FIFA-Lootboxen: Österreichisches Gericht verurteilt Sony zur Erstattung von Zahlungen für „illegales Glücksspiel“

  • Die Diskussionen rund um Lootboxen und deren Zufallsgewinne im Rahmen von Videospielen, und ob diese als Glücksspiel einzustufen sind, hören nicht auf. Die berühmten FIFA Ultimate Team-Boosterpacks fallen ebenfalls unter diese Kategorie. Spielerinnen und Spieler der Fußball-Simulation können digitale Kartenpacks erwerben in der Hoffnung, Star-Spieler zu erhalten, um ihr virtuelles Team aufzustocken. Welche Athleten sie jedoch ziehen, bleibt unbekannt.


    So erging es neben vielen Betroffenen auch einem damals 17-jährigen Österreicher, welcher im August 2020 gegen Sony klagte. Das Unternehmen verstoße gegen das österreichische Glücksspielmonopol. Der dazugehörige Prozess wurde zwei Jahre darauf, im Oktober 2022, aufgenommen. Nun wurde das Urteil gefällt: Das Gericht Hermagor stuft die FUT-Packs demnach als „illegales Glücksspiel“ ein. Die Folge ist nun eine Erstattung von Zahlungen, welche sich auf insgesamt 338,26 Euro belaufen – zuvor hatte der 17-Jährige knapp 400 Euro verzockt. Im Bericht der GamesWirtschaft heißt es wörtlich:


    Laut Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der erworbenen FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle daher eine „vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes“ dar – und zwar deshalb, weil die digitalen Fußballstars auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Da Sony Interactive keine Glücksspiel-Konzession besäße, seien die zwischen dem Unternehmen und dem Kläger geschlossenen Verträge nichtig.


    Auch wird erneut klargestellt, dass die Kaufverträge bezüglich der FIFA-Lootboxen im PlayStation Store abgeschlossen wurden und die Klage demnach Sony Interactive getroffen haben statt Publisher Electronic Arts. Vollständig ist der Fall allerdings noch nicht über die Bühne gegangen; Sony kann Berufung einlegen, wie GamesWirtschaft bestätigt. Dennoch schlägt dieser Fall bereits Wellen:


    Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche andere Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen.


    Was meint ihr? Kann der Fall zu schärferen Glücksspielgesetzen führen, die ebenfalls das Lootbox-Angebot einschränken?

  • Finde ich gut. Sowas sollte am besten verboten werden, da es wie einer Slotmaschine ähnelt und extrem abhängig machen kann. Ich kenne jemanden aus dem Bekanntenkreis der regelmäßig diese FUT Packs kauft und nicht aufhören kann. Sowas gehört einfach nicht in ein Videospiel rein und gut. :thumbup:

    Nintendoliebling

  • Warum unbedingt Sony da in die Mängel genommen wird ist mir dann doch ein Rätsel.

    Viel mehr sollten die entsprechenden Publisher/Entwickler dafür hinhalten als die Plattformen über denen diese angeboten werden.

    Aber trotzdem finde ich es gut, dass generell dagegen was gemacht wird und hoffentlich die Spiele alle mindestens ab 18 gekennzeichnet werden, die solche Mechaniken haben und Publisher deshalb zweimal überlegen ob sie lieber ein Spiel ab 18 publizieren und solche Mechaniken weiter einbauen oder es in andere Form bringen.

    Viel wird es vermutlich nicht bringen, da der Absatzmarkt einfach zu groß ist für die Lootboxen.

    Konsolen: Playstation 5, Nintendo Switch


    PC: MSI Ventus RTX 2080 Super OC XS, i7 9700k, Asrock Mainboard Z390 PRO4, G.Skill 16GB DDR4 3200MHz, Samsung 970 EVO Plus NVMe M.2 SSD 500GB

  • Läufts ja bei Sony grad, wenn sie die ~400€ dürfte das ne absolute Sogwirkung haben, dann könnte ja in Zukunft jeder sein Geld fordern der im gatcha nicht die Einheit/ Spieler seines Begehrens bekommen hat.


    Evtl sollte man sich auch mal selber reflektieren wenn man soviel Geld mal so neben bei rausballert für sowas.

    Hab mal ein Video gesehen, bei dem einer sooft gezogen hatte bis seiner KK gesperrt wurde, absolutes Lifegoal :ugly:

    Me and the Boys

  • Ich finde, dass diese Art Spiele, vielleicht sogar alle Spiele mit Mikrotransaktionen, reglementiert werden sollten. Mikrotransaktionen generell fallen nicht unter Glücksspiel, aber sind mMn dennoch verwerflich.



