied. Wenn beim "Vorbestellen" im Shop keine Zweifel aufkommen, das es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag ohne Stornomöglichkeit handelt, dann spricht auch nichts dagegen das so zu handhaben. Wie gesagt, wer 2 Monate im Voraus "vorbestellt", obwohl dies in einem eShop immer auch 1 Tag im Voraus geht, der ist selber Schuld wenn er/sie dann hinterher doch nicht mehr will.


    EDIT: Gerade mal im Shop gewesen. Beim sogenannten Vorbestellen eines in der Zukunft erscheinenden Spiel steht bei mir übrigens nichts von Vorbestellen, sondernd ein Button "Weiter zum Kauf". Somit sind eigentlich alle unklarheiten beseitigt.

  • Das angesprochene Recht auf Stornierung betrifft genau genommen nur eine Reservierung. Eine Reservierung kann durchaus kostenpflichtig sein. Anders ist es beim tatsächlichen Kauf. Da bestätigt man, dass man etwas für den angegebenen Preis erhalten möchten - wissentlich der erst später möglichen Nutzung (= rechtskräftige Willenserklärung). Im eShop selber reserviert man aber eben nichts, sondern kauft das Spiel mit der Information, dass es erst ab einem gewissen Tag spielbar sein wird. Insofern hat Nintendo eigentlich Recht, einfach weil man das ein klein wenig anders umgesetzt hat. Wobei natürlich eine Stornierung auch im eShop kein großer Akt sein dürfte. Dann kann man eben das Spiel doch nicht spielen und die heruntergeladenen Daten vergammeln nutzlos im Speicher.


    @ShinyRocara
    Das 14tägige Rückgaberecht gilt aber nur bei Fernabsatz. Dein lokaler Markt muss (auch versiegelt) gar nichts zurück nehmen, wenn es dir nicht mehr gefällt oder was auch immer du als Grund angibst. Alles andere ist Kulanz und kann daher nicht grundsätzlich eingefordert werden.

  • @MAPtheMOP Da hast du vollkommen Recht mit. Allerdings hat man sehr wohl beim digitalen Kauf ein Widerrufsrecht. Dieses kann der Händler jedoch zum erlöschen bringen, wenn er den Auftrag ausführt und den Kunden dazu entsprechend informiert und dieser ausdrücklich zustimmt. Soll heißen, sobald die Software geliefert wurde z.B. bei sofortigem Download nach Kauf bzw. Preload, erlischt dieses Recht. Der Kunde muss dann beim Kauf nur darauf hingewiesen werden. Die Zustimmung gibt er mit dem Klick auf den Button für die abschließende Bezahlung. Das steht so in etwa auch in dem von mir verlinkten Artikel. Somit ist Nintendo tatsächlich im Recht.

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