Nintendo sagt der Nintendo eShop entspricht völlig dem EU-Recht

  • Das 14tägige Rückgaberecht gilt aber nur bei Fernabsatz. Dein lokaler Markt muss (auch versiegelt) gar nichts zurück nehmen, wenn es dir nicht mehr gefällt oder was auch immer du als Grund angibst. Alles andere ist Kulanz und kann daher nicht grundsätzlich eingefordert werden.

    Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

    Schlummeranschrift in AC :1597-7702-5086

    ntower-game Challenge

  • @MAPtheMOP
    Wieso fühlst du dich direkt angegriffen?
    Bleib doch bitte sachlich. Ich habe dir doch zugestimmt was den Kauf und den eventuellen Umtausch im Markt betrifft.


    Bei Vorbestellungen kann man immer stornieren, da hapert es eben bei Nintendo und das müssen die ändern, mehr habe ich nicht gesagt.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

    Schlummeranschrift in AC :1597-7702-5086

    ntower-game Challenge

  • @Masters1984
    Ich war weder angegriffen noch unsachlich. (Häää???!?)
    Ich habe mich nur gewundert und den Sinn dahinter nicht verstanden. Darum habe ich ja auch gefragt. Mehr hab ich nicht getan. Ich konnte nicht ahnen, dass du einfach nur alles nachplappern wolltest ohne irgendwas sinnvolles beizutragen. ;)

  • @MAPtheMOP
    Ich halte eine Stornierungsmöglichkeit für Vorbestellungen schon sehr sinnvoll, auch wenn dir das eventuell nichts sagt, wie so oft.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

    Schlummeranschrift in AC :1597-7702-5086

    ntower-game Challenge

  • Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

    Das ist einfach Unsinn. Der Kaufvertrag kommt nicht erst zustande, wenn man den Artikel in den Händen hat. Der Kaufvertrag ist das Ergebnis einer beiseitigen Willenserklärung, der kommt noch vor dem Fließen von Geld oder dem Aushändigen der Ware zustande.


    Im Nintendo eShop gibt es dabei keine Vorbestellungen, nur Käufe. Sie heißen auch so. Daher sind alle Käufe nach Drücken des Bestätigungsbuttons auch rechtskräftig, und durch den von Nutzer bestätigten Verzicht auf dessen Widerrufsrecht eben auch nicht stornierbar.

  • Bei bereits gekaufter Ware ist es Kulanzsache des Händlers, da stimme ich dir zu, anders sieht das aber bei Vorbestellungen aus, die kann man in der Regel immer anstandslos stornieren, da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und man das Spiel noch gar nicht in den Händen hat, da eine Vorbestellung nur erfolgen kann, bevor ein Spiel offiziell released wird.

    Nein eben nicht. Ein Kaufvertrag ist eine Absichtserklärung beider Seiten, dass der Käufer kauft und der Verkäufer verkauft. Es ist eine Absichtserklärung beider Parteien. Das Aushändigen der Ware bzw. das Aushändigen der Gegenleistung (Geld) sind Folgegeschäfte die sich aus dem Kaufvertrag ergeben und die können durchaus in der Zukunft liegen. Das heißt wenn in dem Kaufvertrag steht, dass das Spiel erst am Release-Datum ausgehändigt wird, du aber das Geld vorher schon abgibst, hast du dich damit einverstandenerklärt, wenn du das mit dem Betätigen des Kauf-Button verbindlich unterschreibst. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem die Bestimmungen des Kaufes festgeschrieben wird.


    Freilich wäre es besser wenn Nintendo die Stornierung anbieten würde. Aber man muss eben mit den Bedingungen leben, wenn man auf das Geschäft eingeht. Jeder hat die Alternative, mit dem Kaufvertrag zu warten, bis das Spiel draußen ist, oder den günstigsten Kaufvertrag zu suchen.

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

  • @cedrickterrick
    Also ich finde solche Aussagen

    auch wenn dir das eventuell nichts sagt, wie so oft.

    schon ziemlich dreist. Vor allem wenn davor mir dann Aussagen unterstellt werden, die nicht von mir kamen.
    Es ist sicher keine Schade, wenn jemand offensichtlich ein Problem mit der deutschen Sprache hat, zumal das bei Masters auch nicht zum ersten Mal passiert, dass er Dinge liest, die niemand geschrieben hat. Von daher musste ich es ja ncohmal überdeutlich formulieren, wenn er es selber so nicht verstehen konnte. Das ist keine Provokation sondern reiner Selbstschutz vor Verleumdungen.
    Schade nur, dass jede Diskussion mit ihm zwangsläufig darin endet.

  • @MAPtheMOP
    Komischerweise nur bei Diskussionen, wo bestimmte Leute anwesend sind, die irgendwie eine provozierende Art an sich haben. ;)

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

    Schlummeranschrift in AC :1597-7702-5086

    ntower-game Challenge

  • Komischerweise nur bei Diskussionen, wo bestimmte Leute anwesend sind, die irgendwie eine provozierende Art an sich haben.