    Ancore789

    Sony ist in dem vorliegenden Fall der "Verkäufer". Aber es wird alle Konsolenhersteller und Plattformbetreiber gleichermaßen betreffen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

  • Ein wegweisendes, und verdammt richtiges Urteil. Endlich eine Instanz dem man nicht so einfach ignorieren kann. Über Verbraucherschützer lachen die Anbieter ja. Hier hat mal die Axt eingeschlagen. Egal welche Plattform. Hier hat es halt Sony erwischt aber betreffen wird es alle - und das ist gut so.

  • Ich bin auch der Meinung, dass es solchen Loot einfach nicht geben darf. Gerne im Shop anbieten, aber dafür gezielt kaufen können.


    Dumm nur, wenn es so scheiß viel Geld kostet wie im Overwatch 2 Shop :ugly:

    Wenn'd Wuarscht dicker ois wias Broat is, dann is wuarscht wia dick as Broat is!

  • Also ich persönlich finde ja, dass jeder der diesen Fifa-Mist und diese Lootboxen kauft echt selbst Schuld ist.

  • @Vinyl99 So kann man das natürlich auch sehen, wenn man Empathie und Verantwortung über Bord schmeißt.


    @topic Egal, was man von den Lootboxen hält, wir sind als Gesellschaft in der Verantwortung, kapitalistische Prozesse so zu hinterfragen und ggf. zu regulieren, dass das Allgemeinwohl gewahrt wird.


    Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um Glücksspiel. Ich finde aber das Argument, die Inhalte werden auf dem Zweitmarkt angeboten, für nicht schlüssig.


    Ich könnte ewig ausführen, warum die Mechaniken meiner Ansicht nach Glücksspiel sind, wie man es nennt, ist meiner Meinung nach jedoch unerheblich. In einem Spiel, dass Leute unter 18 Jahren kaufen können, gehören solche Inhalte nicht rein.


    Lösungen:


    1) Das Spiel bekommt eine Alterseinstufung "ab 18"


    2) Der Spielmodus FUT kann nur im Store mittels Verifizierung per Ausweisdokument nachträglich herunter geladen werden


    3) Zusätzlich müssen Grenzen eingeführt werden, wie viel Geld in festgesetzten Zeiträumen ausgegeben werden kann


    4) PlayStation Aufladekarten können nicht für Glücksspielkäufe eingelöst werden. Hierfür gibt es separate Aufladekarten, alternativ kann im Store per Kreditkarte und PayPal bezahlt werden. Bei jedem Glücksspielkauf im PlayStation Store müssen die Ausweisdaten erneut eingegeben werden

  • Ich finde ja der Shopbetreiber ist der falsche Ansprechpartner... das Geld sollte EA auszahlen müssen (wenn überhaupt).


    Da kriegt er nichts gutes und schon will man Geld zurück

    seh ich auch so. Ich bin ja auch gegen Lootboxen aber wenn sie jemand kaufen möchte dann muss er auch mit dem leben was drin ist - wenn er tatsächlich krankhaft spielsüchtig ist braucht er aber natürlich Hilfe das ist klar.

    Ssssssswitch

  • Ancore789
    Wenn ich ohne Auschank-Genehmigung an unter 18 jährige Schnapps ausschenke bin auch ich schuldig und nicht die Brauerei! Da in diesem Fall alles über den PS Story abläuft sind sie auch mit verantwortlich.
    Finde ich definitiv richtig so!

    Das Gesetz zur Ausschank Genehmigung existierte aber schon und die Lootboxen Regelung wurde erst getroffen.

    Warum sollte Sony also sich selbst Schranken in den Weg stellen als Verkäufer und diese nicht anbieten?

    Hier ist ganz klar der Hersteller anzuprangern, der versuchte solche Mechaniken auf den Markt zu bringen

    Konsolen: Playstation 5, Nintendo Switch


    PC: MSI Ventus RTX 2080 Super OC XS, i7 9700k, Asrock Mainboard Z390 PRO4, G.Skill 16GB DDR4 3200MHz, Samsung 970 EVO Plus NVMe M.2 SSD 500GB

  • Man sollte Lootboxen ganz verbieten. Diese miesen Dinger machen ganze Spiele kaputt und haben keinen anderen Sinn, als Glücksspielsüchtigen (Kindern) das Geld aus der Tasche zu ziehen. Jedes Spiel, welches Lootboxen hat, wird von mir konsequent boykottiert. So etwas unterstütze ich nicht.

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