Die norwegische Verbraucherzentrale zog gegen Nintendo vor Gericht, da es im Nintendo eShop nicht möglich ist, Vorbestellungen zu stornieren (wir berichteten). Da Nintendo of Europe allerdings in Deutschland stationiert ist, wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt ausgetragen. Der Klage hat sich auch die deutsche Verbraucherzentrale angeschlossen (wir berichteten). Nun fiel die Entscheidung: Nintendo hat demnach gegen kein EU-Recht verstoßen.
Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass man mit dem Kauf und dem Vorausladen des Spiels den Kaufvertrag erfüllt habe. Die Gegenseite war jedoch anderer Meinung und behauptete, dass mit damit kein Kaufvertrag erfüllt wurde, da das Spiel nicht gestartet werden kann. Im vergangenen November gab es dann die Anhörung und kurz vor Weihnachten die Entscheidung. Da es sich dabei um einen geschlossenen Prozess handelte, wurde die Entscheidung erst jetzt bekannt gegeben.
Die Verbraucherzentrale Deutschland wird den Fall vor dem Oberlandesgericht schlichten wollen. Bis ein neuer Gerichtsprozess beginnen wird, wird es mindestens eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin müssen wir uns weiterhin damit abfinden, dass Nintendo keine Rückerstattung von Vorbestellungen einführen wird.
Wie wichtig ist es euch, Vorbestellungen stornieren zu können?
Quelle: Pressfire – Newsbild: © Nintendo