    Komischerweise nur bei Diskussionen, an denen du beteiligt bist. Das liegt daran, dass du gegenteilige Meinungen nicht akzeptieren kannst, und anfängst mit Beleidigungen, Verleumdungen um dich wirfst, anstatt auf Argumente einzugehen, und dann das Opfer spielst, wenn Gegenwind kommt. Na ja du wirst in deinem Kreislauf eh bald wieder an dem Punkt sein, wo du tränenreich deinen Abschied aus dem Forum verkündest, bis du dann ein paar Wochen später mit dem Versprechen einer Änderung deines Verhaltens wiederkommst und irgendwann die ganze Show von vorne beginnt, wie in dem Film "Täglich grüßt das Murmeltier."

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

  • @saurunu
    Ntower war mal richtig cool, bis dann Leute wie ihr daher kamen.

    Stelle dir vor, du bist eine Farbe. Du wirst nicht jedem gefallen,
    aber es wird immer jemanden geben, dessen Lieblingsfarbe du bist.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mario Maker Baumeister-ID: J61-6CF-KQG

    Schlummeranschrift in AC :1597-7702-5086

    ntower-game Challenge

  • @Masters1984
    Du bist eigentlich ein sehr netter User. Aber wenn es ultralange, polemische Diskussionen hier auf ntower gibt, bist du daran immer beteiligt. Vielleicht wäre es besser, alles lockerer zu nehmen und sich nicht von anderen ständig provozieren zu lassen bzw. hinter allem einen persönlichen Angriff zu sehen.

  • Oh man, das beste wäre die Kommentarfunktion gleich abzuschalten. Bei jeder News wo es was zu reden gibt eskaliert es. Kindergarten. Sachlich seine Meinung kundtun ist ja schön und gut aber jedes mal muss es dann ausarten, nicht schön.


    Um aufs Hauptthema zurückzukommen, ein Kaufvertrag muss auch als solcher ausgeschrieben sein und man muss bei digitalen Gütern auch dazu in der Lage sein die Software direkt zu erhalten, sonst ist es noch kein Gültiger Kaufvertrag. Um nochmal auf die Retailsache zurückzukommen, denn da ist es noch einfacher vom Kauf zurückzutreten. Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist. Da kann dir der Händler das blaue vom Himmel erzählen, das ist EU Recht, und setzt sich über jede AGB über, wenn ein Händler in seinen AGB angibt das er das nicht macht, ist es nicht Rechtswirksam und kann problemlos angefochten werden, hatte ich persönlich schon bei Windows 8, gab's bisschen trouble aber klappte. Hab jetzt extra auch alle Rechnungen die ich finden konnte durchsucht und sowohl Gamestop, MediMax, MediaMarkt, Müller, Amazon(hier sogar aus Kulanz 30Tage), Saturn und Euronics haben das auf ihrem Kaufbeleg stehen.

  • @ShinyRocara Das stimmt so leider nicht, auch wenn ich es mir ebenfalls wünschen würde. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht, auch nicht bei versiegelter Ware. Das ist Kulanzsache. Das 14-tägige Widerrufsrecht besteht nur per Fernabsatzgesetz beim Versandhandel, sprich Online-Kauf. Anders verhält es sich natürlich, wenn ein Sachmangel besteht.

  • Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist.

    Wenn du das Spiel im Laden kaufst hast du kein Recht, das Spiel zurückzugeben. Da ist der Kauf rechtlich bindend. Solange das Spiel mangelfrei ist gibt es kein Rückerstattungsanspruch. Die Rückerstattung des eingeschweißten Spiels ist meist eine Kulanz-Regelung des Händlers, die er in die AGB schreibt. Das muss er nicht. Geöffnete Spiele sind meist vom Umtausch ausgeschlossen.


    Das Siegel dient nur dazu, um anzuzeigen, dass das Spiel neuwertig ist und keine Gebrauchtware ist. Wenn das Siegel gebrochen wird, gilt das Spiel als gebraucht auch wenn es nie gespielt wurde.


    Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzgeschäften.


    Viele Händler bieten in ihren AGB, eine Rückerstattung innerhalb einer gewissen Zeit an. Dies kann 2 Wochen oder auch 3 Tage sein, das ist dem Händler überlassen. Ebenso steht es dem Händler frei reduzierte Ware, oder auch CD, DVDs, Spiele, oder irgendein anderes Produkt in seinem Sortiment generell vom Umtausch auszuschließen.

    Ich soll erwachsen werden?


    Hahaha


    Nö!

