Grundrechte
Wir sollten mal eben überfliegen, worüber wir reden, wenn wir von Zutrittbeschränkungen nach 2G Regeln sprechen. Kirchen? Aktuell nicht, wird es vermutlich nicht geben da Kirchen das Ablehnen. Öffentliche Plätze, Demos? auch eher nicht. Supermärkte, Geschäfte? Nein, darf auch jeder rein. Grundsätzliche Reisefreiheit innerhalb Deutschlands? Ist auch nicht betroffen. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Wir reden im Normalfall von privaten Lokalitäten, in denen auch irgendwer Hausrecht hat. Viele dieser Lokalitäten haben eh schon Zutrittsbeschränkungen und lassen keine Betrunkenen rein, haben Kleidervorschriften, eine Verzehrpflicht der z.B. Hartz4 Empfänger so oder so oft nicht nachkommen können, etc etc.
Wenn man nun sieht, das wir immer noch eine Pandemie haben, sehe ich das als akzeptabel an, hier Zutrittsbeschränkungen vorzuschreiben, um keine Abstandsregeln mehr als Auflage zu haben. Zumal die Veranstalter ja auch oft die Wahl haben und 3G verlangen können, aber dann halt mit anderen Auflagen. Somit ist eine Entscheidung für 2G in so einem Fall, zum Beispiel bei Fußballstadien, eine Frage des Hausrechts, und dann zieht das mit dem Grundrecht da reinzugehen nicht mehr.