    2 Mal editiert, zuletzt von saurunu ()

  • Um aufs Hauptthema zurückzukommen, ein Kaufvertrag muss auch als solcher ausgeschrieben sein und man muss bei digitalen Gütern auch dazu in der Lage sein die Software direkt zu erhalten, sonst ist es noch kein Gültiger Kaufvertrag. Um nochmal auf die Retailsache zurückzukommen, denn da ist es noch einfacher vom Kauf zurückzutreten. Wenn man ein eingeschweißtes Spiel ( Sony und Microsoft haben sogar ein Siegel dran) im Laden kauft, dann ist das keine Kulanzsache sondern dein Recht(in der Regel allerdings nur mit angegeben Grund) das Spiel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, solange das Siegel/die Folie unbeschädigt ist. Da kann dir der Händler das blaue vom Himmel erzählen, das ist EU Recht, und setzt sich über jede AGB über, wenn ein Händler in seinen AGB angibt das er das nicht macht, ist es nicht Rechtswirksam und kann problemlos angefochten werden, hatte ich persönlich schon bei Windows 8, gab's bisschen trouble aber klappte. Hab jetzt extra auch alle Rechnungen die ich finden konnte durchsucht und sowohl Gamestop, MediMax, MediaMarkt, Müller, Amazon(hier sogar aus Kulanz 30Tage), Saturn und Euronics haben das auf ihrem Kaufbeleg stehen.

    Das ist nicht richtig, hier werden viele Dinge vermischt:


    Beim Kauf im Laden gilt die Vertragstreue, es gibt hier kein allgemeines Rückgabe oder Widerrufsrecht. Anbieter wie Saturn und Media Markt machen das aus Kulanz, unter dem Druck der Konkurrenz z.B. durch Amazon, oder einfach weil sie einheitliche Regeln für ihren Onlineshop (inkl Markt-Abholung) und reinem Marktkauf haben wollen. Etwas Anderes ist natürlich ein Fall der im Rahmen der Gewährleistung fällt. Aber darum geht es hier ja nicht.


    Beim Kauf im Internet gilt ein 14tägiges Rückgaberecht (gibt aber auch da Ausnahmen). Theoretisch inzwischen auch bei digitalen Inhalten. Seitens des Verkäufers ist es aber erlaubt, bei besagten digitalen Inhalten einen vorzeitigen Download, also einen vor Ablauf der 14 Tagesfrist, von einem Verzicht des Widerrufsrecht abhängig zu machen. Darunter fallen auch Downloads die gestartet werden, bevor das die Software zur Nutzung freigegeben ist. Und genau das ist es was Nintendo macht: Sie verkaufen dir eine Software und lassen dich den Verzicht bestätigen um den Download direkt zu aktivieren. Egal, ob du das Spiel schon nutzen kannst, oder eh bis zum Releasedatum warten musst. Das ist nicht schön, aber nun einmal rechtens.


    Man muss, auch bei digitalen Inhalten, übrigens nicht in der Lage sein, den Artikel, also Download, sofort zu erhalten, damit es ein Gültiger Kaufvertrag wird. Wenn ich dir heute anbiete, dir in 6 Monaten eine Software zu liefern zum Preis X, und du nimmst an, ist der Kaufvertrag gültig. Das du, wenn das ganze online oder per Telefon ablief, ein Widerrufsrecht hast, ist davon unabhängig.

  • @SirMoeJoe Soweit wie ich das verstanden habe gilt der Verzicht auf das Widerrufsrechts aber erst bei der tatsächlichen Ausführung des Auftrags seitens des Unternehmers. Das wäre in diesem Falle der Download der Software. So steht es im Fernabsatzgesetz für digitale Inhalte. Soll bedeuten: Wenn du also entscheiden kannst, dass du die Software nicht sofort herunterlädst und von dieser Option gebrauch machst, muss dir ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Ich weiß jetzt nicht genau ob man den Download aus dem eShop zeitlich verschieben kann, aber vielleicht ist das der Knackpunkt.

  • @Kurojin
    Deine Konsole prüft vor dem Kauf den Speicherplatz und das Guthaben. Dann wird die Software direkt heruntergeladen, nachdem man den Kauf bestätigt hat. Man hat eigentlich keine andere Wahl als die Ware direkt in Empfang zunehmen.
    Ich mein klar, man könnte die Wlan-Verbindung kappen und vllt müsste Nintendo dafür verantwortlich sein, dass die Ware unbeschadet beim Empfänger ankommt, aber dafür hat man ja bestimmt auch die Möglichkeit den Download erneut zu starten.

  • @cedrickterrick Ok dann stimmt das, da mit der Ausführung sofort begonnen wird. Laut Fernabsatzgesetz ist das so rechtens. Naja den Download wird man sicherlich neu starten können. Ist bei Updates ja auch so bei Verbindungsabbruch. Das hatte ich selbst schon. Das wäre nebenbei bemerkt auch wieder ein Vorteil für den digitalen Kauf. Bei Retail gibt es Ärger für den Händler bzw. den Zulieferer wenn beim Versand was schief läuft.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!